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Geschrieben von MUC85 am 25.09.2016, 17:12 Uhr

Steuerklasse nach Heirat, vor Geburt/nach Geburt (Mutterschafsgeld + Elterngeld)

Hallo zusammen,

ich hoffe, dass ihr gute Tipps für uns habt.
Wir heiraten in wenigen Tagen und erwarten Ende Januar unser erstes Kind. Mein zukünftiger Ehemann verdient mehr als ich und möchte die ersten beiden Monate nach der Geburt (ca. Februar + März) in Elternzeit gehen. Ich werde nach der Geburt mind. 1 Jahr Zuhause bleiben.
Nach der Heirat kommen wir ja automatisch in die Steuerklasse 4.
Zu wann macht dann ein Steuerklassenwechsel Sinn?

1) direkt nach der Heirat in 3(er) und 5 (ich)? Andersherum wäre es ja sinnlos, da es für ein höheres Elterngeld eh zu spät ist, richtig?
2) zum Jahreswechsel?
3) direkt nach der Geburt? Hat die Steuerklasse Auswirkung auf die Auszahlung des Mutterschaftsgeld?
4) nach Ende des Mutterschutz
5) nach Ablauf des Bezugszeitraum vom Elterngeld (also 12 Monate nach Geburt)?

Vielen Dank für eure Hilfe!
Viele Grüße
MUC85

 
6 Antworten:

Mutterschafsgeld

Antwort von kanja am 25.09.2016, 21:30 Uhr

Hab leider keine Antwort für dich, aber danke für das süße Wort!

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Re: Steuerklasse nach Heirat, vor Geburt/nach Geburt (Mutterschafsgeld + Elterngeld)

Antwort von Funnykissy am 25.09.2016, 21:59 Uhr

Es kommt
Immer drauf an wieviel er mehr verdient..sind es nur wenige 100 brutto lohnt es sich nicht ...
Manche Wechseln schon vorher wegen dem Elterngeld ! Derjenige der Elterngeld erhält , bekommt
Ja 65% von dem Durchschnittsnetto der letzten 12 Monate...

Da er also auch 2
Monate zuhause bleibt und Elterngeld beziehen wird, klingt es erstmal sinnvoll das er in 3 geht und du in 5!
Aber das sollte man in Ruhe ausrechnen lassen .Habt ihr nen Steuerberater?

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Re: Steuerklasse nach Heirat, vor Geburt/nach Geburt (Mutterschafsgeld + Elterngeld)

Antwort von Danyshope am 25.09.2016, 23:51 Uhr

Bedenkt, auch wenn ihr erst einmal mehr Geld heraus habt, die Chancen das ihr nach der Steuererklärung nachzahlen dürft sind bei 3/5 sehr hoch. Würde ich also wirklich genau nachrechnen lassen.

bei 4/4 sind die Chancen das ich nachzahlen müsst weit geringer, dafür habt ihr aber monatlich etwas weniger zur Verfügung. was zuviel gezahlt wurde bekommt ihr aber über die Steuererklärung wieder.

Im Grunde genommen also immer die Frage, will man das Geld sofort nutzen oder lieber die einmalige jährliche Zahlung abwarten. oder die Gefahr selbst einen riesen Batzen wieder nachzahlen zu müssen.

Unser Finanzamt hat uns zu 4/4 geraten, obwohl nur ich berufstätig bin un Männe rente bekommt, plus Mieteinnahmen für uns beide in Zukunft. Ich verdiene mehr wie 30% mehr - trotzdem ist die Gefahr groß das wir dann nachzahlen müssen.

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Re: Steuerklasse nach Heirat, vor Geburt/nach Geburt (Mutterschafsgeld + Elterngeld)

Antwort von shinead am 26.09.2016, 15:58 Uhr

Bleibt über die Elternzeit in 4/4 sonst gibt es eine riesige Steuernachzahlung am Ende des Jahres. Lieber etwas zurück bekommen, als zu viel nachzahlen.

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Re: Steuerklasse nach Heirat, vor Geburt/nach Geburt (Mutterschafsgeld + Elterngeld)

Antwort von lara-mari am 28.09.2016, 21:00 Uhr

...unterm Strich ist es so, dass man in der Summe am Jahresende immer die gleiche Steuerlast zu tragen hat, egal ob man unterjährig 4/4 oder 5/3 hat. die zu zahlende steuersumme ist immer gleich. will man die Chancen auf eine Rückzahlung am Jahresende wahren, bleiben einfach beide in 4/4, bei einem wechsel auf 5/3 ist eine nachzahlung sehr wahrscheinlich, wenn dein mann weniger als 2/3 eures einkommens verdient. geht im zweifel zu einem lohnsteuerhilfeverein.

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Re: Steuerklasse nach Heirat, vor Geburt/nach Geburt (Mutterschafsgeld + Elterngeld)

Antwort von MUC85 am 05.10.2016, 18:17 Uhr

Vielen Dank für eure Rückmeldungen!

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