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Geschrieben von Larissa81 am 10.06.2016, 18:20 Uhr

Sinnvoll Gehalt umwandeln zu lassen?

Hallo,

es gibt ja die Möglichkeit statt Gehaltserhöhung zum Beispiel Steuerfreie Kinderbetreuungskosten zu bekommen.

Für wie sinnvoll haltet ihr das wenn man dafür Gehalt kürzen lässt?
Wie sieht das aus wenn die Betreuungszeit vorbei ist, hat man da Anrecht auf altes Gehalt?

Larissa

 
9 Antworten:

Re: Sinnvoll Gehalt umwandeln zu lassen?

Antwort von MAMAundPAPA2013 am 10.06.2016, 19:53 Uhr

Damit spart nur der AG.
Der setzt es dann von der Steuer ab.
Das könntest du auch, also die Betreuungskosten absetzen.
Und warum zahlst du es nicht von deinem Gehalt?

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Re: Sinnvoll Gehalt umwandeln zu lassen?

Antwort von lilly1211 am 10.06.2016, 20:01 Uhr

Das ist verboten!

Das darf steuerfrei nur ZUSÄTZLICH zum Gehalt gezahlt werden.

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Re: Sinnvoll Gehalt umwandeln zu lassen?

Antwort von Larissa81 am 10.06.2016, 20:44 Uhr

das wusste ich gar nicht dass es verboten ist.
Hatte nur gehört dass man es so versuchen kann wenn eine Gehaltserhöhung abgelehnt wurde.
Dann habe ich davon gelesen dass sich das lohnen würde.

Da dachte ich geht vielleicht auch wenn keine Erhöhung ansteht aber wenn es eh verboten ist hat es sich erledigt.

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Re: Sinnvoll Gehalt umwandeln zu lassen?

Antwort von Badefrosch am 11.06.2016, 7:41 Uhr

Ich hatte das.

Mir wurden sozusagen die Kinderbetreuungskosten übernommen.

Allerdings bekam ich nach dem Ende der Betreuungszeit diese Nettosumme umgerechnet in Brutto als Gehaltserhöhung, so dass ich danach trotz Wegfall das selbe Gehalt netto hatte wie mit dem Kinderbetreuungszuschuss.

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Aber was hattest Du dann davon ?

Antwort von Ellert am 11.06.2016, 9:19 Uhr

Wenn sich die Summe unterm Strich nicht ändert

dagmar

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Steuerersparnis und der Ersparnis von Sozialversicherungsgebühren

Antwort von Ines & Niklas am 11.06.2016, 10:35 Uhr

g

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sie sagt ja unterm Strich kams aufs Gleiche raus

Antwort von Ellert am 11.06.2016, 11:39 Uhr

dagmar

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Re: sie sagt ja unterm Strich kams aufs Gleiche raus

Antwort von Badefrosch am 11.06.2016, 18:57 Uhr

Ja nachdem die sozialversicherungsfreie Leistung wegfiel hatte ich das selbe Gehalt, also indirekt eine Gehaltserhöhung.

Wäre der Kigazuschuss einfach so weggefallen, weil Kind in die Schule kommt, hätte ich auf Schlag 160 Euro weniger gehabt.

So sind die 160 Euro Kigazuschuss netto in 300 Euro brutto umgewandelt worden, so dass ich dann, trotz Abzug der Sozialversicherung und Lohnsteuer das selbe netto hatte wie mit Kigazuschuss, der ja für mich sozialversicherungs- und lohnsteuerfrei war. Hätten sie nur die 160 Euro erhöht hätte ich draufgezahlt, weil ich ja wieder Sozialversicherung und Lohnsteuer zahle, dann hätte ich am Ende weniger netto bekommen.

Hoffe ich habe es verständlich erklärt.

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Re: so hatte ich dad mal im Jobforum erklärt

Antwort von Badefrosch am 11.06.2016, 19:01 Uhr

Mit Kinderbetreuungskosten

Bruttogehalt (steuerpflichtig + sozialversicherungspflichtig)
AG-Zuschuss Kindergarten (steuerfrei + sozialversicherungsfrei)
Fahrtkostenzuschuss (pauschalversteuert + sozialversicherungsfrei)

Das Bruttogehalt gibst du in einen Nettolohnrechner ein, da kommt dann ein Nettobetrag raus, auf diesen Nettobetrag kommt dann die Nettosumme vom KiGa-Zuschuss + Fahrtkostenzuschuss drauf.

Das steht drauf, weil notwendige für die Jahreslohnsteuerbescheinigung, denn da reichst du ja deine kompletten Kosten ein, falls du nicht den gesamten Kigabetrag bekommst vom Arbeitgeber, dann kommt auf der Steuererklärung eine Zeile, davon vom Arbeitgeber erstattet ....

Wie gesagt normalerweise, wenn du einen netten Arbeitgeber hast gibt er dir nach der Kindergartenzeit den Kigazuschuss als zusätzliches Bruttogehalt, den du dann aber versteuern musst.
Meiner war supernett, die haben die Nettosumme der KiGabeitrages auf Brutto hochgerechtnet (waren 160 Euro Netto = ca. 300 Euro Brutto in SK 3), das habe ich dann sozusagen als Gehaltserhöhung bekommen.

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