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Geschrieben von MN-Veronica am 07.11.2015, 14:43 Uhr

Schwanger während der Elternzeit ?!

Hallo ,
Ich habe im Juni 2013 eine Tochter zur Welt gebracht und habe somit eine elternzeit von drei Jahren genommen. D.h ich müsste im Juni 2016 wieder arbeiten gehen.
Ich habe im dritten Monat ein beschäftigungs verbot von meinen Frauen Arzt erhalten.
Aber was wäre wenn ich jetzt noch mal schwanger werde ?
Stimmt das, dass ich dann automatisch in ein Beschäftigungsverbot komme ?
Und das mein Arbeitgeber mich wieder während meiner zweiten Schwangerschaft normal bezahle muss ? Steht mir dann mein Gehalt zu ?
Und wie wäre es dann mit dem Elterngeld ?
Ich bitte um eine Antwort ... Danke im Voraus ☺&039;

 
14 Antworten:

bei mir war das nicht so

Antwort von Ellert am 07.11.2015, 15:01 Uhr

ich bekam erst nach Ende der Elternzeit wieder vom AG Geld, war auch krankgeschrieben beim Dritten... Im Erziehungurlaub der noch über war bekam ich nichts ( ista ber 18 Jahre her)
Ich hab aber neue Atteste gebraucht , ist ja jede Schwangerschaft anders

dagmar

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Re: Schwanger während der Elternzeit ?!

Antwort von Port am 07.11.2015, 16:24 Uhr

Frag im Rechtsforum bei Nicola Bader, da bekommst Du ziemlich schnell und kompetent Auskunft und nichts, was 18 Jahre alt ist (sorry Ellert, aber die Antwort hättest Du Dir sparen können )

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Re: Schwanger während der Elternzeit ?!

Antwort von MN-Veronica am 07.11.2015, 16:25 Uhr

Vielen Dank für die Antwort ;-)

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Re: Schwanger während der Elternzeit ?!

Antwort von wolfsfrau am 07.11.2015, 16:29 Uhr

Nein, wenn du in Elternzeit bist, steht dir dann keine LohnFORTzahlung zu. Du würdest ja auch kein Krankengeld kriegen, wenn du länger als sechs Wochen an einer Krankheit leidest und krank geschrieben sein würdest.

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ellert

Antwort von DecafLofat am 07.11.2015, 19:02 Uhr

als du schwanger warst gab es doch noch gar keine elternzeit... folglich auch kein elternzeitgesetz.

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antwort an die AP

Antwort von DecafLofat am 07.11.2015, 19:06 Uhr

wenn du jetzt nochmal schwanger wirst und die schutzfristen für diese schwangerschaft in den zeitraum deiner elternzeit fallen, (d h geburt vor juni 2016) und du VORHER nicht tätig in elternzeit bei deinem arbeitgeber werden möchtest, dann "brauchst" du auch kein BV, da du ja faktisch ohne sozialversicherungspflichtige beschäftigung bist und dir daher auch keine beschäftigung verboten werden muß.
also nein, du kommst nich tautomatisch wieder in ein BV.
und während der theoretischen schwangerschaft muss dich dein arbeitgeber nur bezahlen wenn du arbeitsleistung erbringt, dein gehalt steht dir also nciht zu wenn du daheim in elternzeit1 bist.
das elterngeld ist dann einen tacken höher als die mindestsumme, plus geschwisterbonus. aber die aktuellen zahlen hab ich nicht im kopf, die findet man aber über die entsprechenden elterngeldrechner raus.

mein rat wäre: erst mal schwanger werden, dann kopf machen. :o)

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Re: antwort an die AP

Antwort von MN-Veronica am 07.11.2015, 19:21 Uhr

Vielen Dank für die tolle Antwort.

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hiess damals Erziehungsurlaub

Antwort von Ellert am 08.11.2015, 12:03 Uhr

Aber einmal beantragt war man quasii "aus dem Job" bis der endete.
AG musste ja auch planen quasi einen vertreter einzustetzen

dagmar

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Port - die Grundsätze sind aber noch gleich

Antwort von Ellert am 08.11.2015, 12:04 Uhr

nur die Begrifflichkeiten haben sich geändert
siehe auch die Antworten unten.

dagmar

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dagmar, nein, es hat sich nicht nur der name geändert

Antwort von DecafLofat am 08.11.2015, 12:06 Uhr

aber das wäre irgendwie jetzt fehl am platz dir die unterschiede zu erläutern.
kannst bei interesse ja googeln, spätestens wenn du selbst oma wirst bekomms du sicher mit dass der alte erziehungsurlaub nicht mit der elternzeit jetzt gleichzusetzen ist.

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ich hoffe so schnell noch nicht mit Oma werden

Antwort von Ellert am 08.11.2015, 14:25 Uhr

Aber ist denn der Erziehungsurlaub alt und der neue nicht auch eine komplette Pause zum Beschäftigungsverhältnis ohne Rechte und Pflichten wie früher auch ?

Mein Patenkind hat ja zwei Kinder und als Erzieher hast Du ja auch gewisse BVs bei Bedarf drin, die ist auch am Ende der Beurlaubung wieder schwanger geworden und hat wie ich es mitbekommen habe erst wieder auflebende Rechte gehabt als der "Urlaub" um war.
Da muss ich sie echt mal fragen

dagmar

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Re: antwort an die AP

Antwort von Mel+3 am 08.11.2015, 20:43 Uhr

Ich wurde in der Elternzeit vom 3. Kind schwanger und bekam natürlich kein erneutes BV.
Warum auch? War ja zuhause!
Aber Mutterschaftsgeld hab ich bekommen!
Das hab ich durch Zufall bei einem Gespräch bei der Krankenkasse erfahren. Hatte mich sehr gefreut! So gab es 8 Wochen vor der Geburt des Kindes noch mal etwas Geld. Das Mutterschaftsgeld hinterher wird natürlich beim Elterngeld angerechnet.

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AP schreibt

Antwort von Ellert am 08.11.2015, 23:31 Uhr

"Und das mein Arbeitgeber mich wieder während meiner zweiten Schwangerschaft normal bezahle muss ? Steht mir dann mein Gehalt zu ? "

Und eben das kann ich mir ganz schwer vorstellen wenn diese Zeit währen der schon genehmigten EZ.

Mutterschaftsgeld klingt doch schonmal gut
aber Gehalt während der ganzen Schwangerschaft ?

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Re: Schwanger während der Elternzeit ?!

Antwort von leonessa am 09.11.2015, 10:07 Uhr

Während der Elternzeit bekommst Du kein Gehalt - außer Du arbeitest mit reduzierten Stunden. Dann würde das BV greifen und das reduzierte Gehalt weiter bezahlt werden.

Wenn Du aber z.B. Entbindungstermin November 2016 hättest, dann greift ab Juni 2016 das BV und es würde auch Gehalt gezahlt werden (sofern Du ein BV bekommst).

LG, Leonessa

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