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von Herbstsonne30  am 12.02.2016, 11:41 Uhr

Riesterrente - Berechnung und Mitteilung des eigenen Zahlbeitrages

Ich arbeite seit einiger Zeit wieder in Teilzeit statt auf Minijob-Basis und habe einen Riesterrenten-Vertrag.

Für die Höhe der zu zahlenden Beiträge, um die Zulagen in voller Höhe zu erhalten, ist man ja selbst verantwortlich (4 % des Vorjahres-Brutto minus Zulagen = zu zahlender Eigenbeitrag).

Mein Brutto steigt tendenziell immer weiter, da ich immer mal die Wochenstundenzahl erhöhen werde.

Ist es da okay, wenn ich meinem Vertragspartner für die Riesterrente meinen ausgerechneten Zahlbetrag für dieses Jahr mitteile oder wollen die einen Nachweis über das Jahresbrutto 2015 haben und den Betrag selbst ausrechnen? Wie wird das allgemein gehandhabt?

Für 2017 würde ich es dann genauso machen anhand des Brutto von 2016.

Findet eigentlich auch ein elektronischer Abgleich statt, ob man für die volle Zulagenhöhe genügend Eigenbeitrag gezaht hat?

 
4 Antworten:

Re: Riesterrente - Berechnung und Mitteilung des eigenen Zahlbeitrages

Antwort von DecafLofat am 12.02.2016, 14:35 Uhr

dem produktanbieter an sich wird es vermutlich wurscht sein, aber die zulagenstelle hat doch bestimmt zugriff auf dein zu versteuerndes einkommen... oder?
spannender gedanke, eins der weiteren dinge an die auch ich denken muß. fange im märz wieder an.

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Re: Riesterrente - Berechnung und Mitteilung des eigenen Zahlbeitrages

Antwort von JuleJuli am 12.02.2016, 21:28 Uhr

Hi. Ich zahle regulär die Mindestsumme von 60 Euro im Jahr und einmal im Jahr flitzen ich auf die Bank und lass das schnell berechnen mit den 4% und abbuchen. Funktioniert wunderbar. Die Bank hat Zugriff auf die wichtigen Daten und so geht nix von der Förderung verloren.

Ich vermute das geht auch einfacher. Frag einfach mal bei der Bank nach wo du den Vertrag abgeschlossen hast.

Ich wünsche noch einen schönen Abend. VG, Jule

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Re: Riesterrente - Berechnung und Mitteilung des eigenen Zahlbeitrages

Antwort von icki am 13.02.2016, 18:42 Uhr

Hallo!
Die Zulagenstelle weiss wie dein Vorjahresbrutto war und dementsprechend gleicht sie den gemeldeten Beitrag der Versicherung ab und zahlt dementsprechend deiner Versicherung die Zulage.

Schau am Besten immer im Dezember deinen Gesamtjahresbruttoverdienst an, ruf deine Versicherung an und bitte um ein Angebot auf xx Beitrag ab 01.01.

Zuzahlungen sind immer möglich.

Ich würde einfach mal bei der Versicherung anrufen und Fragen ob alle vergangen Zulagen geflossen sind und ob ein sogenannter Dauerzulagenatrag vorliegt. Dann muss am Antrag nur was geändert werden wenn ein Kind etc. dazukommt.
LG Icki

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Re: Riesterrente - Berechnung und Mitteilung des eigenen Zahlbeitrages

Antwort von icki am 13.02.2016, 18:51 Uhr

Ach so. Du kannst deinem Anbieter entweder deinen Jahresverdienst nennen oder den Beitrag selbst ausrechnen und nennen. Die Versicherung benötigt keinen Nachweis!

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