Geschrieben von frauholle am 28.04.2016, 15:00 Uhr |
Patienten Akte
Hallo,
Ich habe mal eine Frage an euch und zwar geht es darum das ich von meinem Arzt eine Akten Einsicht wollte dir er mir verweigert.
Ich haben dann einen Brief bei der Ärztekammer geschrieben die ihn dann aufgefordert haben.
Dann habe ich einen Anruf vom Arzt bekommen das ich die Befunde bekomme, nun meine Frage an euch im Paragraphen 630 steht das man durch aus eine Kopie der Krankenakte haben kann.
Was stimmt den nun vielleicht hat ja jemand schon mal damit Erfahrung gehabt?
Lg
Re: Patienten Akte
Antwort von stern1978 am 28.04.2016, 20:29 Uhr
Hi,
dir steht deine Akte zu...nicht nur Einsicht. Ich habe in der Schwangerschaft meinen Frauenarzt gewechselt und habe meine komplette Akte bekommen. Er hat mich fast 15 Jahre betreut...war etliches an Papier. Was hat der Arzt denn zu verbergen? Würde in dem Fall auch über einen Wechsel nachdenken.
LG
Sandra
Re: Patienten Akte
Antwort von J+L am 28.04.2016, 21:48 Uhr
hallo,
dir steht die akte zu, aber viele ärzte geben sie nur an den den "neuen" azt ab. der soll sie anfordern und gut ist-
Re: Patienten Akte
Antwort von Tini_79 am 28.04.2016, 23:37 Uhr
Nein, dir steht nicht die gesamte Akte zu!
Der Arzt darf eigene Anmerkungen rausnehmen. Und du musst auch nicht das Original bekommen, sondern lediglich eine Kopie.
Aber was außer handfeste Befunde solltest du brauchen? Außer eventuell bei phsychischen Sachen.
Der Arzt ist verpflichtet dir die Befunde auszhändigen
Antwort von Charlie+Lola am 29.04.2016, 10:06 Uhr
Das sind deine Dokumente, nicht seine.
Mein Hausarzt gibt mir direkt immer eine Kopie für die Akten zu Hause.
Ich bin chronisch Krank und habe zuhause alle meine Akten zusammen. Von jedem Facharzt auch.
Beim Kind mache ich das auch, da sie auch schon zwei Erkrankungen ihr eigen nennt.
Außer das Kinderarzthelferinnen mal pampig wurden hatte ich bisher keine Probleme.
Bei einem Arzt mußte ich 1 Euro Kopiergeld zahlen, das steht den Ärzten zu einen kleinen Aufschlag zu nehmen für die Ausdrucke.
Aber Grundsätzlich müssen sie dir die Unterlagen rausgeben.
lg
schau hier:
Antwort von Charlie+Lola am 29.04.2016, 10:08 Uhr
http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/patientenakte-einsicht-in-die-behandlungsakte-ist-recht-des-patienten-a-957995.html
Re: schau hier:
Antwort von frauholle am 29.04.2016, 11:52 Uhr
Hallo,
Das ist ein totales Drama ich möchte ja nur die Kopien halt das was mir zu steht. Er rückt nichts raus die Ärztekammer hat ihn deshalb auch angeschrieben nix.
Ich habe ihn jetzt nochmal auf anraten der Ärztekammer angeschrieben und ihm auch eine Frist gesetzt jetzt schaun wir mal. Wenn nicht nehme ich mir einen Anwalt. Er wollte es ja auch keinem anderen Arzt zu schicken.
Die machen wegen der Akte einen riesigen aufstand.
Ich war auch nie in einer Psychologischer Behandlung. Deshalb gibt es auch keinen Grund es mir zu verbieten.
Ich habe sonst alle Unterlagen von mir gab bis jetzt nie einen Aufstand ich habe immer ein Trinkgeld für die Kopien hinterlassen und gut war.
Ich schau jetzt mal was sich ergibt jetzt möchte ich die Unterlagen auf jedenfall. Da kann ja kein Geheimnis drin stehen.
Lg
Es gibt schon echt bescheuerte Ärzte.........bei so jemanden würde ich auch nicht
Antwort von Charlie+Lola am 29.04.2016, 12:15 Uhr
bleiben wollen.
Mir ist schon unbehaglich wenn die mit den Augen rollen am Empfang.
Das Recht ist auf deiner Seite, hilft dir nur leider nicht bei sturem Blödsinn....
Aktenkopie
Antwort von momoo am 30.04.2016, 9:02 Uhr
natürlich steht dir deine Patientenakte in Kopie zu.
Diese sollte die gesamte Behandlung mit Diagnosen, Medikamenten, Untersuchungen und eventuell extern (aber auf seine Anforderung hin) stattgefundene Untersuchungen z. b. spezielles Labor etc.
seine ganz persönlichen Ergänzungen darf er entnehmen und muss dir diese auch nicht aushändigen
Die Kosten betragen laut JVEG §7 Abs.2 (Justizvergütungs und Entschädigungsgesetz)
50 Cent pro Seite für die ersten 50 Seiten, für weitere Seiten 0,15 Cent
MwSt. und Portokosten kommen dazu
lg momoo
Wenn du doch alle Unterlagen von dir hast, WAS willst du dann vom Arzt?
Antwort von Mutti69 am 01.05.2016, 6:14 Uhr
Natürlich muss er dir “Befunde“ in Kopie (nach Zahlen von den Kopierkosten) überlassen.
Kann es sein, er hat keine? Hat er denn überhaupt apparative Untersuchungen gemacht, die man als Papierbefund und nicht nur als handschriftlichen Eintrag in der Akte finden kann?
Er ist NICHT verpflichtet dir seine persönlichen Aufzeichnungen zu geben.
Bitte ihn doch dir einen “Befundbericht“ über dich anzufertigen (Kostet auch nicht die Welt). Darin sind deine bei ihm notierten Diagnosen aufgelistet.
Und dann solltest du dir einen neuen Arzt suchen, denn ER wird eine weitere Arzt-Patientenbeziehung mit dir - verständlicherweise - ablehnen!
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