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Geschrieben von SaLiAl am 29.05.2016, 10:50 Uhr

Nach Elternzeit arbeitssuchend - Berechnung bei 2ter Schwangerschaft

Hallo zusammen,

ich habe mittlerweile viel gesucht und auch gelesen - dennoch keine richtige Antwort auf unsere Situation bzw. Fragen gefunden.

Eventuell bekomme ich hier ein paar Tipps oder Hinweise - ob auch andere in dieser Situation sind und Ihre Erfahrungen:

Unsere Tochter ist letztes Jahr im Juli geboren (07/2015), seitdem erhalte ich Elterngeld noch bis Juli (07/2016).

Ich habe vorher 30 Stunden gearbeitet plus einen Minijob von 450,00 €! Heißt ich habe Elterngeld in Höhe von fast 1.000€ erhalten + Kindergeld!

In die Firma geht es nicht zurück - hier kam man nicht auf einen Nenner! Ich bin momentan auf der Suche nach einem Teilzeitjob!

Ich habe bereits mit dem Arbeitsamt gesprochen, ich habe wohl Anspruch auf Arbeitslosengeld - falls ich nicht vorher etwas finde!

Meine Frage:

Wir hätte gerne noch ein Geschwisterchen für unsere Tochter :) sollte es so klappen wie wir uns das vorstellen :) dann im August/September/Oktober heuer!

Wie errechnet sich das Elterngeld nach dieser Schwangerschaft?

Wird das anhand der Arbeitslosengeldes errechnet oder anhand des Elterngeldes oder am Gehalt vor dem Elterngeld!

Es werden die letzten 12 Monate gerechnet,

- gehen wir mal davon aus das Geburtstermin nächstes Jahr Juli ist - dann haben wir 12 Monate Arbeitslosengeld!

- gehen wir mal davon aus das Geburtstermin nächstes Jahr April oder Mai ist - dann haben wir 10 Monate Arbeitslosengeld + 2 Monate Elterngeld oder Gehalt vorher!

Falls so eine Frage schon einmal gestellt wurde - tut mir leid dafür, dann gerne den Link senden!

Ich hoffe auf zahlreiche Antworten :)

Vielen Dank!

 
5 Antworten:

Re: Nach Elternzeit arbeitssuchend - Berechnung bei 2ter Schwangerschaft

Antwort von Danyshope am 29.05.2016, 11:46 Uhr

Such mal bei Fr. Bader im Fachbereich Familienrecht, da kommen solche Fragen des öfteren.

So oder so, ALG1 ist KEIN Gehalt, jeder Monat mit ALG1 geht mit 0 € in die Berechnung für das nächste Elterngeld.

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Re: Nach Elternzeit arbeitssuchend - Berechnung bei 2ter Schwangerschaft

Antwort von MAMAundPAPA2013 am 29.05.2016, 14:51 Uhr

Ja so ist es.
Da wird es nichts geben außer die 300€ (?) Grundsicherung.
Ich würde folgendes prüfen:
Elternzeit bei der Firma verlängert, ohne Elterngeld logischer Weise denn das ist aufgebraucht.
Dann einen Job im Rahmen der Elternzeit suchen... Ich meine 20h darf man arbeiten gehen.
Dann wird das neue EG aus der Zeit vor der ersten Schwangerschaft berechnet.
Da würde ich direkt bei der Elterngeldkasse anrufen und mich beraten lassen.

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Re: Nach Elternzeit arbeitssuchend - Berechnung bei 2ter Schwangerschaft

Antwort von Danyshope am 29.05.2016, 15:43 Uhr

Man darf sogar bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Bietet sich immer an wenn man nicht vor hat wieder Vollzeit zu arbeiten. Schon wegen Krankenversicherung, innerhalb der Elternzeit ist die nämlich dann in den meisten fällen beitragsfrei.

Für das EG ist es egal ob man ALG1 hat oder sich in EZ befindet - das macht absolut gar keinen Unterschied. ALG1 bekommt die TE eh nur wenn sie Kinderbetreuung nachweisen kann, und dann in dem Umfang in dem sie arbeiten kann/will.

Man darf aber innerhalb der EZ durchaus bei einem anderen AG arbeiten, mit Zustimmung des eigentliche AG. Und wenn der nichts hat, dann kann man, wenn die Voraussetzungen stimmen, auch ALG1 innerhalb der EZ beziehen.

Das tolle - gerade wenn die TE eh nicht wieder bei dem AG arbeiten will, sollte es klappen mit der Schwangerschaft und der Verlängerung der EZ, dann kann sie die EZ zum neunen Mutterschutz hin beenden. Und bekommt dann das volle Mutterschutzgeld wie bei Kind1. Was nicht der Fall ist wen sie kündigt und bis dahin nichts neues hat. Und wie gesagt, ob ALG1 oder EZ ist für das EG absolut egal. es wird IMMER nur das erste Jahr Elterngeld ausgeklammert - egal was danach ist.

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zu einer Fachberatungsstelle wie Caritas Diakone oder ähnl. Gehen

Antwort von Methos am 30.05.2016, 8:41 Uhr

hAllo,
Da gibt es Fachleute die Dir sowas kostenfrei ausrechnen können und Dich beraten.
Gibt ja verschiedene schwangerschaftsberatungsstellen, wie skf, Diakonie oder Caritas, profamilia, etc.
Würde ich zusätzlich zu den Informationen im Internet machen, da hängt viel Geld und Zukunft dran....

Viele Grüße
M.k.

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Re: Nach Elternzeit arbeitssuchend - Berechnung bei 2ter Schwangerschaft

Antwort von speedy am 31.05.2016, 9:24 Uhr

Zunächst: ALG ist eine Lohnersatzleistung und kein Lohn und zählt daher =0 für das Elterngeld.
Für das EG eines zweiten Kindes zählen die 12 Monate Lohn vor dem Beginn des MuSchu. Gab es keinen Lohn, wird der Mindestbetrag von 300 Eur zzgl. Geschwisterbonus ausgezahlt. Einzige Ausnahme ist bei geringem Abstand der Kinder: Fallen unter die 12 Monate Rückrechnung Monate, in denen Elterngeld bezogen wurde (nicht die Splitting-Option), dann werden statt dieser Monate die Monate vor dem MuSchu des ersten Kindes herangezogen.

Du solltest dein Arbeitsverhältnis aber auf keinen Fall aufgeben. lieber die EZ noch verlängern o.ä. - auch wenn du nicht dorthin zurückwillst. Nur so bleibt deine beitragsfreie Versicherung erhalten und du bekommst auch Mutterschaftsgeld vor der Geburt eines zweiten Kindes.

Gruß, Speedy

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