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Geschrieben von Ellert am 08.01.2015, 19:08 Uhr

Kennt sich jemand mit Gerichtskosten aus ?

huhu

meine Große hatte vor 2 Jahren einen Autounfall wo die Schuld nach Augen beider versicherungen nicht bei Ihr lag, sie bekam auch ihren Schaden komplett ersetzt, der andere nichts.

Daraufhin hat er sich einen Anwalt genommen und geklagt
verklagt hat er meine Tochter und die Versicherung.
Versicherung stellte den Anwalt etc, nach Ewigkeiten wurde die Gefährdung durch ein geführtes Fahrzeug angesetzt ( habs erklärt bekommen, ist wohl normal da immer eine gefahr ausgeht wenn man autofährt)
sie hat 15 % schuld bekommen, der Gegner 85%

Wahnsinnsaufwand, naja, uns war es egal, die versicherung hat sich um alles gekümmert.

Nun heute kommt eine Rechnung
200.- Gerichtskosten.
Unsere Versicherung keiner mehr da -
dumm gefragt
warum muss unsereiner das zahlen wenn doch die Versicherung gesagt hat sie will nicht zahlen ?
Die Rechtschutz hätte den Fall bei uns auch übernommen wenn die versicherung nicht gesagt hätte wir sollen das ignorieren, dann hättend ie auch die gerichtskosten übernommen...

WAS FÜR EUCH CHAOS und Aufwand
Gutachten 2500.- das der Gegner eingeholt hat obwohl mehrere Zeugen bestätigten bei der Polizei und im Verfahren dass er einfach so rübergefahren ist auf die Gegenfahrbahn.
Bekommen hat er nun an seinem Schaden gerade mal 350.-
das sollte mans ich auf der Zunge zergehen lassen !

LG dagmar

 
14 Antworten:

Re: Kennt sich jemand mit Gerichtskosten aus ?

Antwort von kravallie am 08.01.2015, 19:21 Uhr

ist meinem papa mal so ähnlich passiert, ihm ist jemand ins stehende wartende auto reingefahren. schuldfrage kein zweifel, das rind5 hat geklagt und meine eltern mußten alles zahlen, anwalt, da keine rs, die gerichtskosten und den eigenen schaden.
unser auto war ziemlich neu......

du bist einfach der mops bei einem autounfall, diese 15% mitschuld geben sie immer. wenn einer klagt......


deswegen immer verkehrsrechtsschutz, immer bei allem sofort die polizei holen und alles sofort einem zickigen anwalt übergeben!

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Re: Kennt sich jemand mit Gerichtskosten aus ?

Antwort von lilly1211 am 08.01.2015, 19:38 Uhr

Was heißt denn die RS HÄTTE übernommen?

Du bist verpflichtet - im Rahmen der Schadenminderungspflicht - einen eingetretenen Schaden (und in diesem Fall ist der Schaden für die Rechtsschutz eingetreten mit Klageerhebung des Gegners) sofort zu melden, und dann HAST du doch Deckung bekommen, oder etwa nicht?

So wie du das erzählst kann es nicht stimmen, HÄTTE übernommen gibt es zwei Jahre später nicht, entweder hast du es gemeldet (und dazu bist du verpflichtet) und du hast Deckung oder eben nicht.

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das hatten wir ja alles gemacht

Antwort von Ellert am 08.01.2015, 19:54 Uhr

geklagt hat der dennoch... Das kannst Du nicht vermeiden.

ich frage mich was dessen Alwalt dachte als er ihn beriet, die Chancen waren ja quasi fst null und so einen Aufwand wege nichtmal 500.-
und was dessen Anwalt gekostet hat will ich garnicht wissen,
vermutlich zahlte das alles seine RechtsschutzVersicherung...

dagmar

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doch

Antwort von Ellert am 08.01.2015, 19:56 Uhr

wir hatten auch die Deckung
Autoversicherung und Rechtsschutz ist eine Versicherung
die ( habenw ir ja alles schriftlich)
uns erklärte wir müssten garnichts tun, das übernimmt alles der versicherungsanwalt für uns ( hat er ja auch, nie Kosten entstanden)

Darum wundert mich ja auch nun die Gerichtskostenrechnung
das Ganze zieht sich ja schon ewig.
Die RS hat uns damals auch erklärt man würde immer den Fahrer mit verklagen,warum hab ich aber vergessen

Komischerweise musste meine auch nicht zu den Prozesstagen hin, war nie geladen, immer nur benachrichtigt vom Anwalt (waren natürlich dennoch da)

dagmar

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Re: doch

Antwort von lilly1211 am 08.01.2015, 20:24 Uhr

Ja wenn du eine deckungszusage hast - wo ist dann das Problem? schick denen die Rechnung und fertig.

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ich finde es halt suspekt

Antwort von Ellert am 08.01.2015, 20:28 Uhr

dass da an UNS nun was kam statt an die Versicherung.
Die haben quasi die 15% Anteil geteilt
die Hälfte wir, die andere wir

dagmar

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Re: Kennt sich jemand mit Gerichtskosten aus ?

Antwort von speedy am 09.01.2015, 8:56 Uhr

Hi,
von wem kam denn die Rechnung?
Vom Gericht? Dann leite sie einfach der Versicherung weiter mit der Bitte um Ausgleich wie damals vereinbart.
Vom Verfahren wäre das logisch, da deine Tochter ja Beklagte und damit Prozeßpartei war, die Versicherung wohl nur Nebenbeklagte. Der Sachbearbeiter bei Gericht weiß ja nicht, wer welche Vereinbarung zu den Kosten getroffen hat und teilt die Kosten dann einfach nach dem Schuldspruch auf. Sollte auch so aus dem Urteil hervorgehen.
Gruß, Speedy

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Ich soll es einschicken

Antwort von Ellert am 09.01.2015, 10:21 Uhr

Warum der alte Mann eine Studentin parallel verklagt hat verstehe icha ber auchn icht
ist die reichen als ne Versicherung ?

Das Beste war das Urteil wie dann beschrieben wurde wie die Ehefrau ( seine Zeugin) die Wahrheit auslegte ihm zu gefallen

dagmar

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Re: Kennt sich jemand mit Gerichtskosten aus ?

Antwort von Jaybe am 09.01.2015, 10:43 Uhr

Die Landesjustizkasse schickt die Rechnung immer an die Partei des Rechtsstreits. Du musst diese dann selbständig an Deine Versicherung mit der Bitte um Ausgleich senden, das ist nicht Aufgabe des Gerichts.

Da Du eine Deckungszusage hast, sollte die Übernahme der Kosten kein Problem sein.

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das zahlt auch die Kfz Versicherung

Antwort von Ellert am 09.01.2015, 11:56 Uhr

nicht die rechtsschutz -.
hatte heute früh angerufen

dagmar

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Re: Ich soll es einschicken

Antwort von speedy am 09.01.2015, 12:54 Uhr

Hi,
er musste deine Tochter als Fahrerin als Beklagte einsetzen, denn er beruft sich ja auf ihren Fehler (Mitschuld als Kfz-Führerin). Hätte er nur gegen die Versicherung geklagt, wäre die Klage als zurückgewiesen worden, denn die Versicherung hat ja keinen Fehler gemacht, damit hat er keinen direkten Anspruch gegen die Versicherung...

Ist schon richtig so gelaufen.
Gruß, Speedy

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Re: das zahlt auch die Kfz Versicherung

Antwort von ToniaLaura am 09.01.2015, 15:28 Uhr

Die 200 Euro Gerichtskosten wird die Kfz Versicherung kaum bezahlen. Die Landesjustizkasse schickt immer die Rechnung an die Parteien. Leite die Rechnung an Deinen Anwalt weiter der wird sich um alles kümmern, sofern Du Rechtsschutz hast. Hast Du keinen musst Du es auch Deiner eigenen Tasche zahlen.
Habt ihr bei Eurer Rechtsschutz Selbstbeteilung.
Spätestens da hätte mal eine Rechnung kommen müssen vom Anwalt.
Hört sich alles ziemlich wirr an.
LG
(Ich arbeite bei einem Anwalt)...
...und blicke ehrlich gesagt nicht recht durch, was du da schreibst

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wirklich verstanden hast Du mich nicht

Antwort von Ellert am 09.01.2015, 18:06 Uhr

die haben die Versicherung verklagt
und uns zusammen,
wir hatten einen von der Versicherung gestellten Anwalt, warum sollte der uns eine Antwort schicken ?

Und doch, das zahlt die kfz Versicherung, weil die die Schadennummer angelegt haben und alles und sonst die Rechtschtz das auch anlegen müsste,selbes Haus, die Rechtschutz hatte uns das damals auch so gesagt.
Daher ganz praktisch wenn man fast überall die selbe Versicherung hat.
Hätte er nur die Kfz Versicherung verklagt wäre das Ganze für die am Ende genausoteuer gewesen, die haben ja durch die Teilung nun nur ne halbe Rechnung.

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Re: wirklich verstanden hast Du mich nicht

Antwort von sternenfee75 am 09.01.2015, 21:37 Uhr

So ähnlich hatten wir das auch mal, meinem Mann wurde von einem Linksabbieger die Vorfahrt genommen, mein Wagen hatte Totalschaden. Zog sich auch hin, erst als es vor Gericht gehen sollte, zahlte die gegnerische Versicherung unseren Schaden plus Schmerzensgeld.
Das hat die Rechtschutz übernommen.
Irgendwann kam dann ein Schreiben vom Gericht, der Typ hatte uns und die Versicherung im Nachhinein angezeigt, wollte seinen Schaden ersetzt haben. Da hat sich dann meine Autoversicherung komplett drum gekümmert, nicht mehr der Anwalt von der Rechtschutz. Letztendlich ging es vor Gericht, beim ersten Mal erschien sein Zeuge(sein Arbeitskollege) nicht, beim Zweiten Mal hat der eine falsche Aussage gemacht.
Daraufhin bekam er wieder kein Recht, der Zeuge eine Ordnungsstrafe und wir ein Schreiben, dass der andere alle Kosten übernehmen muss.
Würde an eurer Stelle auch alles an die Versicherung weiterreichen.

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