Sparforum

Sparforum - Forum rund ums Sparen

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von m4c am 06.08.2014, 17:28 Uhr

Hartz 4 kennt sich wer aus

Hallo, heute brauch ich mal wieder Eure Hilfe. Also es geht um Folgendes, seit ca. 1/4 Jahr wohnt die Freundin unseres großen Sohnes mit Zustimmung Ihres Vaters (sie ist erst 17 Jahre alt) bei uns im Haushalt mit. Ist eine lange Geschichte, sie wollte da raus, weil das Elternhaus nicht sehr liebevoll ist. Am Anfang hieß es noch er kommt für die Unkosten seiner Tochter auf, aber nun will er nix mehr davon wissen. Es geht darum das er mit ihr in einer Hartz 4 Bedarfsgemeinschaft leben würde und dafür würden ihm zum Leben mit ihr nur 90 Euro zur Verfügung stehen, die er aber nun für sich alleine braucht, für seine Tochter könnte er kein Geld bezahlen. Vor Kurzem war er zweimal im Urlaub, hat ihr nicht einmal Geld für Essen, oder Essen dagelassen (Tochter musste selbstverständlich zu Hause bleiben), schon damals ist sie zu uns "geflohen". Das wir nicht jeden Cent abrechnen und uns nicht an ihr bereichern wollen, versteht sich für uns von selbst, aber wir haben selbst 6 Kinder und wie bekannt ist wächst das Geld ja nicht auf den Bäumen. Wir gehen beide arbeiten um unsere Familie satt zu bekommen und das Mädchen kostet auch Geld. Essen, Strom, Wasser. Sie sagt selbst, sie möchte ein bisschen was bei uns abgeben, weiß aber nicht von was. Da wir aber kein Hartz 4 bekommen, weiß ich nicht, wie sich das eigentlich berechnet. Also der Vater bekommt für sie Kindergeld und Halbwaisenrente, der Vater bekommt eine Erziehungsrente, aber ich weiß eben nicht was bei Hartz 4 angerechnet und wieder abgezogen wird. Könnt Ihr mir mal helfen? Wie gesagt, wir wollen uns nicht bereichern, Freunde unserer Kinder können gern wenn sie zu Besuch sind mit essen, aber sie ist ja nun richtig eingezogen, und wird ja nun von Luft und Liebe nicht satt.

 
14 Antworten:

als erstes mal muss sie sich zu Euch auch ummelden

Antwort von Ellert am 06.08.2014, 17:51 Uhr

denn wenn sie bei Euch wohnt sollte sie bei Euch gemeldet sein,
dann wird er schnell sehen dass er nichtsmehr bekommt von der Arge und Nachteile hat.
Zahlt er Ihr wenigstens das Kindergeld aus ?

dagmar

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

PS die Halbwisenrente sollte Ihr auch zustehen

Antwort von Ellert am 06.08.2014, 17:53 Uhr

meinS chwager hat das auch bekommen dalas und zwar er, nicht jemand anderes.

Eigentlich kann der Tochter da der vater egal sein, sie soll ihre rechte einfordern, zumindest Kindergeld und Halbwaisengeld, das steht ihm nicht zu wenn sie nicht bei ihm lebt
da bereichert er sich ja dran.
Was ihm die Arge abzieht kann der Tochter auch egal sein

dagmar

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: als erstes mal muss sie sich zu Euch auch ummelden

Antwort von m4c am 06.08.2014, 17:59 Uhr

Ummelden allein kann sie sich wohl nicht, weil sie noch nicht 18 ist, da muss der Vater mit und das macht er nicht. Sie will jetzt zum Jugendamt gehen und es über diesen Weg versuchen, weil irgendwer muss ja die Zustimmung zur Ummeldung geben. Sie will auch ein eigenes Konto haben, wo am Ausbildungsbeginn ihr Geld draufkommt, auf das ihr Vater keinen Zugriff hat. Nein er zahlt gar kein Geld aus, das geht im Moment alles auf unsere Kappe oder unseren Sohn, der aber auch in der Ausbildung ist.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: PS die Halbwisenrente sollte Ihr auch zustehen

Antwort von m4c am 06.08.2014, 18:00 Uhr

Eigentlich ist er doch sowieso verpflichtet der Arge zu melden, dass sie nicht mehr bei ihm wohnt oder nicht?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: als erstes mal muss sie sich zu Euch auch ummelden

Antwort von Sabine mit Amelie am 06.08.2014, 18:37 Uhr

Hallo,

wenn das Mädel bei euch wohnt, ist der Vater dazu verpflichtet, das Kindergeld und die Halbwaisenrente auszuzahlen. Meine Tochter wohnt auch, seit sie knapp 16 Jahre ist, bei ihren Großeltern. Ebenfalls lange Geschichte. Wir haben das über das Jugendamt geregelt. Ich musste ihr zwar kein Unterhalt bezahlen, aber die Halbwaisenrente und das Kindergled musste ich abgeben, was ja auch selbstverständlich ist. Sie soll ruhig das Jugendamt mit ins Boot nehmen. Da kann sie auch alleine hin. Wenn der Vater das o.k. gegeben hat, dass sie bei euch wohnt, müsste er eigentlich für die Zeit, wo sie jetzt bei euch wohnt, das Geld nachbezahlen. Nachdem er Harz IV bekommt, wird er vermutlich keinen Unterhalt bezahlen müssen. Je eher sie zum JA geht, umso eher kommt sie an ihr Geld, denn da wird nicht gefragt, ob der Vater damit einverstanden ist oder nicht. Da wird das Mädchen gehört und wenn sie raus möchte, darff sie raus und so wie du geschrieben hast, hat er ja das o.k. gegeben, dass sie bei euch wohnt, also gehe ich davon aus, dass er das Geld rückwirkend an das Mädel auszahlen muss.

Liebe Grüße

Sabine

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: als erstes mal muss sie sich zu Euch auch ummelden

Antwort von m4c am 06.08.2014, 19:54 Uhr

Naja, er ist der Meinung sie darf ausziehen, muss aber nicht. Und wenn sie Geld dafür braucht, hat sie halt Pech gehabt. Daher stimmt er auch einer Ummeldung nicht zu. Irgendwie hab ich im Moment das Gefühl wir drehen uns im Kreis. Aber eigentlich will ich nicht noch 9 Monate warten, bis sie endlich 18 ist und sich alleine ummelden kann.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: als erstes mal muss sie sich zu Euch auch ummelden

Antwort von kati1976 am 06.08.2014, 19:59 Uhr

Das Kindergeld und die Halbwaisenrente stehen ihr zu

Da es aber solche Probleme gibt würde ich auf jeden Fall zum Jugendamt gehen, sie ist ja auch noch minderjährig.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Lasst Euch das nicht gefallen !

Antwort von Ellert am 06.08.2014, 20:00 Uhr

Schaltet SOFORT das Jugendamt und die Arge ein !
Er zahlt Ihr nichts, also bereichert er sich das darf er zurückzahlen und das gehört ihm recht.

Es gibt viele Fälle da dürfen Kinderr früh ausziehen und auch eine Wohnung auf Staatskosten beziehen gerade wenn alles zerrüttet ist und es schlecht fürs Kind.
Sie soll sich mal ein paar eindeutige SMS aufheben oder mails zum Vorzeigen, Beweise sind immer gut.
Fakt ist definitiv dass er sich an ihrem Geld bereichert und da wird die Arge ganz schnell einen Riegel vorschieben.

dagmar

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: als erstes mal muss sie sich zu Euch auch ummelden

Antwort von Sabine mit Amelie am 06.08.2014, 20:36 Uhr

Ja o.k., aber wenn sie beim Jugendamt sagt, dass sie es zu Hause nicht mehr ausgehalten hat und er dann meinte, sie könne ja ausziehen, wenn sie das wolle und sie das dann macht, muss er das Geld zurück zahlen. Das Geld gehört definitiv dem Mädel und was ihr dann it ihr ausmacht, was sie abgibt, geht den Vater nichts mehr an. Geht so schnell wie möglich zum Jugendamt. Vielleicht kannst du sie ja begleiten. Egal was ihr macht, aber geht aufs Jugendamt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: als erstes mal muss sie sich zu Euch auch ummelden

Antwort von Lucylu am 07.08.2014, 10:10 Uhr

Huhu,

der Hinweis auf das Jugendamt wurde ja schon mehrmals gegeben. Das Kindergeld werdet ihr nur bekommen können, wenn ihr offiziell Pflegeeltern seit, bzw. eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt habt (bei Großeltern ist das etwas anderes).

LG Lucy

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: als erstes mal muss sie sich zu Euch auch ummelden

Antwort von shinead am 07.08.2014, 16:26 Uhr

Wenn das Mädchen mit Einverständnis des Vaters (oder per Entscheidung des Jugendamtes) dort lebt, kann das Geld ihr überwiesen werden.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

entscheide und denke als Mutter

Antwort von Ellert am 07.08.2014, 18:08 Uhr

HUHU

SIE hat ja nun keine Mama mehr, aber was würde denn die wohl wollen ?
Sicher dass sie lebt wo es ihr gutgeht und dass sie das bekommt was ihr zusteht, oder ?
Wenn er ihr kein Geld gibt, wovon zahlt sie Schulsachen, Klamotten, Damenbinden etc ?

Ihm steht für sie nichts zu wenn er ihr nichts bietet, also hat sie das recht es zu bekommen

DENN
denke weiter, Eure Kinder verkrachen sich und sie steht dann vor dem Nichts.
Wenn dss Jugendamt den Fall nun schon kennt, dann hat sie super Chancen im Falle eines Falles sofort einen Platz irgendwo zu bekommen und nicht zum Vater zurückzumüssen.

handel im geistigen Auftrag der Mama

dagmar

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hartz 4 kennt sich wer aus

Antwort von Aramia am 08.08.2014, 17:31 Uhr

Wenn die Tochter offiziell bei euch wohnt, und das würde ich offiziell machen, dann meldet sie bei euch an. Das heisst erstmal, dass ihr Vater ihre Anteile an Hartz 4 nicht mehr bekommt. Ist ja auch richtig so, er kümmert sich ja auch nicht. Ausserdem steht euch ihr Kindergeld zu, weil ihr für ihren Unterhalt sorgt.

Das Problem wird halt sein, dass der Vater seine Zustimmung sofort zurückziehen wird, wenn er riecht, dass er ihr Geld nicht mehr ausgeben kann.

Am besten geht ihr zum Jugendamt. Erklärt da den ganzen Sachverhalt auch mit dem Fehlverhalten des Vaters (Kind allein ohne Essen zu Haus lassen ist eine schwere Verletzung der Sorgfaltspflicht). Ihr müsst euch dann natürlich drüber im Klaren sein, dass eventuell das Amt das Sorgerecht für sie übernimmt. Aber sie ist ja eh bald Volljährig.

Lasst euch beim JA beraten. Schaden kann es nicht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hartz 4 kennt sich wer aus

Antwort von deischuhzu am 12.08.2014, 9:47 Uhr

Zum Jugendamt mit der Minderjährigen, Sachlage schildern und Hilfe einfordern. Die Tochter kann mit 17 bestimmen, wo sie wohnt, nur der Vater ist nicht verpflichtet, Barunterhalt zu leisten. Da sie Halbwaisenrente bekommt, Kindergeld, denke ich, dass sie gar kein Alg II zur Aufstockung bekommt. Also mit dem Jugendamt abklären und Anträge stellen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge in Sparforum - Forum rund ums Sparen
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.