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Geschrieben von sibs1 am 09.03.2016, 11:07 Uhr

Frage zur Steuererklärung, Firmenwagen

Hallo,

wer kann mir da evtl. helfen. Mein Mann hat einen Firmenwagen erhalten. Dieser wird mit der 1% Regelung versteuert. Des weitern steht auf dem Lohnzettel noch Fahrgeld Wohnung-Arbeitsstelle pvst. und Fahrgeld Wohnung-Arbeitsstelle pfl.. Darauf wurden ja auch Steuer bezahlt, wenn ich das auf dem Lohnzettel richtig raus lese. Können wir die Fahrt zur Arbeit bei der Steuererklärung mit absetzen?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

LG Sibs

 
5 Antworten:

Re: Frage zur Steuererklärung, Firmenwagen

Antwort von Silvia3 am 09.03.2016, 11:12 Uhr

Ja, Ihr könnt die Fahrten angeben.

Silvia

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Re: Frage zur Steuererklärung, Firmenwagen - Nachtrag

Antwort von sibs1 am 09.03.2016, 11:13 Uhr

Hallo,

auf der Lohnsteuerbescheinigung 2015 steht bei "18. pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte" ein Betrag drin. Deshalb werde ich nicht so richtig schlau. Einmal finde ich, dass die Fahrt zur Arbeit mit angegeben werden kann und ein anderes Mal finde ich, wenn es pauschalversteuert wird, dass ich es nicht mit angeben kann.

LG Sibs

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@silvia3

Antwort von sibs1 am 09.03.2016, 11:14 Uhr

Vielen Dank. Dann kann ich ja mit der Lohnsteuererklärung anfangen.

LG Sibs

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Re: Frage zur Steuererklärung, Firmenwagen - Nachtrag

Antwort von Lita am 09.03.2016, 13:42 Uhr

Ich versteuere meinen Firmenwagen auch mit 1% und mache in meiner Steuererklärung selbstverständlich die Entfernungspauschale geltend.

Durch den PKW hat dein Mann einen Vorteil gegenüber anderen Arbeitnehmern, die ihren Fahrtweg bezahlen müssen. Um alle Angestellten gleichzustellen, werden die Fahrten zur Arbeit besteuert. Im Gegenzug darf dein Mann mit seinem Dienstwagen dann aber natürlich die Entfernungspauschale geltend machen.

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pauschal versteuert => kein zus. Werbungskostenansatz

Antwort von speedy am 09.03.2016, 22:03 Uhr

Hi,
es gibt seit einigen Jahren verschiedene Wahlmöglichkeiten zur Versteuerung des geldwerten Vorteils für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Wenn bei deinem Mann die pauschale Versteuerung gewählt wurde, dann kann er eben keine Wege zwischen Wohnung und Arbeitsplatz mehr zusätzlich steuerlich geltend machen. Das geht nur, wenn individuell versteuert wurde.

Wenn du also unter Punkt 18. einen Eintrag hast, dann kannst du nicht noch zusätzlich Wege zwischen Wohnung und Arbeitsplatz geltend machen!

s. auch hier unter Punkt 4.: http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Haeufig_gestellte_Fragen/Entfernungspauschale/default.php?f=LfSt&d=x

Gruß, Speedy

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