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Geschrieben von nanny41088 am 11.04.2016, 19:49 Uhr

Frage bezüglich nebenkosten und job center

Hi der vermieter meines Burders behält die nebenkosten ein die er gut hat ...
was droht dem vermieter an strafe ?
mein bruder kommt nicht an ihn dran ....

lg

 
7 Antworten:

Re: Frage bezüglich nebenkosten und job center

Antwort von stern1978 am 11.04.2016, 20:33 Uhr

Die NK werden komplett vom JC bezahlt? Wenn ja, dann dort melden und dann geht im nächsten Monat weniger Mietanteil raus...Verrechnen ist erlaubt...wenn nein, dann ebenfalls melden und dann wird ausgerechnet , wieviel ihm von den zu viel bezahlten NK zustehen und der Rest wird verrechnet... wegen seines Restguthabens entweder selbst einen Mahnbrief schreiben oder zum Mieterbund gehen.

LG
Sandra

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Re: Frage bezüglich nebenkosten und job center

Antwort von nanny41088 am 11.04.2016, 20:41 Uhr

ja wird komplett vom JC bezahlt ....er zieht jetzt auch gerade aus und die summe beläuft sich auf fast 2 tausend euro ....

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?????

Antwort von Ellert am 11.04.2016, 21:53 Uhr

Im Endeffekt muss ja ne Nebenkostenabrechnung gemacht werden
egal wer diese bezahlt hat, dem Vermieter gehört das Guthaben nicht
in dem Fall dem Steuerzahler, die darf er ja nicht behalten !

hat er denn schon eine Endabrechnung oder meint er nur dass er was zurückbekommen müsste ?
Behalten darf er das natürlich nicht der Bruder wenn er es nicht bezahlt hat
Meine Bekannte musste das der Arge genau belegen und das wurde dann verrechnet, die wollten das auch sehen

dagmar

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Re: ?????

Antwort von taram am 11.04.2016, 22:34 Uhr

Das JC soll ihn anschreiben. Frage mich, wie 2000 Euronen zusammen kommen

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Re: Frage bezüglich nebenkosten und job center

Antwort von Mehtab am 12.04.2016, 10:23 Uhr

Hallo,

hat dein Bruder schon die Nebenkostenabrechnung des Vermieters erhalten? Wie kommt es denn zu so einer Überzahlung? Dein Bruder hätte ja monatlich fast zweihundert Euro zu viel an Nebenkosten bezahlen müssen, damit zweitausend Euro zusammenkommen.

Viele Grüße

Mehtab

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Re: Frage bezüglich nebenkosten und job center

Antwort von leaelk am 12.04.2016, 14:28 Uhr

Oder meinst Du die Kaution?
Die muss erst 6 Monate nach Auszug ausgezahlt werden. Kann eher -- muss aber nicht.

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Re: Frage bezüglich nebenkosten und job center

Antwort von sarahT am 13.04.2016, 14:55 Uhr

- den Vermieter anschreiben und mit einer Zahlungsfrist die Zahlung der Summe fordern.
- die Abrechnung beim JC einreichen (die das Geld ja sowieso haben wollen) und schildern, dass der Vermieter nicht erreichbar ist und er an das Geld nicht ran kommt.

Am Ende hat das Jobcenter über deinen Bruder einen Anspruch gegen den Vermieter. Ich würde also in Absprache mit dem Jobcenter aktiv werden. Und wenn die nichts sagen oder machen auch erst mal die Füße still halten. Wenn der Vermieter das Geld auf das Konto deines Bruders zahlt kann er das Geld immernoch ans Jobcenter weiterleiten.

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