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Geschrieben von TammyDammy am 06.03.2017, 18:14 Uhr

Elternzeit endet, neu schwanger, BV- welches Gehalt?

Meine Elternzeit endet, ich bin wieder Schwanger und darf nicht schwanger arbeiten (Berufsverbot). Da ich noch keinen neuen Vertrag unterschrieben habe, welches Gehalt bekomme ich dann?

 
9 Antworten:

Re: Elternzeit endet, neu schwanger, BV- welches Gehalt?

Antwort von Hubbeldubbel am 06.03.2017, 18:47 Uhr

Was bedeutet denn "da ich noch keinen neuen Vertrag unterschrieben habe?"

Hast Du noch einen gültigen Vertrag oder hattest Du vor, wegen der Betreuung von Kind 1 nur TZ zu gehen?

Die Kasse prüft neuerdings ob man auch tatsächlich ohne BV hätte arbeiten gehen können. Sprich, wenn Du überhaupt keinen Betreuungsplatz vorweisen kannst, wird auch das "Gehalt" nicht im BV gezahlt.

Zur Frage: Du bekommst theoretisch das, was Du auch bekommen hättest ohne BV, wenn Du jetzt wieder auf Arbeit erschienen wärst.

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Re: Elternzeit endet, neu schwanger, BV- welches Gehalt?

Antwort von TammyDammy am 06.03.2017, 19:02 Uhr

Ich wäre in TL wieder gekommen, habe aber ein unbefristeten Vertrag mit VZ.
Also würde ich nur das TL Gehalt bekommen, obwohl ich da nichts für unterschrieben habe? - Das ist aber nicht rechtens. Schließlich habe ich ein Vertrag.
Das mit dem BV ist mir sehr neu, seit wann ist das so?

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Re: Elternzeit endet, neu schwanger, BV- welches Gehalt?

Antwort von Hubbeldubbel am 06.03.2017, 19:09 Uhr

Wenn der VZ Vertrag gültig ist, bekommst Du natürlich auch Dein VZ Gehalt ...

Die Kasse wird aber vermutlich prüfen ob Du theoretisch auch Vollzeit arbeiten gehen könntest. Setzt Betreuung für Kind 1 voraus.

Seit wann? Seit es ausgenutzt wurde und Betrug in Massen gab.

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Re: Elternzeit endet, neu schwanger, BV- welches Gehalt?

Antwort von TammyDammy am 06.03.2017, 19:55 Uhr

Mein Chef hat mich damals selbst in BV geschickt.
Da fällt das Thema Betrug weg.
Und Vollzeit kann ich nicht arbeiten, da mein Kind wenn nur 6 Stunden betreut wird, da steht aber noch kein Vertrag fest.
Ich darf nicht in mein Bereich arbeiten, das einzige was sie tun könnten, wäre mich an die Anmeldung oder an das Telefon zu setzten, dass haben sie aber bei der ersten SS schon nicht gemacht, warum jetzt? - bin ja nun noch länger raus.
Zwei weitere Kolleginnen sind auch erst vor kurzen ins BV gegangen.

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Re: Elternzeit endet, neu schwanger, BV- welches Gehalt?

Antwort von Hubbeldubbel am 06.03.2017, 20:02 Uhr

Ich habe Dir auch keinen Betrug unterstellt.

Vollzeit BV kassieren aber theoretisch nur halbtags arbeiten gehen können wegen der Betreuung kann eben schief gehen, nur das wollte ich Dir damit sagen.

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Re: Elternzeit endet, neu schwanger, BV- welches Gehalt?

Antwort von TammyDammy am 06.03.2017, 20:20 Uhr

Oky

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Re: Elternzeit endet, neu schwanger, BV- welches Gehalt?

Antwort von Bengelengelmama am 06.03.2017, 21:24 Uhr

Der AG kann dich doch nicht ein BV ausstellen. Das macht der Arzt, wenn Gefahr für dein und das Leben des ungeborenen besteht. Dein AG kann dich bezahlt von der Arbeit frei stellen.

Generell ist der AG in der Pflicht dein Arbeitsplatz entsprechend zu gestalten, ist es nicht möglich so müsste er dich theoretisch in eine andere Abteilung versetzen - falls vorhanden und möglich.

Also warum nicht das Telefon?
Warum.sollte eine Krankenkasse zahlen wenn es eine Möglichkeit der Beschäftigung gibt?
Wenn dein AG das nicht möchte und er dich weiter bezahlt, ist das sein Bier.

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@Bengelengelmama

Antwort von Hubbeldubbel am 06.03.2017, 21:52 Uhr

Es gibt auch ein BV vom AG in begründeten Fällen. Z.B. im Chemielabor mit gefährdenden Substanzen. Gibt es mit einmal 5 Schwangere im Betrieb können ja nicht alle am "Empfang" sitzen... weil vielleicht gar nicht so viele Schonarbeitsplätze vorhanden sind, gibt es dann ein BV.

Ansonsten ist Dein Ansatz total richtig. Siehe Forum Frau Bader. Mir ist gerade klar geworden, warum die Fragestellerin meinte, ich hätte ihr Betrug unterstellt. Was ich bewusst nicht tat aber an der Fragestellung ja merkte, wo die Reise hingehen sollte :-D

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Re: @Bengelengelmama

Antwort von Bengelengelmama am 07.03.2017, 9:03 Uhr

Aber das zahlt dann nicht die Krankenkasse oder?
Habe eine Bekannte, der wollte der Arzt partout kein BV ausstellen. Gab schlichtweg keinen Grund. Sie hat dann beim AG so lang gejammert bis er sie bezahlt frei gestellt hat... ich habe kein Verständnis für so was.

Ich hatte vor 12Jahren auch ein BV. Und das war gar nicht so einfach. Die KK wollte alles begründet haben.
Was ich aber jetzt gehäuft lese, kaum ist jemand schwanger schon soll ein BV her.
Stress hat jeder in der Arbeit. Und auf den Psychozug springen mittlerweile zu viele auf.
Es ist schwer zu differenzieren wer tatsächlich diese Probleme hat oder nicht.
Manche sind gerade mal in der 6. SSW, erfahren es am Montag und am Mittwoch sind sie schon soooo schwanger dass sie nicht mehr arbeiten können.
Ich sag mal so, viele Frauen wissen zu diesem Zeitpunkt noch nicht mal dass sie schwanger sind und arbeiten auch... verstehst was ich meine?

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