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Geschrieben von Maike87 am 14.06.2017, 8:59 Uhr

Elterngeld

Hallo, ich habe gestern meinen Bescheid fürs Elterngeld bekommen.
Ich habe für 24 Monate beantragt. Meine Tochter ist am 8.4 zur Welt gekommen. ER war der 12.6 also kam sie 10 Wochen zu früh. Eltern Geld bekomme ich das erste mal im September und das letzte Mal im November 2018. Wieso?? Ich verstehe das nicht kann mir da jemand helfen? Dann müsste ich ja da wieder arbeiten.

 
8 Antworten:

Re: Elterngeld

Antwort von Silene am 14.06.2017, 9:53 Uhr

Das ist leider korrekt so. Ich nehme mal an, dein Mutterschutz geht wegen der Frühgeburt 18 Wochen und damit bis in den fünften Lebensmonat des Kindes hinein. In diesen Monaten bekommst du dann wahrscheinlich Mutterschaftsgeld, das als dem Elterngeld vergleichbare Leistung gilt. Das Mutterschaftsgeld führt aber auch dazu, dass diese Lebensmonate automatisch als Basiselterngeldmonate angerechnet werden und nicht mehr aufgesplittet werden können. Dir bleiben dann nur noch die restlichen 7 Lebensmonate zum Aufteilen, daher kommst du nur noch auf maximal 14 Monate Elterngeld Plus (halbes Elterngeld).
Die maximalen 24 Monate gibt es nur für Mütter, die keine Mutterschutzleistungen bekommen, bei allen anderen ist es je nach Geburtstermin weniger. Leider wird das auf den meisten Infoseiten zum Elterngeld nicht so richtig erklärt.

Deine Elternzeit kannst du aber unabhängig davon für 24 Monate nehmen (falls ihr finanziell hinkommt).

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Re: Elterngeld

Antwort von Maike87 am 14.06.2017, 10:17 Uhr

Aber wie stellen die sich das dann vor wen man arbeiten gehen muss. Ich kann sie ja dann noch nicht in den Kindergarten geben sie ist ja nun mal auch ein frühchen. Und es gibt Leute die finanziell nicht zu Hause bleiben können.

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Re: Elterngeld

Antwort von Strudelteigteilchen am 14.06.2017, 10:33 Uhr

Aber Du hast doch während des (verlängerten) Mutterschutzes mehr Geld, als wenn Du nur das halbe Elterngeld bekommen würdest. Dann mußt Du Dir halt in den Mutterschutzmonaten das halbe Mutterschutzgeld beiseitelegen für die Monate, in denen Du kein Elterngeld mehr bekommst. Das dürfte immer noch mehr sein als das halbe Elterngeld, denn Mutterschutzlohn ist ja mehr als Elterngeld.

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Re: Elterngeld

Antwort von Häsle am 14.06.2017, 10:45 Uhr

So würde ich das auch angehen.
Es haben sogar schon Leute Kinder bekommen, bevor das Elterngeld eingeführt wurde ;-)

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Re: Elterngeld

Antwort von lilly1211 am 14.06.2017, 11:09 Uhr

Aber du hast doch INSGESAMT in den 24 Monaten nach der Geburt jetzt sogar MEHR Geld zur Verfügung als du es ohne die Frühgeburt hättest - du bist erwachsen und es liegt in deiner Verantwortung dir das Geld so einzuteilen wie du es willst.

Nimm doch was vom unerwartet länger gezahlten Mutterschutzgeld weg und verbrauche das dann in den hinten fehlenden Monaten. Wo ist das Problem?

Im übrigen ist das Elterngeld recht neu und Generationen haben es vor dir ganz ohne schaffen müssen. Ich selbst habe auch fast keines bekommen, ich war arbeitslos in der Schwangerschaft und das Elterngeld eh eine recht neue Erfindung und mei, ich hab halt Pech gehabt, hatte aber bei der Planung und Zeugung des Kindes auch nicht mit irgendwelchem Sponsoring gerechnet, es wurde erst erfunden als ich bereits schwanger war.

Hier habe ich heute oft das Gefühl die Frauen kalkulieren das Geld fix mit ein in ihre Kinderplanung - was wäre eigentlich wenn es in den 9 Monaten der Schwangerschaft wieder abgeschafft wird?

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Re: Elterngeld

Antwort von Silene am 15.06.2017, 9:17 Uhr

Ich finde auch, dass durch diese Regelung Eltern von Frühchen benachteiligt werden, da sie sich das Elterngeld nicht mehr so flexibel aufteilen können. Vielleicht schreibst du mal ans Familienministerium (wenn sich keiner beschwert, werden die das auch nicht ändern).
Ich würde an deiner Stelle auch versuchen, vom Mutterschaftsgeld etwas auf die Seite zu legen. Und vielleicht könnt ihr noch die zwei Partnermonate (bzw. vier halbe) Elterngeld für den Vater hinten dran hängen?

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Re: Elterngeld

Antwort von Danyshope am 15.06.2017, 10:16 Uhr

Ähmm, wenn Du es dir leisten kannst das EG auf 24 Monate zu splitten, dann bekommst du sicherlich eh schon mehr EG wie viele andere. Die meisten Mütter müssen nach einem Jahr wieder arbeiten, mindestens in TZ.

Davon ab, Du bekommst doch durch den verlängerten Mutterschutz weit mehr Geld wie wenn Du normalen Mutterschutz mit EG bekommen würdest. Rechne doch selbst mal nach. Nach Geburt 8 Wochen Mutterschaftsgeld, plus ca. 10 Monate EG - das ist die Regel. Also 2x 100% plus 10x67%. Bei Frühgeburt oder Mehrlingen dagegen 3x100% plus 9x67% - also schon mal gut 33% mehr was man für den einen Monat bekommt. bei längerem Mutterschutz weil der vorgeburtliche eben angehängt wird, noch mal entsprechend mehr. Und klar, das was du mehr an Mutterschaftsgeld vom Zeitraum hast, wird dir beim EG-Zeitraum gestrichen. Man kann aber nur die EG-Monate splitten. Wie lange man dann EZ selbst nimmt ist eine völlig andere Sache. Und da kannst du doch normal 24 Monate EZ nehmen. Und das was du an mehr in der zeit bekommen hast wo es Mutterschaftsgeld gegeben hat, eben zur Seite legen für die Zeit wo es kein EG gibt. Am Ende ist das weit mehr, weil ein Mutterschafts-Monat dir eben 33% mehr Geld bringt wie der vergleichbare EG-Monat. Das ganze mal ganz einfach gerechnet.

Ich glaube du meinst das man EZ nur nehmen kann für die Zeit wo man EG bekommt - das ist aber faktisch eben kompletter Blödsinn. EZ bedeutete das du dem AG mitteilst wie lange dein eigentlicher Arbeitsvertrag ruht. Du willst das er 24 Monate ruht - also teile das dem AG auch so mit.

Elterngeld dagegen zahlt der Staat als finanziellen Ausgleich. Elterngeld steht (fast) allen Eltern, völlig unabhängig davon ob diese einen Arbeitgeber haben bei dem sie überhaupt EZ anmelden könnten. Und ohne AG hat man eh keine EZ - wo will man diese auch melden? Also kann man EG und EZ - sofern man nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeitet - völlig unabhängig von einander beziehen. Und deshalb kann man bei EZ auch jedes beliebige Datum wählen als Enddatum solange es vor dem 3ten Geburtstag liegt, bei EG-Monaten aber nur volle Lebensmonate rechnen.

Davon ab, wenn du 2 Jahre EZ nimmst, kannst du auch ohne Zustimmung des AG verlängern bis zum 3ten Geburtstag und du darfst, sobald das EG durch ist, auch in TZ innerhalb der EZ arbeiten. Bis zu 30 Std, und mit Zustimmung des AG auch woanders. DAS !!! würde ich mir für das 3te Jahr merken sofern du dann noch nicht vor hast wieder voll zu arbeiten.

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Re: Elterngeld

Antwort von Danyshope am 15.06.2017, 10:23 Uhr

Die Benachteiligung betrifft doch nur die Frauen welche durch den Bezug des EG krankenversichert sind. DIE !!! haben einen echten Nachteil. Wer normal in EZ ist, ist aber dadurch kein bisschen benachteiligt. Im Gegenteil. der Gesetzgeber kann ja wohl kaum was dafür das sich viele nicht ausreichend informieren und Panik schieben wo eben unnötig. wer EG Plus bezieht der mag noch wo Probleme haben, aber die TE will ja in den 2 Jahren nicht arbeiten. Und schon mal gar nicht direkt nach dem Mutterschutz wo EG Plus noch Sinn machen würde. Das EG überhaupt zu splitten ist also schon wo völlig unnötig und bringt eben keinen Mehrwert. Den hätte sie - dank Zinsen - eher wenn sie es normal auszahlen lässt und auf die Bank bringt. So schenkt sie Vater Staat eben die verlorenen Zinsen und gibt ihm mehr Option damit länger "arbeiten" zu können.

Benachteiligt sind Eltern durch Frühchen rein zeitlich, da eben der vorgeburtliche Mutterschutz nach der Geburt dran gehängt wird. DIESER !!! Zeitraum geht verloren.

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