Sparforum

Sparforum - Forum rund ums Sparen

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

von Leena  am 06.03.2017, 12:29 Uhr

Elterngeld und Progressionsvorbehalt

Weil sich hier einige doch etwas unterbegeistert zeigten, dass sie wegen des Elterngeldes hinterher mehr Steuern zahlen mussten...

Man sollte sich klar machen, dass Elterngeld eine Lohnersatzleistung ist.

Der Grundgedanke, der hinter dem Progressionsvorbehalt steckt, ist der Grundsatz der leistungsgerechten Besteuerung - jeder soll nach seiner persönlichen Leistungsfähigkeit auch Steuern zahlen. Und steuerfreie Lohnersatzleistungen (wie z.B. Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld I - aber eben auch Elterngeld) erhöhen die persönliche Leistungsfähigkeit.

Also wird bei der Ermittlung des Steuersatzes so getan, als ob diese Beträge steuerpflichtig wären - dann nimmt man den Steuersatz, der sich dann ergeben würde und wendet ihn auf die tatsächlich steuerpflichtigen Einkünfte an. Es geht schlicht darum, dass Personen mit einem (relativ) hohen Einkommen, das aber teilweise steuerfrei ist, die steuerpflichtigen Reste ihres Einkommens nicht nur mit einem Steuersatz versteuern, der eigentlich für Geringverdiener gedacht ist. Es führt also zu mehr Steuergerechtigkeit, bezogen auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, das sollte man sich vielleicht vor Augen halten.

In jedem Elterngeldbescheid wird ja auch darauf hingewiesen, dass die Leistung steuerfrei ist, aber dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG unterliegt - also im Hinterkopf behalten, dass man eine gewisse Rücklage für eine eventuelle Steuernachzahlung bilden sollte und nicht direkt alles ausgeben.

Ich persönlich finde es jedenfalls gerecht, wenn die alleinerziehende Mutter, die im Kalenderjahr nur auf 450-Euro-Basis gejobbt hat und ansonsten Elterngeld bezogen hat, im Endeffekt über den kompletten Elterngeld-Betrag verfügen kann, während die Ehefrau des gutverdienenden Managers im Rahmen des Progressionsvorbehalts quasi "teilweise wieder zurückzahlen" muss.

Besteuerung nach Leistungsfähigkeit ist doch richtig und wichtig, oder?!?

 
50 Antworten:

Re: Elterngeld und Progressionsvorbehalt

Antwort von Bengelengelmama am 06.03.2017, 13:09 Uhr

Das ist schon richtig. Fielen unsere Steuern weg, hätten wir Grund zum meckern.

Aber, das Elterngeld wurde eingeführt als Anreiz an die Besserverdiener/ Karrieremenschen, da die Leute am wenigsten für Nachwuchs sorgen. Jemand, der z.B. 5, 6 tausend oder auch mehr im Monat verdient, der sollte keine finanziellen Probleme haben ein Kind zu ernähren. Finde ich. Jemand der Karriere machen will und dem seine Karriere wichtiger ist als ein Kind, wird auch das Elterngeld nicht umstimmen.
Sprich, Gutverdiener sollten für Nachwuchs belohnt werden, die Mittelklasse (die eig. für den Nachwuchs sorgt) wird somit bestraft....
Da lobe ich mir das Gute alte Erziehungsgeld. Das wurde nämlich nach dem jährlichen Verdienst bezahlt und unterlag nicht dem Progressionsvorbehalt. Also wer viel Verdient bekommt weniger.
Mir grausts vor dem Steuerausgleich.
Bin froh nicht vom.Staat leben zu müssen, aber der Verdienst meines Mannes reicht für unsere Warmmiete.

Kurz der Reiche wird belohnt, der Arme bestraft. Wo das fair ist erschließt sich mir nicht

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterngeld und Progressionsvorbehalt

Antwort von Hubbeldubbel am 06.03.2017, 13:42 Uhr

Die "gutverdienende" Frau

Nehmen wir als Bsp. mal eine Frau mit 5.000€ Netto monatlich, die letzten 12 Monate:

5000€ × 12 ÷ 100 x 65% = 39.000€ % 12 = 3250€ theoretisch EG pro Monat

Es gibt aber nur den Höchstsatz von 1800€ für die Frau. Die große Differenz zu den 5000€ darf sie selbst ausgleichen in dem Jahr.

Da stellen wir mal gegenüber eine Frau verdient 2500€ monatlich...

2500 x 12 % 100 x 65% = 19.500€ % 12 = 1625€ EG

Und jetzt soll mir mal einer sagen, dass das fair ist! Wer 5000€ Netto verdient zahlt nämlich ne menge Steuern vor der EZ und somit unsere Sicherheit, die Schulbildung meines Kindes und die Möglichkeit zum Arzt gehen zu können...

Das Elterngeld ist eine Bereicherung für Normalverdiener! Klar, mir wären 3 Jahre Zuhause bezahlt auch lieber aber man muss doch mal sein Gehirn einschalten und merken, dass der "Staat" keine Goldgrube besitzt und mir das 1 Jahr EG meine Mitmenschen finanzieren.

An dieser Stelle: Danke an alle :-)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterngeld und Progressionsvorbehalt

Antwort von Bengelengelmama am 06.03.2017, 14:44 Uhr

Wer sprach von 3 Jahren daheim?

Dann rechne mal weiter. Wieviel konnte die gutverdiener Frau vorher einsparen um die Einbußen aufzufangen und wieviel die andere?
Steigt die Gutverdienerfrau dann auf 75% TZ ein, wieviel verdient sie dann? Sie kann sich eine Krippe leisten die z.t . Schon 700€ kosten kann, oder eine Tagesmutter. Die andere Frau hat u.U. keine Chance in ihren Beruf einzusteigen, denn die kann sich die Betreuungskosten nicht leisten. Also mal langsam...
Keiner sagt dass wir es hier schlecht haben, aber das System und die damit verbunden Gesetze scheinen oftmals undurchdacht und hingeklatscht.

Gut vllt. sollte der Mittelstand keine Kinder mehr bekommen... mal sehen wer dich dann im Alter finanziert.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterngeld und Progressionsvorbehalt

Antwort von shinead am 06.03.2017, 14:52 Uhr

Himmel... bist neidisch?

Ich denke mal dass ich zum Mittelstand gehöre und fand das Elterngeld ohne wenn und aber toll!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterngeld und Progressionsvorbehalt

Antwort von maiju am 06.03.2017, 14:59 Uhr

Liebe Leena,
falls du dich auf meinen Post unten beziehst: Beschweren wollte ich mich nicht, nur informieren. Das Thema Elterngeld ist ein weites Feld. Ich bin dankbar, dass wir es haben (im Gegensatz zu vielen anderen Ländern). Ich seh aber nach wie vor die Mann-Frau-Ungleichheit als problematisch an....aber das ist wieder ein anderes Thema. Und da wir das Anrecht auf den Kitaplatz erst ab 1 haben, ist natürlich auch die Frage, wie zB alleinerziehende Frauen, deren Partner zB keinen Unterhalt zahlt, ohne Elterngeld über die Runden kommen sollten im ersten Jahr. Und man darf auch nicht vergessen, dass Leute mit Kindern auch für die Rente anderer Leute (ohne Kinder) vorsorgen. Ich denke, man sollte also viel tun für Leute, die Kinder bekommen. Wir Eltern sind nämlich eigentlich sehr uneigennützig und wenn man seine Kinder richtig begleitet, dann tut man ja vieles nur in ihrem Sinne statt an seine eigene Selbstverwirklichung zu denken. Aber das wisst ihr als Eltern ja alle!
:) Und wenn frau vorher bewusst viel arbeitet, um einigermaßen viel Elterngeld zu bekommen, dann finde ich auch schon, dass sie es verdient, nicht zuviel zurückzulegen. Wenn du alleine das Elterngeld hast und für mehrere Kinder sorgen musst, dann ist auch der Höchstsatz kein Reichtum, das darf man nicht vergessen (zudem mancher davon noch die Krankenversicherung, die Kita usw tragen muss und für die Steuer etwas zurücklegt). Und die Frauen bleiben für ihre Kinder zuhause! Nicht, weil sie "frei" haben.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterngeld und Progressionsvorbehalt

Antwort von maiju am 06.03.2017, 15:10 Uhr

Also man sollte jetzt bei dem Betreuungskostending auch mal gucken....bei uns ist es zB so gewesen, dass wir bei Kind 1 Studenten waren und nur das Essensgeld gezahlt haben (Stufe 0) und dann im Beruf ziemlich schnell den Höchstsatz zahlten. Wiegesagt, beschweren kann ich mich da nicht, aber: Wer doppelt so viel verdient, zahlt eben auch nur den Höchstsatz (und ich würde mal behaupten, wenn man 6000 netto hat, dann sind 300 nicht sooo viel). Und meine alleinerziehende Freundin, die fast Vollzeit arbeitet und knapp über dem Existenzminimum schrappt, zahlt nicht Stufe 0, sondern gleich mal soviel, dass sie nach Abzug der Kitakosten wieder am Existenzminimum ist.
Mal so ohne Wertung.....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterngeld und Progressionsvorbehalt

Antwort von Häsle am 06.03.2017, 15:12 Uhr

Ich fand's auch toll. Beim ersten Kind gab es das noch nicht. Da ging es schon eng her und ans Gesparte, weil ich auch noch meinen PKV-Anteil zahlen musste. Beim zweiten wusste ich, dass mir "nur" ca. 50% meines Gehaltes übrig bleiben würden. Die Steuern kamen also nicht überraschend.
Ich freue mich auch jeden Monat über die 150 Euro Erziehungsgeld, weil Nr. 2 in einer kirchlich-privaten Spielgruppe betreut wird. Das Geld wird mir ab Juni tatsächlich fehlen. Und ab September, wenn er in den Kindergarten geht, noch mehr, obwohl ich arbeite.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterngeld und Progressionsvorbehalt

Antwort von Bengelengelmama am 06.03.2017, 15:30 Uhr

Na klar, absolut. Denn jeder der hier der eine andere Meinung äußert ist neidisch.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterngeld und Progressionsvorbehalt

Antwort von Bengelengelmama am 06.03.2017, 15:38 Uhr

Ich finde ja das Schwedenmodell gut. Und obwohl dort ein höherer (meine ich) Steuersatz angewendet wird, haben die Leute dort eine höhere Lebensqualität.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@maiju

Antwort von Hubbeldubbel am 06.03.2017, 16:30 Uhr

Bzgl. Deiner Frage:

Alleinerziehende Frauen oder auch Männer ;-) wo der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt, bekommen Unterhaltsvorschuss. Für den Fall ist gesorgt und leider muss der Staat da viel vorschießen, weil viele Elternteile mit und ohne Grund nicht zahlen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterngeld und Progressionsvorbehalt

Antwort von Hubbeldubbel am 06.03.2017, 16:38 Uhr

@Bengelengelmama

Es gibt einen großen Stapel Papier zum BEEG, ich glaube nicht, dass Du Dir die Gründe, warum, was, wie geregelt wurde, durchgelesen und verstanden hast.

Gern kannst Du einer Partei beitreten und Deine Vorschläge durchboxen oder Dich an Deinen Wahlkeisabgeordneten wenden und um Änderung einiger Punkte bitten.

Ich schätze es sehr, wenn Mitmenschen produktive Vorschläge einbringen.

Wer was von 3 Jahren schrieb? Nur ich, weil mir so war. Ich würde vieles gern, bin aber Realist genug zu wissen, was Luxuswünsche sind.

Laut Theorie gehören wir dem Mittelstand an und auch wir klagen nicht über das Elterngeld. Putzig oder?

Und ja, Deine Beiträge klingen sehr neidisch, was nicht heißt, dass Du es bist.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterngeld und Progressionsvorbehalt

Antwort von Bengelengelmama am 06.03.2017, 17:02 Uhr

Und deine sehr arrogant und hochnäsig.
Tatsächlich habe ich mir diese Papierberge nicht durchgelesen. Als brave Bürgerin die arbeiten geht/ ging und brav ihre Steuern zahlt, hatte ich leider bisher keine Zeit dazu.
Und mag es auch auf dich so wirken, jedoch habe ich keinen Grund zum jammern. Alle meine 4 Kinder sind gesund und wir müssen nicht vom Staat leben.

Ich bemängele lediglich das nicht ausgereifte System. Wir können auch vom Elterngeld weggehen, hin zu unseren Senioren, die trotz jahrzehnterlanger Arbeit von Altersarmut bedroht sind und Flaschen sammeln müssen, während andere sich in die eigene Tasche wirtschaften.

Ich zahle gern meine Steuern, sofern sie dort eingesetzt werden wo sie benötigt werden. Z.B. für unsere Senioren, oder Krankenhäuser, oder fürs Bildungssystem etc. pp... aber nicht für unnötige Ausgaben und Projekte. Und dafür muss ich mich nicht durch einen Stapel Papiere wälzen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@Bengelengelmama

Antwort von Hubbeldubbel am 06.03.2017, 17:10 Uhr

Auf Äpfel und Birnen mag ich eigentlich nicht antworten. Jetzt schreibst Du ja von einer ganz anderen Sachlage... Kannst gern einen neuen Beitrag dazu aufmachen.

Nur kurz also zu dem von Dir angesprochenen Thema Senioren, mit nicht ausreichender Rente. Wirklich schlimm ist das aber da gibt's dann Sozialhilfe nach SGB XII. (SGB II = ALG II = Hartz IV.) Egal welche Leistung - der Grundbedarf ist meiner Meinung nach gedeckt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Kinderbetreuungskosten...

Antwort von Leena am 06.03.2017, 18:25 Uhr

...sind aber regional komplett unterschiedlich geregelt.

Bei uns mussten wir für die Tagesmutter 5 €/Stunde zahlen, der Rest wurde, wenn man mind. x Stunden berufstätig war, vom Kreis bezuschusst und gezahlt und wir bekamen vom Kreis noch selber direkt Zuschuss. Wir haben hier für einen Ganztagsplatz bis 3 Jahre im Monat keine 500 € gezahlt - definitiv sehr zivil, finde ich. Bzw. jetzt ist es wohl noch weniger, seit es den Rechtsanspruch ab dem 1. Geburtstag gibt, da sind die Zuschüsse für Tagesmütter noch mal deutlich erhöht worden.

Später beim Kindergarten war/ ist der Beitrag auch einkommensunabhängig, d.h. ein Ganztagsplatz kostet gute 100 € im Monat, bei niedrigen Einkommen gibt es Zuschüsse, ab dem 2. Kind kostet es nur das Essensgeld.

Klar sind die Betreuungskosten für jemanden mit einem Durchschnittseinkommen von 2.500 € relativ gesehen viel höher als für jemanden, der die o.g. 5.000 / 6.000 € pro Monat netto verdient, aber das ist eben das, was bei uns die Stadt bezuschusst. Wie gesagt - das ist hier Sache der Stadt und in praktisch jedem Ort unterschiedlich geregelt.

Ich find's aber auch gut, dass da nichts bundeseinheitlich geregelt ist, sondern jeder Ort praktisch seinen eigenen Gestaltungsspielraum hat.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

maju wenn du genug Kinder hast zahlst du nix egal wie reich du bist

Antwort von Milia80 am 06.03.2017, 18:32 Uhr

und das kann ja nicht sein.

Bei uns ist die Staffelung total doof.
Nach EK und Kinderzahl.

Und wenn du nur ein Kind hast und noch Alleinerziehend bist dann zahlst du oft mehr als wenn 2 Verdiener da sind und 2 Kinder und ich glaube ab 4 Kinder werden alle finanziert und du zahlst gar nichts außer Essen selbst wenn du Doppeltgutverdiener bist.

Ich finde das nicht gut gelöst.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@Leena

Antwort von Hubbeldubbel am 06.03.2017, 18:33 Uhr

Bei uns beträgt der Eigenanteil bei 9 Stunden Betreuung pro Tag, monatlich 200€ - Ist für alle gleich geregelt. Kann man sich streiten ob das fair ist, ich finde schon, denn die Leistung die dahinter steht "Betreuung Kind" ist ja auch für alle gleich...

Für ganz schlecht verdienende Eltern gibt es natürlich Geld vom Amt dazu...

Wir sind sehr glücklich darüber, denn da wird man ausnahmsweise fürs fleißig sein und kümmern mal nicht "bestraft".

Ich hatte ja kürzlich geschrieben, mein Mann geht extra 48 statt 40 Stunden auf Arbeit, damit wir was übrig haben. Wo wäre der Anreiz mehr zu arbeiten, wenn man dann durch höhere Kitabeiträge bestraft würde :-D

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Hubbeldubbel

Antwort von Milia80 am 06.03.2017, 18:43 Uhr

wie sieht das aus wenn man mehr Kinder hat?
Mancherorts ist man ab 3 Kindern für alle Krippengebühren befreit, das finde ich nicht fair denn diese Kinder nutzen alle das gleiche, werden auch nicht billiger und von der Allgemeinheit finanziert.

Egal was die Eltern verdienen und da finde ich schon sind dann erst mal die Eltern in der Pflicht einen Teil beizutragen.

Du wirst also "bestraft" wenn du nur 1 Kind hast und zahlst den Höchstsatz während eine befreundete Familie (was ja schön für sie ist) ein Monatseinkommen von 10000 Euro haben und nichts zahlen für ihre 3 Kinder und du mit deinen 1800 netto den Satz von 200 für dein Kind.

Ich finde auch nicht dass man jeden als neidisch bezeichnen sollte wenn er so etwas nicht ok findet.
Ich finde auch die Renten müssen anders verteilt sein und bin nicht neidisch (bin ja kein Rentner) .

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@Milia80

Antwort von Hubbeldubbel am 06.03.2017, 18:55 Uhr

Bitte nicht alles durcheinander werfen.

Bei uns kostet jedes Kind gleich! Egal ob 1, 2 oder 5... nur Krippe ist teurer wie Kindergarten aber auch da gilt - alle gleich

Familien die ganz schlecht aufgestellt sind, bekommen natürlich auch die Leistung für Weniger.

Verdient meine Freundin 10.000Euro, weil sie einfach schlauer war oder Glück hatte, zahlt sie nicht mehr oder weniger. Wenn's in der Stadtkasde am Ende stimmt und das Geld ausreicht ist doch alles supi. Warum sollte die Freundin mehr zahlen, nur weil sie schlauer ist oder einen reicheren Manager geheiratet hat. Ihr Kind oder ihre Kinder machen die Windel nicht öfter voll als unser Kind :-D Verstehst was ich meine :-)

Zumindest in unserem Städtchen ist es sehr gerecht. Also Augen auf zur nächsten Bürgermeisterwahl ;-)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Milia80

Antwort von Milia80 am 06.03.2017, 19:09 Uhr

eure Regelung finde ich sehr gut und fair. Jedes Kind kostet und jedes Kind zahlt.

Sie soll ja nicht mehr zahlen, fair ist es bei euch, aber bei vielen wird es 1. Einkommens und 2. Kinderabhängig gemacht.

Das heißt verdienst du viel und hast 1 Kind zahlt du viel, verdienst du weniger zahlst du (etwas) weniger.
Hast du aber viele Kinder (egal was du verdienst) zahlt du nichts und das finden viele (auch die die nicht so viel zahlen müssen weil steigende Kinderzahl) auch nicht fair.

Das ist das was ich meine (im vgl. deine Windel voll egal welches Einkommen )
3 Kinder sind umsonst, aber warum? Welche Begründung?
3 Kinder sind auch nicht pro Kind billiger wie 1 Kind.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Milia80

Antwort von Häsle am 06.03.2017, 19:11 Uhr

Bei uns zahlt das 3. Kind einer Familie nur noch 50%. Dazu müssen aber alle 3 Kinder gleichzeitig in die Kita gehen und die 2 anderen Kinder den vollen Beitrag zahlen (es darf also keins schon im bezuschussten Vorschuljahr sein). Viele Familien kommen somit eh nicht in den Genuss.

Die Beiträge sind nur nach Betreuungszeit und Alter (Krippe, U3, Ü3, Vorschuljahr) gestaffelt, unabhängig vom Einkommen. Bedürftige erhalten Unterstützung vom Amt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Häsle

Antwort von Milia80 am 06.03.2017, 19:25 Uhr

ob die anderen Kinder in die Krippe gehen ist egal, es zählt die Anzahl der Kinder und unter 3 Kindern auch das Einkommen.
Den Krippenplatz bekommt man nur mir Arbeitszeitennachweis.
Verdient man ganz wenig gibt es natürlich einen Zuschuss, aber das dürften wohl ganz wenige sein weil man ja mit wenig Einkommen nicht so viel arbeitet und somit auch erst gar keinen Platz bekommt würde ich meinen.

Das 3. zahlt 50 % und alle anderen voll? Die Staffelung kann ich ja noch verstehen aber wie gesagt nicht die nach Einkommen und Kinderzahl und ab 3 Kindern ist das Einkommen plötzlich völlig egal.

Die Betreuungszeit ist auch egal. Es gibt nur Ganz oder Halbtags.

Aber was solls, machen kannst du eh nichts.
immerhin kann man die Kosten teilweise bei der Steuer angeben.

Interessant wie es bei anderen so ist.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterngeld und Progressionsvorbehalt

Antwort von Leena am 06.03.2017, 19:58 Uhr

Nein, ich bezog mich nicht auf Deinen Post hier, sondern auf mehrere Beiträge unten zum "Steuer"-Thread.

An sich bin ich der Meinung - es bekommt eigentlich niemand aus altruistischen Gründen Kinder, weil er der Allgemeinheit einen Dienst erweisen möchte und für die Rente anderer Menschen vorsorgen. Sondern Kinder bekommt man meistens, weil man selbst Kinder möchte und sie ins Leben begleiten möchte. Den Teil mit dem "uneigennütig" sehe ich also tatsächlich anders.

Von daher finde ich es schön, wenn der Staat Eltern fördert, denke aber, dass es ein Entgegenkommen vom Staat ist (na gut, vielleicht auch nur eine familienpolitische Steuerungsmaßnahme) und nichts, worauf ich moralisch irgendwie einen Anspruch hätte.

Bei Kind1 hatte ich 600 DM Erziehungsgeld, war alleinerziehend und ohne Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss und habe ein halbes Jahr von meinen Ersparnissen gelebt. Anschließend bin ich dann wieder arbeiten gegangen. Anders wäre es nicht gegangen, jedenfalls nicht ohne Sozialleistungen und ich hatte ja meinen Beruf und meine Stelle. Und - ja, die ersten Jahre waren finanziell ordentlich knapp, aber es war doch meine Entscheidung, dieses Kind bekommen zu wollen, also fand ich nicht, dass mich irgendjemand - und erst recht nicht die Allgemeinheit - dafür gefälligst unterstützen sollte.

Wenn ich sehe, was es mittlerweile alles gibt, mehr Elterngeld, mehr Kindergeld und vor allem sehr viel mehr Betreuungsmöglichkeiten und sehr viel mehr Teilzeit- und Arbeitszeitmodelle - da hat sich in den letzten 20 Jahren ordentlich viel für Familien verändert und verändert! Das finde ich toll, keine Frage, aber Kinder sind für mich immer noch in erster Linie "Privatsache". Ganz im Ernst.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Leena

Antwort von Milia80 am 06.03.2017, 20:16 Uhr

in weiten Teilen bin ich da bei dir, Kinder sind in erster Linie Privatsache aber leider habe ich auch das Gefühl wird sich heute deutlich leichter getrennt wie früher.

Da bleibt der meist Ae-Mutter nicht viel als -zumindest zeitweise- auf Sozialleistungen zurück zu greifen wenn keine Ersparnisse da sind.
Dann ist es immer noch Privatvergnügen aber eben unfreiwillig eben so finanziell knapp.

Und bei unseren Betreuungskosten ist es ja auch so, die Allgemeinheit finanziert die Betreuung von Familie Meyers 3 Kindern ohne Zuschuss obwohl sie es finanziell mehr als gut stemmen könnten, da wurde ganz schnell aus dem Privatvergnügen ein Allgemeinheitsvergnügen.

Ich finde es auch gut dass es Kinder- und auch Elterngeld gibt um auch wenig verdienenden die Chance zu geben bei ihren Kindern zu bleiben im ersten Jahr.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Leena

Antwort von Bengelengelmama am 06.03.2017, 21:01 Uhr

Das z.B. finde sogar ich unfair. Bei uns wird der KiGa nach Stunden abgerechnet und nicht nach Einkommen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterngeld und Progressionsvorbehalt

Antwort von Angsthase01 am 06.03.2017, 21:39 Uhr

Ich war ja eine von denen die unten geschrieben hat das ich den progressionsvorbehalt nicht in Ordnung finde. Sehe ich auch immer noch so. Es geht nicht darum das ich finde das die Allgemeinheit meinen Luxus vier Kinder haben zu wollen zahlen sollen. Ich fühle mich von unserem Staat nur einfach vera.. wenn man erzählt bekommt das man steuerfreies Elterngeld bekommt und dann dadurch soweit hochrutscht das man drei Monate davon zurückzahlen muss. Mir ging es auch nicht darum ob andere mehr haben als wir oder nicht. ich ärger mich darüber einfach das wir eine enorme Nachzahlung hatten. Und dann wird gejammert das es niemanden gibt der in den sozialen Bereich will. Nur möchte ich mir nicht anhören müssen das unser System gerecht ist. Denn das ist es definitiv nicht. Schließlich gibt es Berufsgruppen die keine Steuern zahlen die somit auch nichts nachzahlen müssen. Hätte ich gewusst was ich damit lostrete hätte ich mir meinen Beitrag verkniffen.
Unsere Betreuungskosten sind übrigens auch nicht gestaffelt. Wir bezahlen für ein Platz bis 12:00 Uhr 142 Euro. Und da ich kein steuerpflichtiges Einkommen habe kann dies nicht abgesetzt werden.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Krippengebühr nach Einkommen finde ich da besser!

Antwort von leaelk am 06.03.2017, 21:44 Uhr

Hier zahlt man Krippen- und Kindergartengebühr nach Einkommen und das finde ich angemessen.

Wenn jeder pro Kind 200 Euro zahlen muss, dann hätte ich meine Kinder niemals in Kindergarten oder Krippe geben können, aber auch nicht arbeiten können, um unseren Lebensunterhalt zu verdienen, sondern hätte Hartz IV beziehen müssen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterngeld und Progressionsvorbehalt

Antwort von Leena am 06.03.2017, 22:02 Uhr

Kinderbetreuungskosten bis 14 Jahre sind seit 2012 in Deutschland steuerlich als Sonderausgaben absetzbar, unabhängig davon, ob man steuerpflichtiges Einkommen hat oder nicht! Nur mal so als kleiner Hinweis auf die entsprechenden Fakten...

Ansonsten hat Dir "der Staat" in Deinem Elterngeldbescheid garantiert erzählt, dass Elterngeld steuerfrei ist, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, das ist keine "Verarsche"!

Welche Berufsgruppen, die "keine Steuern zahlen", meinst Du denn?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterngeld und Progressionsvorbehalt

Antwort von Hubbeldubbel am 06.03.2017, 22:11 Uhr

Du hast meiner Meinung nach nichts los getreten mit Deinem Beitrag.

Eine Sichtweise verstehe ich aber nicht. Du schreibst einige Berufsgruppen zahlen keine Steuern und Du selbst hast kein steuerpflichtiges Einkommen... zahlst also auch keine... Wer keine Steuern zahlt, kann logischer Weise auch nichts absetzen aber Kinderbetreuungskosten sind doch trotzdem absetzbar. Korrigiere mich einer, bis 4000Euro?

Die Steuernachzahlung war so hoch wie 3 x Elterngeld? Wäre schön mir könnte das einer der sich im Steuerrecht tiefer auskennt erklären. Mir scheint - entweder gab es für die Nachzahlung andere Gründe oder man hatte sich grundsätzlich für die falsche Kombi entschieden.

Wenn da wer was weiß, bitte raus damit.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

leaelk

Antwort von Milia80 am 06.03.2017, 22:19 Uhr

Dann kann man aber nicht sagen ab Kind soundsoviel ist das Gehalt völlig egal.
Dann müsste man es Staffeln.
Aber bei uns war es schon immer so.
Hier gibt es aber auch keine Karten,Bücher oder sonst was zu Geburt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterngeld und Progressionsvorbehalt

Antwort von Angsthase01 am 06.03.2017, 22:49 Uhr

Berufsgruppen sollte Gehaltsgruppe heißen. Hat die AutoKorrektur verändert und ich habe es nicht gemerkt. Ich habe kein Steuerpflichtiges Einkommen aber mein Mann. Uns wurde vom Steuerberater letztes Jahr gesagt das die Betreuungskosten nur abgesetzt werden können wenn beide ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen haben. Da wir sonst immer Geld zurückbekommen haben konnte ich mir nicht vorstellen das wir bei einem weiteren Kind tatsächlich sogar nachzahlen müssen. Und ansonsten gab es keine Veränderung bei uns. Somit kann es nur daran liegen. Der Bescheid wurde auch nachgeprüft und als korrekt befunden. Ich konnte es mir nämlich auch nicht erklären. Und die Nachzahlung war so hoch wie 3 Monate Elterngeld. Das scheint aber wohl normal zu sein. Hat hier eigentlich jeder.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Hubbeldubbel bez UHV

Antwort von maiju am 06.03.2017, 23:55 Uhr

...hatte gerade wieder ein AE Freundin, wo genau das nicht hingehauen hat. Erst war er so dermaßen verschuldet, dass er nicht gezahlt hat (UHV war vorher schon die 36 Monate gelaufen), dann hat er Insolvenz oder sowas angemeldet und sie hat was von dem alten Schuldenberg bezüglich UH bekommen, und dann konnte er aber nicht mehr den aktuellen Satz zahlen. Was hieß, dass sie immer und immer wieder, über Jahre finanzielle Sorgen hatte, nebenbei studiert und ein Kind erzogen hat.Plus so Geschichten, dass dann zB aufstockende Sachen wie Kinderzuschuss und Wohngeld nicht gezahlt werden konnte, weil Belege über UHV usw fehlten.
Unfair finde ich das. Und natürlich gibt es nicht nur Männer, die sowas abziehen, aber ich vermute mal, viele AE sind Mütter.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterngeld und Progressionsvorbehalt

Antwort von maiju am 07.03.2017, 0:10 Uhr

Bei uns gibt es auch eine Staffelung nach Kindern. Die aber nur gilt, wenn die Kinder nah beieinander sind, also beide oder alle noch in der KiTa. Erschließt sich mir auch nicht, da es ja insgesamt gerechnet auch nicht günstiger wird, wenn man drei Kinder mit jeweils sechs Jahren Unterschied bekommt. Ca. 1/7 meines Elterngeldes ging schon mal für mein Krankenversicherung drauf. Hab ich mich auch geärgert, hat aber sonst evtl. Vorteile. Ist halt nicht immer gerecht. Sollte aber gerechter sein und ich finde nicht, dass Kinder Privatsache sind. Dafür wird Eltern gesellschaftlich zum Einen viel zu viel vorgeschrieben (was ja auch richtig ist!) und zum Anderen würde eine Gesellschaft überaltern, wenn es keine Kinder gäbe. Und klar, man bekommt Kinder, weil Babies süß sind... ;), aaaber: Ich begleite mein Kind, ob es nervt oder zuckersüß ist, wenn es nicht schläft oder mir morgens Frühstück macht, ob es wie ich süße Kleidchen mag oder lieber eine kaputte Latzhose tragen möchte, ob es mir meinen Traum erfüllt oder seinen....falls ihr versteht, was ich meine. Jemandens Leben zu begleiten, statt vorherzubestimmen, ist Erfüllung ja, aber auch Aufgabe. Ich finde Eltern gebührt Unterstützung, was nicht heißt, dass man alles zahlen sollte. Aber man sollte sie auch nicht alleine lassen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: leaelk

Antwort von leaelk am 07.03.2017, 5:58 Uhr

Nein, hier zählt bei jedem Kind das Einkommen, aber es gibt Freibeträge für jedes Familienmitglied ohne Einkommen, die bei der Einkommensberechnung noch abgezogen werden.
Ganz gerecht meiner Meinung nach.
Geschenke gibt es hier auch nicht.
Windeltonne auch nicht.
Dafür einen kostenfreien Tierpark

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterngeld und Progressionsvorbehalt

Antwort von sibs1 am 07.03.2017, 6:14 Uhr

Hallo,

also wir setzten jedes Jahr die Kinderbetreuungskosten ab, auch wenn nur mein Mann ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen hat. Es wurde auch jedes Jahr so angenommen. Ich glaube, da hat Eurer Steuerberater ganz schönen Mist erzählt.

LG Sibs

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Hubbeldubbel

Antwort von leaelk am 07.03.2017, 7:10 Uhr

Du solltest vielleicht mal testweise das Leben einer Alleinerziehenden leben, die keine Unterstützung erfährt, sondern immer noch Steine in den Weg gelegt bekommt.
Dann wären Deine Antworten vielleicht nicht mehr so überheblich.
Leider gibt man Situationen, wo man nicht mehr "seines Glückes Schmied" ist, sondern sehen muss, wie man im Schicksal irgendwie überleben und seine Kinder durchbringen kann!

Es gibt glaube ich Situationen in diesem Leben, die Du Dir nicht mal annähernd vorstellen kannst und bei denen Arbeit leider nicht die Lösung ist, weil das nämlich nicht mehr geht!

Und ja, hier spreche ich aus persönlicher Betroffenheit!
Und nein: Ich bin weder faul, noch dumm!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterngeld und Progressionsvorbehalt

Antwort von Häsle am 07.03.2017, 7:43 Uhr

Das glaube ich auch. Der sollte sich mal schlau machen...

Und wir mussten auch nur in dem Jahr viel Steuer nachzahlen, in dem wir Elterngeld erhalten hatten. Das lag aber daran, dass wir in normalen Jahren ziemlich viel für die Fahrtkosten erstatten bekommen, und in dem einem Jahr natürlich sehr viel weniger zur Arbeit gefahren sind.

Das Dreifache vom monatlichen Elterngeld war es bei uns nicht. Hattest du vorher sozialversicherungspflichtig verdient und davon das EG berechnet bekommen? Oder gab es eh nur den Minimalbetrag? Dann kann das schon hinkommen, je nachdem, wie viel dein Mann verdient (und unter dem Jahr versteuert).

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Kinderbetreuungskosten...

Antwort von Leena am 07.03.2017, 8:45 Uhr

Entweder ging es um eine Steuererklärung für VOR 2011 - oder Ihr solltet dringend den Steuerberater wechseln. Seit VZ 2012 sind unbar gegen Rechnung gezahlte Kinderbetreuungskosten nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zu zwei Dritteln, jedoch höchstens 4000 € je Kind, als Sonderausgaben absetzbar. Ich habe Dir die Gesetzesgrundlage unten schon mal geschrieben, also vielleicht liest Du erst einmal selber nach, bevor Du hier postfaktische Fakten verbreitest?

Und wenn der Berater die Kinderbetreuungskosten in Eurer Erklärung nicht geltend gemacht hat, weil er geistig noch bei der Rechtslage bis 2011 war, dann ist es doch völlig normal, dass das Finanzamt auch beim Überprüfen keine Kosten ansetzt, die gar nicht geltend gemacht wurden, es kann schließlich nicht hellsehen, ob Ihr absetzbare Kosten hattet oder nicht!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterngeld und Progressionsvorbehalt

Antwort von Angsthase01 am 07.03.2017, 8:53 Uhr

Ja ich hatte vorher einen sozialversicherungspflichtigen Job. Ich habe auf anraten des Steuerberater mir das Geld zwei Jahre lang auszahlen lassen. Dadurch haben wir zwei jahre lang nachgezahlt. Dieses mal lasse ich es mir in einem Jahr auszahlen. Mal sehen wie es dieses Jahr aussieht. Danke für den Hinweis mit den Betreuungskosten. Habe mir vorgenommen dieses mal den Lohnsteuerjahresausgleich selbst zu machen und werde einfach alles angeben was wir so haben. Streichen können die ja immer noch. Wir haben 3-5. Daher zahlt er nicht so viel Steuern. Aber wenn er die 4 nimmt reicht es einfach nicht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kinderbetreuungskosten...

Antwort von shinead am 07.03.2017, 9:26 Uhr

>>es kann schließlich nicht hellsehen, ob Ihr absetzbare Kosten hattet oder nicht!

Mitdenken wird man wohl noch erwarten dürfen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterngeld und Progressionsvorbehalt

Antwort von shinead am 07.03.2017, 9:34 Uhr

Dann erkläre mir doch mal genau wo die Mittelschicht bestraft wird. Auch (und gerade) die Mittelschicht profitiert doch auch vom Elterngeld. Schon mit Halbtags-Gehalt ist man beim Elterngeld gegenüber dem vorherigen Erziehungsgeld m.E. im Vorteil.

Ja, wer mehr verdient bekommt hier auch mehr. Aber die Differenz zum vorherigen Gehalt ist auch wesentlich größer.
Schon mit einem Brutto von 4000 /netto 2770 Euro (und bevor Du Dich beschwerst, das ist auch noch Mittelschicht!) bekommst Du "nur noch" den Maximalbetrag.
Also wo genau wird die Mittelschicht jetzt bestraft?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kinderbetreuungskosten...

Antwort von Angsthase01 am 07.03.2017, 9:39 Uhr

Darum ging es ja auch nicht. Ursprung der Diskussion war der progressionsvorbehalt. Und der ist in meinen Augen auch weiterhin nicht fair. Und wenn das jemand anders sieht ist das für mich auch ok.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Elterngeld und Progressionsvorbehalt

Antwort von Leena am 07.03.2017, 12:30 Uhr

Dass Du gerne weniger Steuern zahlen würdest, als Du zahlen musst, kann ich ja noch verstehen, das geht tatsächlich vielen Leuten so. Aber warum Du es "unfair" findest, wenn Ihr nach Eurer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Steuern zahlen müsst, das kapiere ich tatsächlich nicht.

Elterngeld ist eine sogenannte Lohnersatzleistung, genau wie u.a. Krankengeld, Arbeitslosengeld I oder Krankengeld. Es wird als Ersatz für wegfallenden Arbeitslohn gezahlt und es steht Euch für die Finanzierung Eures Lebensunterhalts zur Verfügung. Ihr habt also nicht nur Bruttolohn XY, für den Ihr meinetwegen einen Steuersatz von 20% zahlen müsstet, sondern zusätzlich zum Arbeitslohn noch das Elterngeld. Habt also mehr als jemand, der für sich samt Familie nur den Bruttolohn XY zur Verfügung hätte.

Warum findest Du es da unfair, wenn Ihr mehr habt, dass Ihr auch (etwas) mehr Steuern zahlen müsst?

Findest Du es auch unfair, dass andere Lohnersatzleistungen auch steuerfrei sind, sich aber im Rahmen des Progressionsvorbehalts auswirken, wenn entsprechende Einkünfte da sind?

Falls ja - warum?

Und "verarscht" fühlen muss sich ja nun wirklich keiner, auf den Elterngeldbescheiden steht immer dick und fett drauf, dass es steuerfrei ist, aber im Rahmen des Progressionsvorbehalts berücksichtigt werden muss.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterngeld und Progressionsvorbehalt

Antwort von Angsthase01 am 07.03.2017, 17:08 Uhr

Ich finde es tatsächlich auch bei anderen Lohnersatzleistungen unfair. Ich kenne viele die die 10 Tage Kinderkrank nicht in Anspruch nehmen sondern lieber Überstunden ansammeln die sie dann in solchen Situationen aufbrauchen. Das wir Steuern zahlen müssen um solche Leistungen finanzieren zu können ist wiederum für mich in Ordnung. Klar würde ich wie wahrscheinlich jeder gerne weniger zahlen aber irgendwo muss das Geld ja herkommen. Ich habe mich auch nie über meine steuerklasse beschwert. Aber hätte ich einen minijob anstelle des Elterngeldes hätten wir mehr. Und das ist etwas was ich nicht begreife. Wir reden hier eben nicht von den Manager und auch nicht von dem Höchstsatz beim Elterngeld. Und natürlich haben wir mehr mit der Lohnersatzleistung als jemand der sie nicht bekommt. Aber darum geht es hier ja auch nicht. Da könnte ich im Gegenzug damit kommen das ein Beamter Ortszuschlag für jeder Kind bekommt, der Angestellte im öffentlichen Dienst aber nicht. Wobei der Angestellte sowieso schon ein geringeres Gehalt hat. Also du siehst nie unterschiedlich Dinge miteinander vergleichen. Aber du musst mich und meine Denkweise auch nicht verstehen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterngeld und Progressionsvorbehalt

Antwort von Leena am 07.03.2017, 17:57 Uhr

Dafür gibt's bei Beamten auch keine 10 Tage "kinderkrank", sondern lange Zeit nur 4 Tage, mittlerweile sind es aber schon 7 Tage. :-)

Ansonsten - schade, ich hätte wirklich gerne verstanden, warum Du den Progressionsvorbehalt bei Lohnersatzleistungen "unfair" findest. Während Du selbst gleichzeitig sagst, natürlich habt Ihr durch das Elterngeld mehr als andere ohne Elterngeld - warum geht es darum nicht? Ihr habt mehr, also zahlt Ihr mehr Steuern - was ist daran "unfair"?

Ansonsten bitte ich zu beachten, dass bei einem Mini-Job auch Steuern gezahlt werden müssen, entweder pauschal oder entsprechend mit dem individuellen Steuersatz. Bei der Pauschalversteuerung bekommst Du nur eben nur den "Netto-Betrag" ausbezahlt und siehst so nicht so deutlich, wie viel Steuern zu zahlen sind. Heißt aber nicht, dass keine Steuern fällig würden, wenn pauschal besteuert wird oder beim individuellen Steuersatz Steuern anfallen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterngeld und Progressionsvorbehalt

Antwort von Angsthase01 am 07.03.2017, 18:21 Uhr

Das ist richtig. Aber in der Regel werden die Steuern vom Arbeitgeber gezahlt. Ist hier in der Region zumindest so. Wer kein Elterngeld bekommt hat in der Regel ja auch kein Kind unter einem Jahr. Warum soll ich dies dann vergleichen? Ich vergleiche ja auch nicht mein Gehalt mit anderen. Da sagt auch keiner das es fair wäre wenn wir für die gleiche Studienzeit und gleichen Arbeitgeber Das gleich Gehalt ausgezahlt wird. Und beamte haben meines Wissens nach das volle Gehalt und nicht nur einen Anteil.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterngeld und Progressionsvorbehalt

Antwort von Leena am 07.03.2017, 18:59 Uhr

Also wärst Du glücklicher, wenn z.B. nur 2/3 vom Elterngeld ausbezahlt würden, es bei der Steuererklärung verrechnet würde und man dann ggf. noch eine Nachzahlung zurück bekommen würde..? Auch wenn - unterm Strich - genau dasselbe stünde..?

Ansonsten - Kinder unter einem Jahr werden steuerlich nicht irgendwie "bezuschusst" oder sonst wie extra "gefördert", insoweit weiß ich nicht, warum man da die Netto-Familieneinnahmen mit Elterngeld / Minijob nicht grundsätzlich vergleichen können sollte.

Ach so - wann haben Beamte Deines Wissens nach das volle Gehalt? Den letzten Satz verstehe ich irgendwie nicht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterngeld und Progressionsvorbehalt

Antwort von Angsthase01 am 07.03.2017, 20:03 Uhr

Ich bin halt der Meinung steuerfrei sollte dann auch tatsächlich Steuerfrei sein, und das ist es in meinen Augen nicht wenn es den Progressionsvorbehalt gibt.

Mir wäre es tatsächlich lieber wenn weniger ausgezahlt werden würde. Dann wüste man von Anfang an woran man ist. Wie gesagt wir konnten uns tatsächlich noch Vorstellen das man soviel nachzahlen muss bei unserem Gehalt.

Beamte bekommen meines Wissens nach das volle Gehalt wenn das Kind krank ist.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterngeld und Progressionsvorbehalt

Antwort von Hubbeldubbel am 07.03.2017, 20:22 Uhr

Wir zahlen nix nach wegen dem Elterngeld. Ich habe schon länger Steuerklasse 3 (wenig Steuern) und mein Mann Steuerklasse 5 (viel Steuern) + Steuerklasse 6 (extrem viel Steuern). Wir wussten ja, dass wir uns Kinder wünschen und es irgendwann klappen kann :-D

Hat der Mann natürlich die 3 und die Frau bleibt Zuhause, braucht einen die hohe Nachzahlung nicht verwundern.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterngeld und Progressionsvorbehalt

Antwort von Leena am 07.03.2017, 20:40 Uhr

Ja, weiter volles Gehalt - jahrelang 4 Tage lang, mittlerweile sind's immerhin 7 Tage. Danach bleibt dann unbezahlte Freistellung. Oder Urlaub / Überstunden. :-)

Ich habe das Glück, dass ich oft Telearbeit machen kann, wenn ein Kind krank ist. Was aber oft damit endet, dass ich mich abends um 9 oder 10 an den Rechner setze, wenn mein Mann übernehmen kann, und dann bis sonstwas arbeite. Geht auch an die Substanz, so ab und zu! Irgendeinen Tod muss man halt sterben... woanders ist das Gras auch nicht grüner, letztendlich.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elterngeld und Progressionsvorbehalt

Antwort von Angsthase01 am 08.03.2017, 3:36 Uhr

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge in Sparforum - Forum rund ums Sparen
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.