Geschrieben von Augustwichteln am 04.08.2014, 19:19 Uhr |
Ebay Schuhe für 1,- Euro ersteigert nun keine Herrausgabe
Hallo habe gestern ein paar Nike neu mit Kartoon für 1,- Euro ersteigert.
Heute früh kam die Nachricht das die Verkäuferin bzw die Tochter die Schuhe bemalt hat ( ja ne is klar )
Ich schrieb ihr das ich sie trotzdem nehme...
jetzt kam die Nachricht das sie die Schuhe so bemalt wie sie waren verschenkt hat ?
Die will mich warscheinlich für dumm verkaufen !
Ich hab ihr geantwort das ich die Schuhe rechtmässig ersteigert habe und sie auch bis ende der Woche geliefert haben will ( Sonntag gleich Überwiesen )
Wie gehe ich nun vor ?
Anzeige
Fall eröffnen ?
Bewertung negativ ist klar ?
auf alle Fälle melden bei ebay
Antwort von Ellert am 04.08.2014, 19:41 Uhr
anzeigen kannst Du theoretisch schon, allerdings denke ich wird das zwar ihr einen Schreck bringen,mehr aber nicht.
Allerdings hast Du ja schon bezahlt
da bin ich echt gespannt
dagmar
Re: Hallo Dagmar
Antwort von Augustwichteln am 04.08.2014, 20:12 Uhr
ja bezahlt ist !
Re: Ebay Schuhe für 1,- Euro ersteigert nun keine Herrausgabe
Antwort von Schnipsel06 am 04.08.2014, 20:29 Uhr
Ich würd auch drauf bestehen daß sie sie schickt.
Wenn nicht auf jeden Fall Fall eröffnen. Und falls sie nicht schickt und das Geld behält auch Anzeige wegen Betrugs.
Hatte sowas ähnliches mal, hab aber das Geld sofort wieder bekommen. Und bei mir konnte ich den Artikel auch kaputt nicht verlangen( zerbrochenes Glas).
Und es hätte ja sein können daß es ihm wirklich runtergefallen ist.
Erklärung kam zwar erst nach 2 Wochen, aber gut ( Er war im KH)
Kann alles passieren.
Es kann auch passieren daß das Kind die Schuhe bemalt, aber sie darf sie anschließend nicht verschenken weil sie Dir gehören.
Soll Sie sie doch wieder zurückholen.
Also ich würde ihr das auch nicht glauben.
Wenn es so wäre hätte sie dir ein Photo von den bemalten Schuhen schicken können und fragen ob Sie das Geld zurücküberweisen soll.
So ist es eine billige Ausrede.
Gib mal Bescheid wie´s weitergegangen ist.
Schöne Grüße!
Re: Ebay Schuhe für 1,- Euro ersteigert nun keine Herrausgabe
Antwort von Augustwichteln am 04.08.2014, 20:42 Uhr
Die kommt mir gerade so frech ...das glaubt man nicgtr !
Ich melde mich zurück versprochen
Re: Ebay Schuhe für 1,- Euro ersteigert nun keine Herrausgabe
Antwort von Ellert am 04.08.2014, 20:44 Uhr
verkauft und bezahlt heisst Recht auf die Ware.
Einer hier hat man link gechickt
dass der Vk dann gleichwertige als Ersatz schicken muss oder Dir die Differenz fürs Ersatzbeschaffen überweisen muss
dagmar
Re: Ebay Schuhe für 1,- Euro ersteigert nun keine Herrausgabe
Antwort von Augustwichteln am 04.08.2014, 20:48 Uhr
Ich bin auf morgen gespannt da sind die Schuhe bestimmt verwunden oder es ist was abgeschnitten oä ...ich krieg hier gerade echt den Hals !!!!
Mir kam das heute früh schon 6: 16 Uhr spanisch vor ...
Ich bin selber seid über 10 Jahren Ebayer ..wenn ich was verkaufen dann achte ich auch drauf ,das da nichts mehr passiert bis die Ware bei Käufer sind usw
Re: Hat jemand den Link mit der Neubeschaffung oder dem gleichwertigen Ersatz ?
Antwort von Augustwichteln am 04.08.2014, 20:50 Uhr
Das wäre super ,,,
Re: Hat jemand den Link mit der Neubeschaffung oder dem gleichwertigen Ersatz ?
Antwort von speedy am 04.08.2014, 21:48 Uhr
Ist leider ein Gerücht, das sich hartnäckig hält. Rechtlich hast du Anspruch auf die Ware, kann sie nicht geliefert werden (sog. Unmöglichkeit), hast du bei gebrauchter oder Unikat-Ware keinen Anspruch auf Neulieferung oder Nachbesserung, sondern nur auf Schadensersatz. Hier jedoch nur auf das sog. negative Interesse, d.h. du wirst als Käufer so gestellt, als wäre der Kaufvertrag nie geschlossen worden => Geld wieder zurück, keine Ware.
Das, was Ellert erwähnt ist das sog. positive Interesse, da gäbe es dann sogar Wertausgleich bzw. Ersatzbeschaffung, kommt aber hier bei dem beschriebenen Fall nicht in Betracht.
Gruß, Speedy
Also kann der VK quasi einfach den Euro zahlen und ist gut raus ?
Antwort von Ellert am 04.08.2014, 21:54 Uhr
Wow, dann stelle ich in Zukunft auch ab 1.- und Ellert hat es dann aus versehenkaputtgemacht, das gegenteil kann mir keienr beweisen
oder
ist der VK beweispflichtig für den Schaden ?
dagmar
Re: Also kann der VK quasi einfach den Euro zahlen und ist gut raus ?
Antwort von speedy am 05.08.2014, 15:33 Uhr
...wenn der Käufer mehr fordern wollte, müsste er dem VK Vorsatz oder eine vom VK zu vertretende Pflichtverletzung nachweisen (Sache nach Vertragsschluss verschenkt würde da z.B. auf ein positives Interesse hinauslaufen - sog. Erfüllungsschaden). Da aber der Käufer da kaum eine Chance hat, läuft es eben meist auf die bloße Rückabwicklung hinaus...
Gruß, speedy
wäre das Betrug ?
Antwort von Ellert am 05.08.2014, 16:52 Uhr
Den Kaufvertrag ist er ja eingegangen und kann nicht beweisen dass die Sache defekt war, er hats verschenkt und das geld angenommen-
Klar bricht der Käuferin das nicht zurück
aber irgendwie sollte derjenige doch einen Denkzettel bekommen
dagmar
Re: wäre das Betrug ?
Antwort von Schnipsel06 am 05.08.2014, 17:21 Uhr
Ich denke das ist sogar vorsätzlicher Betrug. Weil sie hat die Schuhe ja nicht aus Versehen verschenkt.
Re: wäre das Betrug ?
Antwort von speedy am 06.08.2014, 9:55 Uhr
ja, zumindest versuchter Eingehungsbetrug - wobei aber schwierig nachzuweisen sein wird, dass sie schon vor dem Vertragsschluss, d.h. vor Ende der Auktion die Absicht hatte, den Artikel nicht für den Preis rauszugeben - sprich den Vorsatz zum Betrug. Daher wohl nur versuchter Betrug... aber auch eine nette Straftat :)
Gruß, Speedy
Re: wäre das Betrug ?
Antwort von Schnipsel06 am 06.08.2014, 15:31 Uhr
Ach so.
Aber wie ist das mit dem Verschenken?
MAn kann ihr nicht nachweisen daß sie schon vorher vorhatte die Schuhe nicht zu dem Preis rauszugeben, aber sie hat, obwohl sie ja gar nicht mehr Eigentümerin war( da ja der Vertrag bei Auktionsende rechtmäßig geschlossen wurde) die Schuhe welche ihr nicht mehr gehörten verschenkt.
Oder?
Ich dachte versuchter Betrug ist wenn sie es eben nur versucht hätte. Da er aber ja bis zujm Ende ausgeführt wurde? Weil sie kann die Schuhe ja jetzt nicht mehr der rechtmäßigen Besitzerin übergeben, oder?
Wer ist da eigentlich in der Beweispflicht?
Muß sie ein Bild von den bemalten Schuhen haben oder muß ich ihr nachweisen daß sie mich betrogen hat?
Re: wäre das Betrug ?
Antwort von speedy am 07.08.2014, 9:15 Uhr
Hi,
für Betrug braucht es den Vorsatz bei Vertragsschluss, also bei Ende der Auktion, das wird nicht nachzuweisen sein. Auch ist die Käuferin nicht Eigentümerin geworden - das geschieht erst durch Einigung (Vertrag) und Übergabe - die fehlt hier ja noch. Somit hat die Käuferin nur einen schuldrechtl. Anspruch auf Übergabe und Übereignung gegen die VK. Zivilrechtl. resultiert daraus ein Schadensersatzanspruch, ggf. auch auf pos. Interesse, wenn Vorsatz (Verschenken nach Vertragsschluss) nachgewiesen werden kann.
Strafrechtl. wird es eher auf Unterschlagung § 246 Abs. 1 StGB hinauslaufen, da mit dem wirksamen Vertragsschluss die VK nicht mehr anderweitig über die Sache verfügen durfte.
Gruß, Speedy
Re: Ebay Schuhe für 1,- Euro ersteigert nun keine Herrausgabe
Antwort von loretta1975 am 07.08.2014, 20:50 Uhr
Hi,
Den Fall hatte ich letztens auch.
Sterntaler Schlafsack fast neu für wenig Geld (waren so 4-5€) ersteigert, gleich via Paypal bezahlt.
Paypal, weil ich dachte, das ist so billig, hinterher kommt nix an, da bin ich wenigstens auf der sicheren Seite.
Das Geld wurde postwendend (echt, keine 10 Minuten nach Zahlung) via paypal zurückerstattet (ja, das geht!!) und ich bekam die Info von der VK, dass der Artikel nicht mehr zur Verfügung steht, da defekt (Schlafsack, klar...Defekt).
Ich hab ihr dann geschrieben, ich nehme auch einen defekten Schlafsack, aber dann kam nur eine blöde Antwort, dass ich ja das Geld wieder hätte und gut ist.
Hab's an ebay gemeldet, aber passiert ist NIX.
Hab dann nur negativ bewertet.
Bei den Bewertungen von dieser VK war auch tatsächlich zwei Wochen später nochmal eine negative, wegen genau sowas, dass Ware nicht verkauft wurde.
Also manche VK sind echt dreist.
Anzeige - wär mir fast peinlich, ich glaube, ich würd das nicht durchziehen.
Aber eigentlich, recht geschähe es so jemandem mal!
Viele Grüße,
Loretta
Re: Bis heute nix ! Frage wann und wie negativ vor oder nach der Fall eröffnung ?
Antwort von Augustwichteln am 09.08.2014, 9:27 Uhr
Hallo bis heute nix !
Trotz Fristsetzung bis heute ( gut die Post ist noch nicht durch aber ich glaube nicht das was kommt ...)
sowie Drohung Fall eröffnen / + fett negativ...
Von ihr kam Montag Abend noch das ebay solche bedauerlichen Fälle kennt und sie ihr recht erhalten würde,.
Ich hätte Lust auf ganz großes Kino !
Morgen kann ich einen Fall eröffnen !
Negative danach setzten oder jetzt schon ?
wenn die Frist heute rum ist würde ich sofort negativ bewerten
Antwort von Ellert am 09.08.2014, 14:07 Uhr
und DEN Fall auch eröffnen
allerdings zahlt die dann zurück und gut ist
Parrallel würde ichs ie wirklich anzeigen da Du bezahlt hast und sie nicht liefert
Am Ende gibt es das Geld zurück
und die Hoffnung
dass das nicht der erste Fall ist und die Polizei ggf Ärger macht
Was icha uch machen würde ganz genau ebay beobachten wo die Schuhe ggf teurer wieder auftauchen
dagmar
Re: fett negativ ! und Fall eröffnet !
Antwort von Augustwichteln am 10.08.2014, 10:13 Uhr
Mal sehn ob und was noch kommt
Frage zu Ebay Entfernung... könnte mal einer testen
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Problem mit Baby born ...
Bei amazon Schuhe bestellt, sehen irgendwie benutzt aus...
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