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Geschrieben von icki am 07.10.2015, 20:18 Uhr

ebay Kleinanzeigen

Hallo!
Ich schildere mal kurz mein Problem:
Ich habe einen Pullover gekauft, 18€, Versandkosten wurden geteilt, also habe ich ihr 19 € überwiesen. Dann kam der Pullover an. Was soll ich sagen?! In einem dünnen, nicht gepolstertem Umschlag der total zerfetzt war. Nun hat der Pullover ein ca. 1 cm grosses Loch. Ich habe ihn ihr zurückgeschickt und nun schreibt sie das ich Pech gehabt hätte. Sie hätte ihn korrekt losgeschickt und ab losschicken ist alles andere mein Problem! Geld würde sie nicht erstatten.
Sie muss doch für einen sicheren Versand sorgen?! Ich verstehe das nicht..... Habe ich da nun gar keine Rechte? Ein Freund von mir ist Anwalt, lohnt es sich ihn zu bitten dies zu prüfen oder kennt sich hier auch jemand damit aus? Wie kann man soooo unfreundlich sein? Ich hätte ihn 1. nie im Leben so verschickt und 2. hätte ich ihn zurückgenommen und das komplette Geld erstattet...
VG Iris

 
10 Antworten:

Re: ebay Kleinanzeigen

Antwort von anna1979 am 07.10.2015, 20:53 Uhr

Zuerst muss ich sagen, dass sie schon Recht hat und dass sie die Hälfte Versand zahlt, ist nicht üblich. Ich versende solche Sachen auch im Umschlag. Aber bisher gab es da nie Probleme. Hast Du den Pulli einfach so an sie zurückgeschickt, ohne vorher zu kommunizieren? Zuerst hätte ich bei der Post versucht was zu erreichen, ein Umschlag hält doch einiges aus. Versicherter Versand muss vorher geklärt werden, das sind preislich nämlich mal ebend schon mehr als das doppelte!
Danach hätte ich versucht, eine Einigung zu erzielen, Fotos vom Umschlag und Mangel am Pulli gemacht etc, aber nie im Leben einfach so den Artikel zurückgeschickt. Ob du rechtlich was erreichst, denke ich eher nicht.

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Re: ebay Kleinanzeigen

Antwort von icki am 07.10.2015, 21:11 Uhr

Habe den Pullover natürlich nicht einfach so zurückgeschickt. Hatte ihr das Problem geschildert, da meinte Sie ich soll ihn zurücksenden. Das habe ich dann gemacht. Ein paar Stunden später, am gleichen Tag schrieb sie mir dann dass sie kein Geld erstatten wird.... Da lag der Pulli allerdings schon in der Post...

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Re: ebay Kleinanzeigen

Antwort von anna1979 am 07.10.2015, 21:22 Uhr

Na gut, das macht man nicht! Das ist jetzt echt blöd. Gezahlt hast Du nicht zufällig mit paypal, oder? Was schreibt sie denn nun? Verfolg Sie mal ne Weile, vielleicht bietet sie den Pulli ja wieder zum Verkauf an und dann würde ich einschreiten!

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Re: ebay Kleinanzeigen

Antwort von icki am 07.10.2015, 21:25 Uhr

Leider nicht per Paypal.
Also das Loch war vorher bestimmt nicht da. Das glaube ich nicht, das ist ganz bestimmt durch den Transport passiert, aber mit einem Luftpolsterumschlag wäre das nicht passiert...

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Re: ebay Kleinanzeigen

Antwort von anna1979 am 07.10.2015, 21:41 Uhr

Ich benutze nie Luftpolsterumschläge, aber meistens die mit der Faltkante, sind meist etwas stabiler.
Du kannst ja so nebenher erwähnen, dass Du Dir rechtlichen Rat einholst. Sie hat Pulli und Geld, Du nichts. Das ist nicht ok.

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Re: ebay Kleinanzeigen

Antwort von Aprilbaby am 08.10.2015, 12:29 Uhr

Sie hat schon Recht, bei unversichertem Versand als Privatperson haftet sie nicht. Trotzdem ist es eine Unverschämtheit, dich zu bitten, den Pulli zurückzuschicken und dann wenig später dir aber zu erklären, dass sie dir nichts zurückzahlt :-(

Ich meine, die Post wäre da in der Haftung gewesen. Aber, ob du bei dem Laden etwas erreicht hättest, glaube ich auch eher nicht. Die schieben es bestimmt wieder auf die Verkäuferin (deshalb fotographiere ich meine Umschläge vorm Abschicken).

Wenn du einen befreundeten Anwalt hast, würde ich diesen schon einmal fragen, ob er noch eine Idee hat. In meinem Freundeskreis gibt es auch einen und ab und zu habe ich seinen Rat in Anspruch genommen.

Ich verschicke Kleidung seit fast 15 Jahren auch im ungepolsterten Umschlag, so etwas hatte ich Gott sei Dank noch nicht (trotzdem fotographiere ich die Umschläge, bevor ich sie zur Post gebe). Nützt dir nur nichts :-( Wie teuer war denn der Pulli? Ich fürchte, du bleibst auf dem Schaden sitzen. Kannst du bei Kleinanzeigen bewerten? Ich kenne die Kleinanzeigen nicht.

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Re: ebay Kleinanzeigen

Antwort von Oxana3101 am 08.10.2015, 12:41 Uhr

Hatte dieses Jahr auch ein unschönes Problem, allerdings hatte ich was verkauft und wurde da aufs überlste ver******.
Prüfe erst mal was bei mir bezüglich der Rückgabe angegeben war. Wenn da stand dass sie den Artikel zurück nimmt, dann muss sie ihn zurück nehmen und dir das Geld zurück geben. Wenn da stand das sie es nicht zurück nimmt, dann könnte es vielleicht schwierig werden.
Hast du den Fotos vom Päckchen gemacht? Das wäre ein super Beweis gewesen.
Normalerweise kenne ich das aber auch nur so das man die Ware einigermaßen sicher verpacken muss, damit nichts passiert.
Ansonsten frage mal deinen Freund ob da was zu machen ist. Ich denke als Freund wird er dich sicherlich auch kostenlos erst mal sagen können ob da was zu machen ist.
Hast du das Geld per Paypall überwiesen? Dann kannst du dein Geld zurückbuchen lassen. Weiß nicht ob das bei normalen Überweisungen auch funktioniert. Aber erkundige dich mal.
Ich hatte damals beim Kundenservice von ebay angerufen und habe mich beraten lassen.
Außerdem hast du die Möglichkeit dich bei ebay über den Verkäufer zu beschweren und die lassen den Fall bei sich prüfen. Meistens wird dort auch für den Käufer entschieden.

Viel Erfolg und erzähl uns wie es ausgegangen ist.

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Re: ebay Kleinanzeigen

Antwort von Oxana3101 am 08.10.2015, 12:42 Uhr

Da würde ich jetzt mal so sagen, Pech für sie. Den sie sagte dir ja dass du den zurück senden sollst. Dann kann sie nicht einfach so plötzlich ein paar Stunden später was anderes schreiben. Also sie hatte ihr ok zum Rückversand gegeben. Damit ist der Fall eigentlich klar.

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Re: ebay Kleinanzeigen

Antwort von stella_die_erste am 08.10.2015, 16:40 Uhr

Hättest Du den Luftpolsterumschlag bezahlen wollen?
Weil ja offensichtlich schon um die Versandkosten gefeilscht wurde..?

Ich packe Sachen immer in einen neuen Gefrierbeutel, die sind sehr haltbar und selbst wenn das Kuvert kaputtgehen sollte, ist die Ware nicht verschmutzt oder beschädigt.
Das ist günstiger als Lupo-Kuverts, denn die möchten die Leute ja nicht mitbezahlen (A4 kostet hier 1€) und ich bin nicht die Heilsarmee für Knickrige.

In dem Fall würde ich sagen, dass Du Pech gehabt hast, juristisch gesehen. Private Verkäufer haften nicht für Verlust und Beschädigung auf dem Versandweg.
Die Ware wurde intakt verschickt (wenn die VK Zeugen dafür hat, reicht das).
Versuch es mal bei der Post, vielleicht hast Du Glück.

Wenn man möchte, dass Ware intakt und sicher ankommt, dann sollte man versicherten Versand wählen und als Päckchen versenden lassen. Erst recht bei einem Warenwert von 19€.

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Re: ebay Kleinanzeigen

Antwort von stella_die_erste am 08.10.2015, 16:43 Uhr

Sie hat bei Kleinanzeigen gekauft, nicht bei ebay.

Da ist nix mit Beschweren, Prüfen und Käuferschutz. Das ist eine Plattform, die hauptsächlich für den lokalen Verkauf (also Abholung) gedacht ist.

Lesen hilft.

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