Geschrieben von Engal81 am 22.12.2014, 14:41 Uhr |
Bitte um Hilfe - Einkommensersatzleistungen
Hallo!
Ich versuche gerade, aus unserer Steuererklärung schlau zu werden. Wir müssen für das letzte Jahr einen ganz schönen Batzen nachzahlen. Mein Mann geht Vollzeit in die Arbeit und ich habe das ganze Jahr Einkommensersatzleistungen bekommen, also Elterngeld, Kindergeld und (ab August) Betreuungsgeld.
Jetzt erklärt mein Programm "Sind Einkünfte bezogen worden, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (z. B. Lohn- oder Einkommensersatzleistungen oder steuerfreie ausländische Einkünfte), so werden diese nur indirekt in der Steuerberechnung berücksichtigt. Es wird eine spezielle Berechnung durchgeführt, bei der diese Einkünfte dem bisher berechneten zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet werden. Nun wird der entsprechende Steuersatz auf dieses fiktive zu versteuernde Einkommen ermittelt und auf das zu versteuernde Einkommen (ohne Progressionseinkünfte) angewendet."
Kann mir da vielleicht jemand helfen? Heisst das im Klartext, alle Ersatzleistungen werden angerechnet und besteuert?
Liebe Grüsse, und danke!!
Re: Bitte um Hilfe - Einkommensersatzleistungen
Antwort von Samsine am 22.12.2014, 15:44 Uhr
Ich habe nicht wirklich Ahnung (und einen Steuerberater), aber für mich liest sich das so, dass für die Bemessung des Steuersatzes diese Leistungen mit eingerechnet werden, aber nicht mit in die tatsächliche Besteuerung eingehen.
Sprich: Der Steuersatz kann sich dadurch erhöhen, das zu versteuernde Einkommen aber nicht.
Ich hoffe, Du bekommst noch qualifiziertere Antworten
Re: Bitte um Hilfe - Einkommensersatzleistungen
Antwort von speedy am 22.12.2014, 17:19 Uhr
Hi,
der Progressionsvorbehalt besagt, dass das Elterngeld selbst nicht zu versteuern ist, aber in der Höhe für die Bemessung des Steuersatzes des Familieneinkommens mit herangezogen wird. Daraus folgt dann ein Steuersatz, als wäre das EG Einkommen gewesen (es ist dem Haushalt ja auch tatsächlich zugeflossen), der aber nur auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet wird.
Faktisch kann das z.B. bedeuten, dass auf das Einkommen deines Mannes alleine z.B. ein Spitzensteuersatz von 30% angefallen wäre, unter Hinzuziehung des EG ergibt sich dann ein Spitzensteuersatz von 32% für die letzten 1000 Eur...
So kommt es zu einer Nachzahlung - ist aber tatsächlich nur ein Bruchteil von dem, was du hättest zahlen müssen, wenn das EG als Einkommen versteuert würde.
Gruß, Speedy
PS...
Antwort von speedy am 22.12.2014, 17:21 Uhr
Wenn ihr vor dem EG beide ähnlich hohe Gehälter hattet und dein Mann noch hat, dann kann es durchaus sinnvoll sein, für das Jahr, in dem du EG bekommen hast, die getrennte Veranlagung zu wählen und alle Werbungskosten etc. bei deinem Mann zu erfassen und nicht hälftig...
Ein gutes Programm sollte dir das aber auch alternativ rechnen können.
Gruß, Speedy
Vielen Dank Euch beiden für Eure Antworten!!
Antwort von Engal81 am 22.12.2014, 20:45 Uhr
@Speedy, dankeschön für Deine ausführliche und lange Antwort!!
So verstehe ich es ganz gut ... Du kennst Dich da anscheinend sehr gut aus!! Ich hätt oft auch gerne diesen Durchblick ...
Das mit der getrennten Veranlagung hat sich bei Freunden von uns sehr gut ausgewirkt, bei uns wäre das die schlechtere Variante, weil er einmal im Jahr Pachteinnahmen bekommt (wir leben auf einem stillgelegten Bauernhof). Trotzdem vielen Dank für die Info!! ;-)
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