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Geschrieben von Katjuscha97 am 02.04.2016, 17:00 Uhr

Beschäftigungsverbot

Hallo,
hoffe ich finde Rat. Ich habe folgendes Problem:
Ich bin in meiner Ausbildung als Krankenschwesterhilfe schwanger geworden (Bitte jetzt keine Antworten wie, da hättest du besser aufpassen müssen.)
Jedenfalls hab ich sofort meine Chefin informiert und sie hat gesagt ich soll mich in der Arbeit einfach zurückhalten, ich werde Büroarbeit machen und das das Team bescheid weis und mir nicht zu viel Arbeit auftragen.
Jedenfalls kam dann die Ernüchterung als ich auf meine neue Station gekommen bin (Chirurgisch). Die Schwestern wussten zwar bescheid, nahmen jedoch keine Rücksicht. Es endete damit das ich 200 kg Patienten waschen musste und ganz normal mitgearbeitet hab, auch Schichtarbeit eingetragen wurde teilweise auch neun Tage am Stück.
Nach einem erneuten Gespräch mit meiner Chefin, dass mich das überfordert und ich körperlich nicht klar komme,meinte sie, sie können mich auf keine andere Station schicken und auch nicht direkt ins Büro, da ich ja eine Ausbildung mache und mein Titel ungültig ist, wenn ich nicht chirurgisch eingesetzt worden bin.

Letztendlich war ich bei meinem Frauenarzt, der mir auch kein Beschäftigungsverbot gab weil keine Gefahr für das Kind besteht.
Mach mir halt Sorgen, weil ich bis vor wenigen Wochen noch Blutungen in der Frühschwangerschaft hatte ( Bin jetzt 14. Woche)

Weis jemand ob der Betriebsarzt Beschäftigungsverbot geben kann oder andere Möglichkeiten?

Hoffe auf eine hilfreiche Antwort :)

 
13 Antworten:

Sprech doch dringend mit Deinem Gyn !

Antwort von Ellert am 02.04.2016, 20:27 Uhr

huhu

200 km Menschen rumwuchten kannst Du nie im Leben machen
alles andere kann nur er entscheiden.

dagmar

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Johanna2 am 02.04.2016, 20:28 Uhr

Wende Dich mal an die Personalabteilung und den Betriebsrat und an den Betriebsarzt.
Ich kenne es von Erzieherinnen so, dass sie sofort ein Beschäftigungsverbot bekommen, sobald sie ihre Schwangerschaft mitteilen. Da sollte es doch im Bereich der Krankenpflege mindestens genauso gehandhabt werden.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von hopsefrosch am 02.04.2016, 20:31 Uhr

Mmmh, wie lange geht denn deine Ausbildung noch?
Ist es denn überhaupt möglich, sie zu beenden?
Wenn du jetzt 14.SSW bist und der FA sagt, es bestehe keine Gefahr für das Kind, weiß ich auch nicht, was man da manchen soll.

Aber denk doch nochmal ein bisschen weiter in die Zukunft? Willst du pausieren/unterbrechen? oder neu anfangen? Oder was Neues nach der Babyzeit anfangen? (Mit Baby Schichtarbeit ist ja auch nicht so einfach)
(Wie ist das mit dem Papa? Würde der betreuen wenn du Nachtdienst hast?)

Es bringt dich ja nicht weiter, jetzt ein beschäftigungsverbot durchzudrücken, jedenfalls nicht für die Zukunft deiner Ausbildung.
Wie schlecht geht es dir denn körperlich? Also so wirklich?

In der 14. Woche schleppt man ja noch kaum extra Gewicht und jede Mama mit mehr als einem Kind hebt ständig schwerer als 10kg in der Schwangerschaft.
Wie genau kommst du körperlich nicht klar?
In wie fern überfordert dich das? Wegen der Angst?

Maxi

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Oktaevlein am 02.04.2016, 22:52 Uhr

Hallo,

das Krankenhaus muss sich an das Mutterschutzgesetz halten. Dort ist z. B. auch der Einsatz in Schicht- und Nachtarbeit klar geregelt. Ich würde tatsächlich mal mit dem Betriebsarzt sprechen.

Wie lange würde die Ausbildung denn noch dauern? Vielleicht kannst du sie auch unterbrechen und offiziell nach dem Mutterschutz weitermachen?

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Oktaevlein am 02.04.2016, 22:58 Uhr

"jede Mama mit mehr als einem Kind hebt ständig schwerer als 10kg in der Schwangerschaft." Da hast du zwar Recht, aber ich muss doch sagen, dass es schon einen Unterschied macht, WAS man hebt und es nicht allein auf das Gewicht ankommt. Ich schreibe das, weil meine Ex-Frauenärztin mir in der Schwangerschaft genau dies auch gesagt hat, von wegen, wenn man schon ein Kind hat.....Ich hätte aber Gegenstände von 18 kg schleppen müssen, wenn auch nur gelegentlich. Ich hatte nachher dann aus anderen Gründen trotzdem ein Beschäftigungsverbot.

Meine Tochter ist mittlerweile 5 Jahre alt und wiegt 22 kg. Ich kann sie schon noch kurze Strecken tragen, auch Treppen rauf und runter. Die Matratze, die wir gestern geliefert bekommen haben, wiegt zufällig auch 22 kg, die kann ich alleine nicht mal anheben....

Die anderen Punkte sehe ich aber wie, was die Ausbildung an sich betrifft.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Danyshope am 02.04.2016, 23:47 Uhr

Dein Arzt ist ja auch verständlicherweise der falsche Ansprechpartner. Dein Arbeitgeber ist derjenige welcher das Mutterschutzgesetz einhalten muss. Kann er es nicht - warum auch immer - muss der Arbeitgeber das BV aussprechen. Der Arzt darf es nur wenn schwerwiegenden Komplikationen dein Leben oder das des Kindes bedrohen. Aber nicht weil du blöderweise den "falschen" Job hast. Also ab zum Betriebsarzt und das dort abklären.

Kommen die nicht in die Pötte bzw stellt der Betriebsarzt fest, kein Grund für ein BV aber der Chef muss für Abänderung des Einsatzes vor Ort sorgen - so das das Mutterschaftsgesetz eingehalten wird - und er tut es nicht, bleibt dir der Weg zum Ordnungsamt/Gewerbeamt. Die prüfen dann.

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Wende dich an den Betriebsrat und weiger dich entsprechende Arbeiten zu machen

Antwort von Charlie+Lola am 03.04.2016, 10:46 Uhr

Das wird in der Pflege gerne so gemacht.
War bei mir als ich schwanger war auch so.

Aber es gibt Regeln und Gesetze an die sich dein Arbeitgeber halten muß, auch wenn es die letzte Schwester im Haus noch nicht weiß.

Ich stand hochschwanger auf dem Flur und habe über den Flur gebrüllt das ich den Mann (auch ein schweres Kaliber) bestimmt nicht alleine zum Klo schleife.

Da war ich 4 Wochen vor Mutterschutzfrist.
Als auch da keiner kam und alle wegrannten habe ich meiner Frauenärtzin klar gesagt das ich nicht mehr kann. Kurz vorm Burn out wäre und so weiter.

In der Ausbildung ist es noch schlimmer, da man dort oftmals noch mehr übergangen wird.
Wie gesagt, ich würde mich an den Betriebsrat wenden oder der Frauenärtzin Druck machen das deine Arbeit für dich so nicht tragbar ist. Da würde ich auch mit der psychischen Belastung und dem körperlichen Stress ruhig übertreiben. Letztendlich geht es um dich und dein Kind, das ist erstmal wichtiger.

Du mußt dich da wirklich durchsetzen, es geht um Dein Wohl.
Es interessiert auf der Arbeit leider keinen wie es dir wirklich geht, und im Krankenhausalltag ist es besonders hart für werdende Mütter.

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Weißt du wie in der Pflege gearbeitet wird? Um die gesetzlichen Grundlagen einzuhalten

Antwort von Charlie+Lola am 03.04.2016, 10:49 Uhr

bliebe eigentlich nur noch die Arbeit im Büro.
Das will aber keine Station.
Denn jeder Schüler der zugeteilt wird ist eine nützliche Arbeitskraft.

Und da einen Schüler einzubußen bedeutet - eine Arbeitskraft weniger.
Zumal sie noch nicht alle Arbeiten im Büro machen kann wie eine fertige Schwester.

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Re: Wende dich an den Betriebsrat und weiger dich entsprechende Arbeiten zu machen

Antwort von tabeamutti am 03.04.2016, 16:44 Uhr

Hallo,

mir hat damals meine Chefin klar gesagt, das sie keine Verwendung mehr hat für mich in diesem Zustand.

Keine Medis mehr anfassen, keine Spritzen geben, nix mehr heben/tragen - was willst du da machen? Außerdem war die Infektionsgefahr zu hoch.

Setz dich da durch - wie schon gesagt wurde: Es interessiert grundsätzlich keinen, was mit dir ist.
Ist dann aber was passiert, was auch tatsächlich durch den Job passiert ist, bist Du "Schuld", du hättest ja aufpassen können od. sagen, das was zu schwer ist.

Notfalls pausiere und mach später weiter - aber mit Baby ist das bestimmt auch nicht einfach.

LG

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jap, du siehst auch erst wie kollegial die Kollegen sind wenn du schwanger bist.....

Antwort von Charlie+Lola am 03.04.2016, 17:10 Uhr

Eigentlich bist du auf ner normalen Station dann nicht mehr tragbar ;-)

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jap, du siehst auch erst wie kollegial die Kollegen sind wenn du schwanger bist.....

Antwort von Charlie+Lola am 03.04.2016, 17:10 Uhr

Eigentlich bist du auf ner normalen Station dann nicht mehr tragbar ;-)

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von krümelchen2016 am 04.04.2016, 12:15 Uhr

Hallo, habe gerade mit entsetzen deinen Beitrag gelesen. Hat denn dein Arbeitgeber mit Dir eine Gefährdungsbeurteilung gemacht? Dies ist Pflicht damit er dich als Schwangere Anmelden kann und dort stehen Deine Rechte und Seine Pflichten drin. Alles was das Mutterschutzgesetz betrifft. Hast du ihm eine Bescheinigung über die Schwangerschaft gegeben? Arbeiten von 20-06uhr sind Untersagt, genauso Sonn- und Feiertage. Er darf dich also auch keine 9 Tage am Stück einsetzten. Mach ihn aufmerksam auf das Mutterschutzgesetz. Wenn er sich nicht dran hält bitte gehe zum zuständigen Gewerbeaufsichtsamt. Das kann ja nicht wahr sein. Egal ob Gehilfe, Leiter Angestellter oder sonstwas. Jeder Gewerbliche Betrieb muss sich ans Mutterschutzgesetz halten. Lg und viel Glück
PS: Berichte mal wie es so läuft!

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Patte78 am 04.04.2016, 21:06 Uhr

Hi...dein Arbeitgeber muss umgehend eine Gefährdungsbeurteilung mit dir machen, sobald du ihn über deine ss informiert hast...in der wird ganz klar festgelegt, was du laut MuSchG darfst.
Ich bin selbst Krankenschwester...und auch meine FA und auch mein Betriebsarzt haben mir kein BV erstellt ( Betriebsärzte machen das nur, wenn der AG alles ausgeschöpft hat)
Ich habe mein BV von meinem Hausarzt bekommen, das darf nämlich jeder Arzt ausstellen.
Das was du da grad mitmachst geht garnicht ...1. darfst du nur noch zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten ...dann hast du Pausen einzuhalten...darfst zwar jeden 2. So arbeiten , aber musst den Mo als Ausgleich frei bekommen...du darfst nicht mehr als 5 kg heben...und und und...selbst bestimmte Desinfektionsmittel sind Gift ( sterillium ist eines der wenigen, die ok sind)
Wende dich nochmal deutlich an deinen Betriebsarzt oder Personalabteilung!!!

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