Geschrieben von Mirko_Berta am 01.08.2016, 23:22 Uhr |
Ausklammerung Mutterschutz
Hallo Zusammen,
da wir leider einen Monat zu spät die Steuerklassen geändert haben, bleibt uns dann nur noch die Ausklammerung des Mutterschutzgeldes übrig.
Aber nun stellt sich mir folgende Frage, da ich es noch nirgends lesen konnte:
Wenn meine Frau dann die Ausklammerung beantragt, bekommt sie trotzdem während des Mutterschutzes vor und nach der Geburt Geld ? Sie ist normal Vollzeit beschäftigt bis zum geplanten Mutterschutz.
Vielen dank schonmal.
Re: Ausklammerung Mutterschutz
Antwort von speedy am 02.08.2016, 10:02 Uhr
Hi,
das Ausklammern lohnt sich nur, wenn a) der MuSchu im letzten Drittel des Monats beginnt, da so dann der Verdienst dieses Monats noch mit für das EG berücksichtigt würde. Das MuSchu-Geld selbst wird nicht berücksichtigt, da es eine Lohnersatzleistung ist. Und b) in dem 12. Monat vor dem Muschu ein deutlich niedrigeres Einkommen als aktuell vorlag, so dass eben dieser Monat NICHT mit berücksichtigt werden soll. Oft ist es geschickter, lieber noch ein paar Tage mehr zu arbeiten (vor der Geburt geht das) und den Monat "voll" zu machen. Dann entfällt das Ausklammern des MuSchu und damit steht u.U. ein ganzer Monat mehr an Berechnungsgrundlage zur Verfügung (da man ja sonst mit dem MuSchu u.U. einen ganzen Monat mit 0 in die Berechnung einbringt). Das muss man sich aber im Einzelfall mit genauen Daten ausrechnen.
Das Mutterschutz-Geld wird auf jeden Fall bezahlt durch die KK, das hat mit dem EG nichts zu tun.
Gruß, Speedy
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