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Geschrieben von Christine70 am 14.02.2017, 13:41 Uhr

Auch mal das Thema Erbe

Meine Schwiegermutter lebt alleine in ihrem Einfamilienhaus. Schwiegervater verstorben.
Das Haus gehörte schon immer ihr alleine (Gütertrennung)

Jetzt ist sie 76 und klar redet man da auch mal über das Sterben und Erbe. Ich wünsche ihr allerdings von ganzem Herzen, daß sie noch viele Jahre vor sich hat und so fit bleibt.

Es sind zwei Kinder da, mein Mann und seine Schwester. Beide mit Eigenheim. Wir haben unser Häuschen und sie eine ETW und hat keine Familie, sie lebt alleine.
Also würden beide zu je 50 % das Haus erben. So steht es auch im Testament.

Letzte Woche war der Geburtstag meiner SM und da sagte sie uns, ihr größter Wunsch wäre es, wenn das Haus in der Familie bleiben würde, da sie es alleine mit ihrem Gehalt bezahlt hat.

Nun steht aber fest, daß wir das Haus nicht nehmen können, da wir unseres jetzt erst für mich behindertengerecht umgebaut haben. Bei ihrem Haus könnte man nichtmal einen Treppenlift einbauen, da die Treppe zu schmal ist.

Die Schwägerin will aus ihrer ETW auch nicht raus, weil sie dann auch alleine in dem großen Haus wäre.

Nun fragte meine SM meine Kinder, ob von ihnen jemand interesse hätte. Mein großer Sohn wäre nicht abgeneigt. Er ist 25.

Als das zur Sprache kam, flippe die Schwägerin komplett aus (Choleriker) und meinte, das käme niemals in Frage, sie will dann unbedingt das Haus zu Geld machen, weil sie damit ihre Wochnung abzahlen könnte.

Ich fand das sooooooooooooooo frech und dreist, befürchte aber, daß wir da dann kaum eine Chance hätten. Mein Sohn müßte dann ja eh auszahlen, das würde sogar meine Schwiegermutter noch zu lebzeiten übernehmen. Aber Schwägerin will das alles nicht und blockt.

Meine SM tut mir so leid, hat ein lebenlang immer alles für ihre Tochter getan, auch finanziell, und wird nun so behandelt.

Leider kenne ich mich da zu wenig aus, mein Mann auch.

Kann man das ins Testament aufnehmen, daß mein Sohn einmal das Haus übernimmt? Oder hat er da schlechte Karten, wenn die Schwägerin dagegen ist
Meinem Sohn ist auch klar, daß er ausbezahlen müßte.

SM will nächste Woche mal zur Beratung gehen und ggf. das Testament ändern, wenn es denn geht.



Es ist der Wunsch meiner SM und der wird mit Füßen getreten.

Manchmal bin ich froh, daß meine Eltern immer zur Miete wohnten und auch sonst nix hatten, außer das Geld für die Bestattung :(

Falls Schreibfehler drin sind, bitte nicht schimpfen. Meine Feinmotorik klappt noch nicht so toll.

 
15 Antworten:

Boa wie dreist !

Antwort von Ellert am 14.02.2017, 13:56 Uhr

huhu

theoretisch könnte sie das Haus Eurem Sohn ja auch überschreiben und die Tochter hat schlechte Karten wenn sie noch 10 Jahre lebt oder ?

ich kann Schwiemu gut verstehen und auch dass es der herzenswunsch ist dass einer von Euch drin lebt,
gerade die Lösung mit Eurem Sohn ist toll und wenn er sie auch auszahlen müsste, wäre beiden geholfen.

Warum hat sie denn damit ein Problem ? Wenn das verkauft wird hat sie Betrag X, wenn Sohn drinwohnt doch genauso

dagmar

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Re: Boa wie dreist !

Antwort von Eisfee am 14.02.2017, 15:36 Uhr

Das Haus Deinem Sohn überschreiben, die Tochter kriegt nur den Pflichtteil (der ist auszubezahlen). JETZT ein neues Testament mit Zeugen etc juristisch korrekt abfassen. Und vielleicht schon damit anfangen, das Haus in kleinen (steuerlich günstigen) Schnenkungsbeträgen an den Sohn weitergeben, mit ihm Nießbrauch vereinbaren.
Egal wie quer sich die Tochter stellt - dagegen kann sie zu Lebzeiten der SchwiemU NICHTS machen.

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Re: Boa wie dreist !

Antwort von Eisfee am 14.02.2017, 15:38 Uhr

Das mit dem Testament und den Schenkungsbeträgen (jedes Jahr einen gewissen Betrag) muß natürlich die Hausbesitzerin machen. Den Betrag müßte sie nicht als reales Geld überweisen, das geht irgendwie anders... Steuerberater kennen sich da aus...

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Re: Boa wie dreist !

Antwort von Christine70 am 14.02.2017, 15:44 Uhr

Ich denke, ihr problem sitzt viel tiefer. sie ist neidisch auf meinen Mann, weil er eine Familie hat und sie nicht. Freunde hatte sie genug, aber sie hat Bindungsprobleme. Immer wenn sie mit einem "Kumpel" liiert war, wollte sie dennoch ihre Freiheiten. Unter der Woche einen Kerl für zweisamkeiten, am Wochenende sollte er sich nie blicken lassen, da ging sie auf Piste. Daß die Männer sich das nicht gefallen lassen, ist klar.

das hat nur indirekt mit meinem Sohn zu tun. Auch geht es ihr um die Erinnerung an ihre miese Jugend. Sie hat sich immer alles selber kaputtgemacht, ob es nun Freundschaften waren, Vereine usw. Hier auch wieder die Bindungsprobleme. Und im Haus erinnert sie alles dran. Das hat sie schonmal geäußert.

Sie muß meinen Sohn ja nicht besuchen, sollte er mal einziehen, was aber hoffentlich noch in weiter zukunft liegt. Ich häng nämlich an meiner SM.

Das mit dem Überschreiben stimmt, das hatte ich vergessen.

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Re: Auch mal das Thema Erbe

Antwort von bea+Michelle am 14.02.2017, 15:44 Uhr

Das ist unverschämt von deiner Schwägerin, was hat sie denn dagegen, das sie ausgehalt wird. Wieso soll das Haus weg?

Ich bin da ganz bei Eisfee, soll deine Schwiegermutter ein neues Testament aufsetzen.

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Re: Boa wie dreist !

Antwort von Christine70 am 14.02.2017, 15:45 Uhr

danke. Sie läßt sich nächste Woche bei einem Anwalt beraten.

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Re: Auch mal das Thema Erbe

Antwort von Christine70 am 14.02.2017, 15:50 Uhr

Sie denkt, bei einem Verkauf kommt mehr raus.
Es geht hier ja nicht um eine Ville, sondern um ein Haus Bj 1950 mit 100 qm Wohnfläche. Also schnuckelig klein. So viel bekommt man da bei einem Verkauf auch nicht.

Ein neues Testament ist eh nötig, da mein SV gestorben ist. Er hätte ein Wohnrecht bekommen.

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dafür sind Anwälte ja nun da den Willen in Worte zu fassen

Antwort von Ellert am 14.02.2017, 16:32 Uhr

denn die können das so dass es nicht angreiffbar ist.
Deine Schwiemu könnte das Haus der Kirche überschreiben, es verkaufen und da Geld verspielen, was geht sie das an was sie als letzten Willen hat ?
Ich möchte mir nicht vorschreiben lassen was mit dem geld und unserem Haus passieren soll wenn wir nimmer sind, das haben wir bezahlt, aber sicher nicht dass die Kinder das erben...

Früher nannte man das undankbar

dagmar

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Re: Auch mal das Thema Erbe

Antwort von Littlecreek am 14.02.2017, 16:53 Uhr

Wäre ich die Schwiegermutter, würde ich dem Enkel das Haus überschreiben bei Lebzeiten. Da kann das Tantchen dann ausflippen soviel sie möchte

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Re: Auch mal das Thema Erbe

Antwort von DK-Ursel am 14.02.2017, 17:55 Uhr

Hej Christine!

Erbsachen sind immer fies.
Gut, daß das jetzt zur Sprache kommt, da könnt Ihr rechtlich viel erreichen - und die Schwägerin kann wenig machen.
Ob wirklich bei einem Hausverkauf mehr rauskommt, ist ja reine Spekulation.
Jeder Makler etc. schätzt das haus und sie bekommt dann den Gegenwert - wo ist das Problem?
Wer lange auf den spendablen Käufer wartet, muß auch viel ins Haus reinstecken:
Ein lange leerstehendes Haus verkauft sich denkbar schlecht und schlechter und verfällt sehr schnell.
Heizkosten ,Versicherungen und co für ein Haus, das man nicht mehr will, ist keine Freude und zehrt auch am Erbe.
Hat sie wohl alles nicht bedacht.
So ist das, wenn man vor Rache rot sieht.

Laßt Euch beim Anwalt beraten, Schwiegermutter soll dort oder beim Notar ein unanfechtbares Testament machen, dann sind alle beruhigt.

Gruß Ursel, DK

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Überlassung

Antwort von Bengelengelmama am 14.02.2017, 19:31 Uhr

ich weiß nicht ob das so klappt, da ich mich damit nicht auskenne.

Aber als meine erste Ehe gescheitert ist, habe ich meinem Ex das Haus "überlassen".
Das heißt wohl auch Überlassung, d.h. ich wurde aus dem Grundbuch entfernt, von allen Schulden "befreit" dafür habe ich keinen Anspruch mehr auf dieses Haus - komme was will. Ausbezahlt wurde ich auch nicht.
Vorteil ist, es fallen keinerlei Steuern an wie z.B. Erbschaftssteuer. Lediglich die Notarkosten und die Umschreibung im Grundbuch kosten was.
Vllt. hat deine SM noch was auf der hohen Kante und kann der Tochter damit den Pflichtanteil auszahlen?

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Re: Überlassung

Antwort von Mama Jana am 15.02.2017, 9:48 Uhr

Du und Deine Schwester wären im Erbfall die gesetzlichen Erben (nicht der Enkel). Ihr würdet dann gemeinsam Erben werden. Was dann mit dem Haus geschieht, könnte nur durch Eure GEMEINSAME Willenserklärung erfolgen.

Oma kann ihr Haus bereits zu Lebzeiten verkaufen (mit verschiedenen Optionen).

Sie könnte das Haus auch bereits zu Lebzeiten verschenken (= überlassen), z.B. an den Enkel.
ABER: Wer jetzt denkt, damit ist die Sache gegessen, liegt falsch.

Achtung:
Erstens kann z.B. im Pflegefall der Oma das Sozialamt verlangen, die Kosten aus der Schenkung zu begleichen (sofern die Kosten nicht so aufgebracht werden können), und zwar ganz gleich, wer das Haus als Geschenk erhielt.
Und wenn ihr Euch fragt, wie lange das nach der Schenkung möglich ist: 10 Jahre.

Zweitens:
Die Pflichtteilberechtigten (Du und Deine Schwester) haben im Fall einer Schenkung einen Anspruch auf eine sog. "Pflichtteilergänzung". Heißt im Prinzip, dass im Nachhinein zumindest der Pflichtteil ausgezahlt werden muss, eben aus der Schenkung.
Frist auch hier: 10 Jahre

!!!

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aber es würde der Enkel bekommen

Antwort von Ellert am 15.02.2017, 12:23 Uhr

und darum gings der Oma ja oder ?
Ob dann die Schwester ausbezahlt wird war ja nie fraglich,
die wollte ja wohl verhindern dass der Enkel es behält.

Das mit der Schenkung und den 10 Jahren ist normal
war bei meienr Oma damals auch so
da waren die 10 Jahre auch noch nicht um ( ging um einen Bausparer)

Drum denke ich hilft ein Anwalt ad mit beratung am allerbesten
ihr zu erklärenw as geht und welches Risiko und Folge welche Alternative hat

dagmar

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Re: Auch mal das Thema Erbe

Antwort von germanit1 am 15.02.2017, 17:07 Uhr

Vielleicht ist es billiger, wenn Schwiegermutter Euch das Haus schenkt jetzt schon und ihr es dann wiederum eurem Sohn (sollte allerdings mit euren anderen Kindern abgesprochen sein). Schwaegerin bekommt dann laut Testament den Pflichtteil. Schwiegermutter kann selbstverstaendlich im Haus wohnen bleiben.

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falsche Formulierung

Antwort von Mama Jana am 15.02.2017, 17:22 Uhr

Das ist Unsinn. Man kann nicht "laut Testament den Pflichtteil" bekommen. Testament und Pflichtteil sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

Einen Pflichtteil bekommt nur, wer von Gesetz wegen Erbe wäre UND im Testament AUSGESCHLOSSEN wird.

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