Geschrieben von Valentina_Sunny am 26.08.2016, 10:40 Uhr |
Arbeitslosengeld berechnen Elternzeit/Arbeit
Hallo,
bis 20.12.15 war ich in Elternzeit (1 Jahr), bis heute arbeite ich 25 Stunden/Woche, davor Vollzeit.
Unsere Firma soll aufgekauft werden und ich gehe einfach mal das schlimmste Szenario durch--- was passiert wenn ich tatsächlich gekündigt werde und auf
Arbeitslosengeld angewiesen sein werde, bis ich etwas Neues finde. Ich schließe mal aus, dass ich irgendwelche Abfindung etc. bekomme.
Wie berechne ich denn das Arbeitslosengeld, wenn man das rchschnittliche Gehalt der letzten 12 Monate angeben muss? Wäre die Kündigung zum Beispiel jetzt im September: 9 Monate das Teilzeitbrutto, 3 Monate Vollzeitbrutto (das volle Gehalt vor der Elternzeit). Und davon dann das durchschnittliche Brutto angeben?
Ich weiß in welcher Höhe ich dann das "Brutto der Elternzeit" angeben muss.
Zum Arbeitsamt renne ich natürlich nicht, denn das ist ja Quatsch, ich bin noch gar nicht in der Situation. Aber ich habe ja ein kleines Kind und muss schauen, wie viel ich zur Verfügung habe, sollte etwas absolut schief gehen.
Danke!
Wie viele Stunden würdest Du dem Arbeitsmarkt denn zu Verfügung stehen..
Antwort von peekaboo am 29.08.2016, 11:23 Uhr
so wird ein Schuh draus. Wenn Du nur 25 Std "Zeit" hättest, wären 25 Std Gehalt für dich maßgebend.
Man bekommt nur für die Zeit ALG, die man auch arbeiten könnte.
Anders wäre es, wenn sich Dein Std Lohn anders verhalten hätte. Sprich Du hast vorher 20€/Std und jetzt nur noch 18€/Std verdient. Aber da kenne ich mich nicht aus.
LG
Peeka
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