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Geschrieben von Maus2205 am 01.07.2014, 11:08 Uhr

Ärger mit einem gewerblichen ebay-VK

Guten Morgen zusammen,

ich habe Ende Januar 2 Luftmassenmesser für das Auto meines Mannes gekauft und mit Paypal bezahlt. Schnelle Lieferung alles ok.

Als mein Mann die Geräte einbauen wollte, hat er festgestellt, dass sie defekt sind.

VK hat die Geräte problemlos ausgetauscht und neue geschickt. Aber auch die waren beide defekt! Auf das hin- und herschicken hatte ich keine Lust mehr. Also hab ich die defekten Geräte wie besprochen am 10.06. zurückgeschickt. Das Paket wurde am 12.06. zugestellt. Am 27.06. habe ich nachgefragt, wo meine Paypalzahlung bleibt. (Ferien, Feiertage etc, deshalb war ich geduldig)
darauf kam die Antwort, sie hätten auf mein Paypalkonto gezahlt, ich soll das prüfen - aber da war nix! das ging ein paar Mal hin und her.
Bis sie irgendwann geschrieben haben, sie hätten das Geld an meine e-mail-adresse gesendet, die ich für ebay/Werbung etc. verwende. Für diese Adresse gibts aber kein Paypalkonto......
Ich solle die Zahlung über dieses Konto annehmen oder meine Bankverbindung angeben. Möchte meine Bankverbindung aber nicht angeben.....
Wie kann ich da vorgehen? Bringt es was einen Fall zu eröffnen?

Sorry, dass es so lang geworden ist.......

danke ung lg
maus2205

 
6 Antworten:

Re: Ärger mit einem gewerblichen ebay-VK

Antwort von speedy am 01.07.2014, 11:37 Uhr

Hi,
ich habe zwar keine Ahnung, um was es hier geht aber Fakt ist doch, dass
a) der VK bereit ist, das Geld zu erstatten
b) er wohl irrtümlich eine falsche Email-Adresse für die Zahlung angegeben hat und die Kosten für eine erneute Paypal-Zahlung sparen will

Gesetzlich ist er verpflichtet, das Geld zu erstatten (innerhalb von 30 Tagen! - da noch alte Gesetzeslage), aber nicht festgelegt ist, auf welche Art.

Er macht also alles richtig, will nur Aufwand und Kosten vermeiden. Warum willst du dann einen Fall eröffnen? Du hast doch 2 Optionen: entweder ein Paypal-Konto eröffnen, Geld auszahlen und dann wieder abmelden oder eben die Bankverbindung angeben (warum nicht, was soll er mit den Daten anfangen können?). Ich würde eine von beiden wählen und mich nicht weiter aufregen...

Gruß, Speedy

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natürlich einen Fall eröffnen.

Antwort von Charlie+Lola am 01.07.2014, 11:38 Uhr

meist geht das dann ganz schnell, wenn nicht regelt Ebay das dann für dich.

Du mußt nur alle Schritte einhalten die Ebay da so angibt.

Wenn es Probleme gibt eröffne ich sofort einen Fall.

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Re: natürlich einen Fall eröffnen.

Antwort von Maus2205 am 01.07.2014, 12:11 Uhr

Hallo,

@speedy,
für mich ist eigentlich klar, dass ich das Geld auf das Konto schicke, von dem ich es erhalten habe, oder? und mit Paypal kann man das gut nachvollziehen.

Und ich will kein 2. Paypalkonto, wozu auch?

aber der Paypal-Kundenservice konnte mir helfen, die 2.E-Mail-Adresse mit zu hinterlegen, nun konnte ich die Zahlung annehmen. Allerdings wurden mir nun 31cent zu wenig zurückgezahlt, aber im Moment glaube ich nicht, dass ich mich deshalb streiten werde....

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Re: natürlich einen Fall eröffnen.

Antwort von Goldbear am 01.07.2014, 12:13 Uhr

einen Fall kannst du da nicht mehr eröffnen, da der Kauf Ende Januar war. .

Wenn du ein Paypal-Konto hast, dann logge dich ein, gehe auf Geld anfordern und sende dem Verkäufer (an seine Paypal-Mail-Adresse) einen Geldanforderung in der entsprechenden Höhe.

Ich verstehe nicht, warum der Verkäufer nicht an die Mail-Adresse erstattet hat über die damals bezahlt wurde. 'Er wird das Geld eh zurückbekommen, wenn die Zahlung nicht zugestellt werden kann.

Alternativ kannst du jederzeit deine Bankverbindung für die Rückerstattung angeben, ich sehe da kein Problem.

Viele Grüße
Goldbear

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unbedingt einen Fall eröffnen.

Antwort von Ellert am 01.07.2014, 15:07 Uhr

Nachweis hast Du ja des Zurückschickens
da schaltet sich Paypal auf Deine Seite

dagmar

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Re: Ärger mit einem gewerblichen ebay-VK

Antwort von stella_die_erste am 01.07.2014, 16:33 Uhr

"b) er wohl irrtümlich eine falsche Email-Adresse für die Zahlung angegeben hat und die Kosten für eine erneute Paypal-Zahlung sparen will"

Die Kosten werden erstattet, wenn er die Zahlung storniert.

"Gesetzlich ist er verpflichtet, das Geld zu erstatten (innerhalb von 30 Tagen! - da noch alte Gesetzeslage), aber nicht festgelegt ist, auf welche Art."

Das ist im Prinzip richtig.
Jedoch kann der Verkäufer den Käufer nicht dazu nötigen, einen zusätzlichen Paypal-Account einzurichten (was ja mit einer erneuten Eingabe pers. Daten und auch mit einem gewissen Zeitaufwand verbunden ist), nur weil er zu doof ist, einfach die Zahlung auf direktem Wege zu erstatten.

Bei Paypal gibt es eine Suchfunktion, da gibt man den Namen des Käufers (oder ebay-Namen, Datum oder Artikelnummer-die Möglichkeiten sind schier unendlich) ein und gelangt direkt und ohne Umwege zu der Ursprungszahlung und dem Button "Rückerstattung einleiten" (oder so ähnlich, ich mag mich jetzt nicht auf einzelne Worte festlegen). Da klickt man dann drauf und fertig ist die Laube.

WENN der VK das nicht PEILT, ist das nicht Problem des Käufers und es ist nicht zulässig, dass der VK das Geld einfach an x-beliebige Adressen überweist, nur weil er faul ist, null Plan hat oder schlichtweg zu dumm für Paypal.
So sieht es aus.

Fall melden, VK eine Frist setzen (7 TAge sind angemessen) u. mit rechtlichen Schritten usw. drohen.
Sowas geht gar nicht und darüber braucht man auch nicht zu diskutieren.

Dass der VK "Aufwand und Kosten vermeiden" will, ist völliger Unfug, da die Sache längst erledigt wäre, hätte er den einfachen Weg gewählt.

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