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Geschrieben von s. am 06.01.2017, 11:58 Uhr

Absolutes Beschäftigungsverbot und Arbeitslosigkeit

Hallo,
ich habe eine dringende Frage und dabei das Gefühl, dass weder das Arbeitsamt noch meine Krankenkasse genau Bescheid wissen.
Ich bin in der 25. Woche schwanger und mein Arbeitsvertrag, als angestellte Lehrerin, endet zum 31.01.17.
Kurz nach Bekanntwerden meiner Schwangerschaft wurde mir mitgeteilt das es nicht zu einer Verlängerung des Beschäftigungsverhältnisses kommt.
Aus diesem Grund bin ich vom 01.02.17- 19.03.17 arbeitslos. Zudem habe ich von meinem Arzt ein absolutes Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen.
Das Arbeitsamt weigert sich mir für diesen Zeitraum ALG I zu zahlen da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Meine Krankenkasse zahlt jedoch auch nicht, da ich nicht krankgeschrieben bin. In meinem letzten Telefonat mit der Arbeitsagentur wurde mir mitgeteilt das ich nur die Option habe mich von meinem Arzt Krankschreiben zu lassen um Krankengeld zu bekommen.
Ist das wirklich so? Oder wird einfach nur versucht die Arbeitslosenstatistik so niedrig wie möglich zu halten und sich vor den Kosten zu drücken?
Was kann ich nun tun?

Vielen Dank für die Hilfe!

 
13 Antworten:

aus dem Bauch raus geantwortet

Antwort von Ellert am 06.01.2017, 12:17 Uhr

ohne jeglichen juristischen Sachverstand...

ALG I nein da dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehed
sprich wenn die morgen was für Dich hätten könntest Du das ja nicht machen da Du nicht arbeiten kannst.
Warum bist Du denn nicht krankgeschrieben ?

dagmar

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Re: Absolutes Beschäftigungsverbot und Arbeitslosigkeit

Antwort von Hubbeldubbel am 06.01.2017, 12:47 Uhr

Da bleibt nur die Prüfung ob ALG II in betracht kommt.

Die Agentur für Arbeit hat bzgl. ALG I ganz recht.

Wenn keine Krankheit vorliegt, sondern nur eine Gefährdung gibt's auch keine AU und somit auch kein Krankengeld.

Liegt doch eine Krankheit vor, war das BV falsch und müsste zurück gezahlt werden.

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Re: Absolutes Beschäftigungsverbot und Arbeitslosigkeit

Antwort von QueenMum am 06.01.2017, 13:33 Uhr

Warum hast du denn ein BV bekommen dann muss ja auch was vorliegen ? Und ALG 1 steht dir nicht zu du mußt zur Arge und das dort mal klären lassen die kennen sich damit aus

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Re: Absolutes Beschäftigungsverbot und Arbeitslosigkeit

Antwort von LittleB am 06.01.2017, 13:59 Uhr

Hallo,

so ganz klar scheint die Sachlage nicht zu sein.
Evtl. hilft dir das:
http://www.rund-ums-baby.de/recht/Beschaeftigungsverbot-waehrend-Arbeitslosigkeit-was-passiert-dann_126647.htm

Ansonsten wende dich lieber noch einmal an das Expertenforum.

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Re: Absolutes Beschäftigungsverbot und Arbeitslosigkeit

Antwort von Hubbeldubbel am 06.01.2017, 16:43 Uhr

Dann bliebe nur der Klageweg - Leistungsklage. Mir ist keine Agentur für Arbeit bekannt, die in einem solchen Fall freiwillig zahlt. Darf sie meiner Auffassung auch gar nicht.

Gesetz ist Gesetz...
Wer dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, hat keinen Anspruch.

Stellen Richter fest, dass das Gesetz gegen ein anderes Gesetz oder einen Artikel im GG verstößt, muss dies erst geändert werden... und es bleiben bis dahin Einzelfallentscheidungen.

In dem Bsp. war die Frau ja auch bereits im Bezug und wurde nicht erst arbeitslos...

Eine Suche im Expertenforum bringt auch mit Sicherheit zig Beiträge zu dem Thema.

Hier schreibt Frau Bader, dass im Zweifel ALG II (Harz IV) bleibt..

http://m.rund-ums-baby.de/recht/Der-Arbeitsvertrag-meiner-Freundin-laeuft-2-Monate-vor-der-Geburt-aus_155478.htm

Und hier noch ein aktueller Beitrag - er verdeutlicht die Schwierigkeit von ALG I und BV

http://m.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?forum=recht&id=153805&suche1=BV+ALG+1&seite=1

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Re: Absolutes Beschäftigungsverbot und Arbeitslosigkeit

Antwort von Hubbeldubbel am 06.01.2017, 16:47 Uhr

http://m.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?forum=recht&id=129315&suche1=BV+ALG+1&seite=1

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Re: Absolutes Beschäftigungsverbot und Arbeitslosigkeit

Antwort von nenchen85 am 06.01.2017, 22:00 Uhr

Das hatte ich leider auch mal. Total schrecklich. Habe mich über Monate, bis es dann Elterngeld gab, total verarscht gefühlt. Bittere Realität!

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Re: Absolutes Beschäftigungsverbot und Arbeitslosigkeit

Antwort von insel.omi am 07.01.2017, 21:19 Uhr

Ich muss mal ganz doof fragen, wie ist es mit dem Kündigungsschutz für Schwangere in Deinem Fall?

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ich vermute sie hatte einen befristeten Arbeitsvertrag

Antwort von Ellert am 07.01.2017, 21:31 Uhr

und das Problem ist einfach dass dieses Beschäftigungsverbot besteht, ohne würde sie ja Leistungen erhalten.
Aber naiv gefragt
wenn ich nicht arbeiten kann ( aus welchen Gründen auch immer) bin ich ja nicht klassisch arbeitslos und somit leider auch anspruchslos.

Es ist oft der falsche Zeitpunkt für Kinder
und befristete Arbeistverträge werden nicht durch Schwangerschaften verlängert
Hast Du denn keine Chance auf einen Krankenschein wenn Du schon nicht arbeiten darfst ? Manche haben ja auch seelische Gründe, Stress etc

dagmar

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Re: Absolutes Beschäftigungsverbot und Arbeitslosigkeit

Antwort von Hubbeldubbel am 07.01.2017, 21:53 Uhr

Ich wäre vorsichtig mit einer AU. Im Zweifel müssen die ganzen BV Zahlungen zurück gezahlt werden.

Kündigungsschutz gibt es bei unbefristeten Verträgen und in der Probezeit. Befristete Verträge laufen einfach aus.

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Re: Absolutes Beschäftigungsverbot und Arbeitslosigkeit

Antwort von shinead am 13.01.2017, 11:05 Uhr

Bei BU und Arbeitslosigkeit bleibt nur H4.

Wende Dich an den Arzt der Dir das BU gegeben hat und lasse dies auf den 31.01. 17 befristen.
Dann erhältst Du ab dem 1.2. ALG1.

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Re: Absolutes Beschäftigungsverbot und Arbeitslosigkeit

Antwort von speedy am 20.01.2017, 11:38 Uhr

Hi,
die Antwort von Shinead ist korrekt.
Was du aber noch klären solltest, ist, ob du einen befristeten TVöD-Vertrag hattest? Da kann u.U. drin stehen, dass befristete Verträge bei SS auf Antrag bis zum Zeitpunkt des Endes der MuSchu-Frist verlängert werden - genau aus dem Grund, den du jetzt erfahren musst. Steht im Bereich Wissenschaft/ Forschung Bund z.B. mit drin...

Ansonsten sind auch die Gleichstellungsbeauftragte an der Schule oder der Personalrat gute Anlaufstellen, um Lösungen für solche Härtefälle zu suchen und zu finden.

Gruß, Speedy

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Beschäftigungsverbot und Arbeitslosigkeit-! KEINE HILFE MEHR BENÖTIGT !

Antwort von s. am 23.01.2017, 9:41 Uhr

Also:
Ich habe alles klären können und benötige eure Hilfe nun nicht mehr. Danke

Zu den ganzen Antworten:

Ich hatte einen befristeten Vertrag.
Wegen vorzeitiger Wehen habe ich ein Beschäftigungsverbot für sämtliche Lehrertätigkeiten ausgesprochen bekommen.
Ein befristeter Vertrag verlängert sich durch Schwangerschaft nicht. Ich bekomme bis zum Ende meines Vertrages aber meinen Lohn fortgezahlt ( da muss nichts zurückgezahlt werden oder ähnliches).
Ich bin ab Februar arbeitslos und nicht krank, weshalb meine Krankenkasse für Zahlungen nicht zuständig ist.

Meine gesundheitliche Situation hat sich verbessert, sodass meine Ärztin aus dem "absoluten Beschäftigungsverbot" ein "eingeschränktes Beschäftigungsverbot" machen konnte.

Ich bekomme ALGI, da das Beschäftigungsverbot jetzt kein kein "absolutes" mehr ist und ich dem Arbeitsmarkt somit mit bis zu 15 Stunden die Woche zur Verfügung stehe.

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