hallo, ich habe gerade erfahren das ich negativ bezüglich zytomegalie bin. ich arbeite mit kinder von ca 4-18 jahren zusammen und bin in der 13 ssw. nun stellt sich bei mir die frage ob ich weiter arbeiten gehe bzw. ein beschäftigungsverbot eine rolle spielt. meine kollegin bekam bezüglich der sache beschäftigungsverbot.
wie groß ist die gefahrensituation einer infektionsmöglichkeit?
vielen dank im voraus für die beantwortung
lg
von
karibik_fan
am 25.10.2013, 10:26
Antwort auf:
zytomegalie
Hallo,
1. es gibt viele öffentliche Einrichtungen, wie zum Beispiel Kindertagesstätten oder Kindergärten und auch Grundschulen, bei denen der Arbeitgeber sehr strenge Vorgaben hat und einer Frau ohne entsprechende Immunität ein Beschäftigungsverbot erteilt.
2. diese Stimmen Sie am besten mit dem Arbeitgeber vor Ort ab.
3. zur prinzipiellen Frage eines Beschäftigungsverbotes bei fehlender Immunität gibt es jedoch auch in Expertenwelt sehr geteilte Meinungen.
Da es nur bei etwas weniger als 2 % der seronegativen Schwangeren zu einer Primärinfektion kommt, jedoch etwa 15 % der Serum positiven eine Reaktivierung erfahren werden. Aus diesem Grund wird von einigen Experten eben eine generelle Freistellung aus arbeitsmedizinischer Sicht für nicht geboten gehalten.
Eine derartige Freistellung kann gegebenenfalls überlegt werden, wenn Kinder unter drei Jahren betreut werden da bei diesen Kindern die Infektion Inzidenz recht hoch ist.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 25.10.2013