Frage: Was tun?

Hallo Herr Dr. Bluni, seit ein paar Tagen weiß ich dass ich schwanger bin. Nun habe ich viele Sorgen, möchte mich eigentlich auf mein Baby freuen, es drängen sich aber immer wieder wichtige Fragen in den Vordergrund. Ich bin Erzieherin in einem Kinderheim und seit Anfang Oktober wegen arbeitsbedingter Depression krank geschrieben. Ich war zuletzt 7 Wochen in einer teilstationären Klinik und seit 2 Monaten stabil. Da ich starke körperliche Beschwerden hatte, Erbrechen, extreme Magen und Gliederschmerzen, hat wohl die Pille versagt (wahrscheinlich aufgrund des ständigen erbrechens und Durchfall). Nun möchte ich das Baby aber auf jeden Fall behalten. Ich kann nicht an meinen Arbeitsplatz zurück (Schichtdienst, extreme Belastung, Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten, teilweise muss man auch mit tätlichen Übergriffen rechnen, alleine für 9 Kinder zuständig ohne die Möglichkeit Pause zu machen). Allerdings weiß ich dass ich wenn ich weiter krank geschrieben bin am Ende sehr viel weniger Elterngeld bekomme. Ist in einem Fall wie meinem ein Beschäftigungsverbot möglich? Mit freundlichen Grüßen

von Goldfee86 am 02.02.2016, 08:57



Antwort auf: Was tun?

Hallo, 1. solange eine Krankschreibung vorliegt ist das ganz bestimmt nicht möglich. 2. erst, wenn die Frau im gesunden Zustand wieder am Arbeitsplatz ist und dort entsprechende Voraussetzungen für ein solches Beschäftigungsverbot vorliegen, könnte ein solches ausgesprochen werden. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 02.02.2016



Antwort auf: Was tun?

Normaler Weise kriegst du als Erzieherin sofort beschäftigungs verbot. Da man ja in der schwangerschaft Kontakt mit kleinKindern vermeiden sollte wegen den krankZeiten. Meine Freundin hat im kindergarten gearbeitet und noch am selben tag als sie zum arzt ging beschäftigungs verbot bekommen als sie erfahren hat das sie schwanger ist, kurz darauf ist auch ihre Chefin schwanger geworden die hat auch sofort aufgehört zu arbeiten.

von Miaa1234 am 02.02.2016, 09:51