Frage: Teilbeschäftigungsverbot

Hallo Herr Dr. Bluni, mein letzter regulärer Arbeitstag vor Beginn des Mutterschutzes ist der 21.9.2014. Zuvor habe ich jetzt noch 20 Tage Resturlaub, so dass ich ab heute noch 5 Wochen arbeiten muss. Mein FA hat mir jetzt ein Teilbeschäftigungsverbot ausgestellt, so dass ich nur noch max 6 Stunden am Tag arbeiten gehen werde. Jetzt zu meiner Frage, in diesen 5 Wochen steht mir ja mein volles Gehalt zu, wird mir dann ab der 6ten Woche nur noch ein Krankengeld bezahlt, oder wie ist dass dann wenn ich hier schon im Urlaub bin. V.a. läuft dass dann auch anderst bei der Berechnung des Elterngeldes? Dankeschön im Voraus

von martinas am 20.07.2014, 20:08



Antwort auf: Teilbeschäftigungsverbot

Liebe Martina, das vermag ich leider nicht zu sagen. Jedoch kann dazu ganz bestimmt unsere Rechtsanwältin, Frau Bader in ihrem Forum, viel kompetente Auskunft geben. Liebe Grüße VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 21.07.2014



Antwort auf: Teilbeschäftigungsverbot

Ich bin zwar nicht Dr Bluni, aber antworte mal. Im BV bekommst du 100% Gehalt. Egal wie lange du im BV bist, Warum solltest du Krankengeld bekommen? Du hast danach Urlaub und bekommst somit auch 100%. Lg

von Hasenbande am 20.07.2014, 20:14



Antwort auf: Teilbeschäftigungsverbot

Vielen Dank schon mal für deine Antwort. Ich dachte nach 6 Wochen bekomme ich dann Krankengeld, aber bekommt dann einfach der AG einen Zuschuß von der Krankenversicherung? Naja eigentlich ist mir das dann zwar auch egal, aber es würde mich jetzt einfach mal interessieren, weil unser Personaler nicht gerade sehr einfach ist

von martinas am 20.07.2014, 20:20



Antwort auf: Teilbeschäftigungsverbot

Du würdest nach 6 Wochen Krankschreibung Krankengeld bekommen, aber du bist ja nicht krankgeschrieben sondern hast BV und somit zahlt die Krankenkasse dein Gehalt.

von Hasenbande am 20.07.2014, 21:21