Schwangerschaft trotz essentieller Thrombozytemie

Dr. med. Vincenzo Bluni Frage an Dr. med. Vincenzo Bluni Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Frage: Schwangerschaft trotz essentieller Thrombozytemie

Sehr geehrter Dr. Bluni, ich bin 29 Jahre jung und habe einen Sohn (4). Für mich und meinen Mann ist die Kinderplanung noch nicht abgeschlossen. Letztes Jahr wurde bei mir eine essentielle Thrombozytemie festgestellt. Momentan nehme ich ASS100. Meine Thrombozytenwerte liegen momentan bei 630. Ich bin jedoch sehr verunsichert was eine weitere Schwangerschaft betrifft. Das Kind nimmt ja die Medikamente im Blutkreislauf mit auf, was passiert wenn sie abgesetzt werden. Was kann mir während der Schwangerschaft und vor allem während der Geburt passieren (die Medikamente werden ja vorher abgesetzt). Meine erste Schwangerschaft war bereits eine Risikoschwangerschaft, eine weitere würde unter Hochrisikoschwangerschaft zählen. Was ist da der Unterschied? Vielleicht können sie mir weiterhelfen, weil ich von Gynäkologen, Hämatologen und Hausarzt drei verschiedene Meinungen gehört habe. Vielen dank schonmal im Voraus LG

von lindastarke am 13.01.2014, 20:51



Antwort auf: Schwangerschaft trotz essentieller Thrombozytemie

Hallo, 1. der Unterschied des einzig darin zu sehen, dass in der Hochrisikosituation eben das Risiko höher ist als sonst. 2. prinzipiell werden wir in einer derartigen Situation nicht von einer weiteren Schwangerschaft abwarten müssen. Jedoch kann eben diese Veränderung des Blutbildes mit einem erhöhten Risiko für eine Thrombose und eine Embolie, aber auch schwangerschaftsspezifische Erkrankungen wie ein hoher Blutdruck und eine Plazentainsuffizienz einhergehen. 3. insofern empfehle ich Ihnen, dass Sie den Kinderwunsch und das eventuelle Vorgehen in einer neuen Schwangerschaft mit einer kompetenten Einrichtung abstimmen. Und das sind vornehmlich eine erfahrene Fachärztin/ Facharzt in einem Perinatalzentrum in einer Gerinnungsambulanz, wobei es wichtig ist, dass beiden Einrichtungen die konkreten Befunde zur Erkrankungssituation vorlegen und dass beide Einrichtungen sich zu Ihrem Anliegen auch abstimmen. Liebe Grüße VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 14.01.2014