Frage: Schwanger nach 2 FG?

Hallo Herr Dr Bluni, Meine Geschichte: Dezember 2015 war ich schwanger leider hatte sich nur eine leere Fruchthöhle gebildet ohne Embryo. War wahrscheinlich ca 7 ssw und musste Ausgeschabt werden. Direkt danach bin ich wieder schwanger geworden im Februar 2016 ohne meine Periode gehabt zu haben. Erst verlief alles gut und dann hatte das Herzchen in der 8 o 9 ssw aufgehört zu schlagen daraufhin musste ich wieder zur Ausschabung . Danach habe ich sämtliche Untersuchungen veranlasst wir waren bei der Humangenetik da kam raus das alles in Ordnung ist nur ich solle auf die Folsäure achten weil ich irgendein Gen hab was diese nicht so gut verarbeiten kann bin dann auch von Folio auf Femibion umgestiegen. Ich hab meine Blutgerinnung testen lassen auch da ist alles in Ordnung. Ich habe mehrere Blutbilder machen lassen auch da ist alles in Ordnung. Ich habe zwar eine Schilddrüsenunterfunktion aber die ist in Behandlung und auch die Werte waren zu den Zeitpunkten in Ordnung. War das nur Pech? Habe ich für meine nächste Schwangerschaft ein erhöhtes Risiko? Oder wird diese von vorne rein eine Risikoschwangerschaft? Oder fange ich wieder bei 0 an und habe das gleiche Risiko wie jede andere gesunde Frau auch? Nun ist es fast 1 Jahr her und wir wollen es wieder versuchen! Sollte ich vorher vllt noch andere Untersuchungen machen? ZB testen ob mein Körper die Embryonalen Anteile von mir oder die meines Partners ablehnt? Bin 25 Jahre alt und habe noch keine Kinder mein Partner ist 27 und hat schon einen gesunden Sohn. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort

von Jasmin1234 am 15.01.2017, 19:24



Antwort auf: Schwanger nach 2 FG?

Hallo Jasmin, 1. nun ja, das war sehr wahrscheinlich, wie es eben immer mal vorkommen kann und dadurch bedingt wird die Chance auf einen Verlauf ohne erneute früh Fehlgeburt relativ hoch liegen. 2. auch wenn es vielleicht schon ein Jahr her sein mag, werden wir nach dieser Zeit bei einem derartig jungen Paar keine weiteren Untersuchungen auf den Weg bringen. Dazu besprechen sie sich aber bitte auch mit der betreuenden Praxis. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 16.01.2017