Hallo Herr Dr. Bluni, Sie hatten mir freundlicherweise schon auf meine Frage geantwortet. Siehe unten. Trotzdem muss ich zum besseren Verständnis noch einmal nachfragen. Bei mir wurde die Diagnose "Drohende Fehlgeburt" gestellt. Ausgelöst wurde das ganze durch ein Hämatom bzw. Schwachstellen in der Gebärmutter. Mein Arzt hat mir Schonung verordnet. Er meinte, dass ich erst wieder arbeiten kann, wenn die Blutungen aufhören. Ist dies dann tatsächlich auch eine Krankheit? Eine drohende Fehlgeburt hängt doch direkt mit der Schwangerschaft zusammen und ist doch eigentlich keine Krankheit. Kann man in diesem Fall wirklich kein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellen? Über eine kurze Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr verbunden. Zudem eine kurze Frage zum Stichwortverzeichnis: Leider kann ich das Thema Beschäftigungsverbot nicht finden. Unter welchem Stichwort kann ich hier suchen? vielen Dank und viele Grüße BonnyM. ________________________________________________ Re: Beschäftigungsverbot bei Hämatom in Schwangerschaft Antwort von Dr.Bluni am 26.03.2012 Hallo Bonny, ja, die ist korrekt: solange eine Erkrankung vorliegt, kann nur eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt werden. Genauere Informationen, unter welchen Rahmebedinungen ein Beschäftigungsverbot ausgestellt werden kann, finden Sie in unserer Stichwortsuche . VB ________________________________________________ Beschäftigungsverbot bei Hämatom in Schwangerschaft Sehr geehrter Herr Dr. Bluni, ich bin jetzt in der 15. SSW. Beim letzten FA Besuch letzte Woche war alles mit dem Baby in Ordnung. Es entwickelt sich gemäß der aktuellen SSW. Leider hatte ich allerdings vor circa 5 Wochen starke Blutungen. Die Diagnose Hämatom bzw. drohende Fehlgeburt. War zwischenzeitlich auch im KH. Mittlerweile hatte 3 x frische Blutungen. Das letzte Mal vor 2 Wochen. Gestern nacht hatte ich aber wieder stärkere Blutungen altes Blut. ich gehe davon aus, dass das Hämatom einfach noch abblutet. Trotzdem ist es besorgniserregend. Wie lange kann dies noch andauern? IM KH sagt man mir, dass es bis zur 20. SSW kritisch sei. Bin jetzt auch seit 5 1/2 Wochen krankgeschrieben und auch noch nächste Woche. Meine Frage: Wenn ich nach den 6 Wochen immer noch Blutungen habe bzw. nicht arbeiten kann, kann mir dann mein Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot ausschreiben? Mein FA meinte dies wäre nicht möglich. ich gehe aber davon aus, dass er das allgemeine Beschäftigungsverbot meinte. Falls ich länger als 6 Wochen krank bin erhalte ich ja Krankengeld, was dann leider auch mein Mutterschutzgeld negativ beeinflusst. Das Elterngeld zum Glück nicht, weil man die Krankschreibung für die Berechnung bei der LBank angeben kann und diese Zeit wird dann zur Berechnung ausgeklammert. Wegen dem Mutterhschutzgeld und auch jetzt ist es mir aber sehr wichtig zu wissen, ob die Auskunft, dass man kein Beschäftigungsverbot in meinem Fall erhalten kann,, korrekt ist. Über eine kurzfristige Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen BonnyM.
von BonnyM. am 26.03.2012, 10:56