Risikoschwangerschaft....kein Beschäftigungsverbot

Dr. med. Vincenzo Bluni Frage an Dr. med. Vincenzo Bluni Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Frage: Risikoschwangerschaft....kein Beschäftigungsverbot

Hallo Herr Dr. Bluni, kurze Vorgeschichte: bin jetzt mit der 5. SS in der 10. SSW, 1. SS (Sohn, 6 Jahre alt geb. 36. SSW, bei mir mit Anzeichen einer beginnenden Gestose), habe innerhalb der letzten 1,5 Jahre 3 Fehlgeburten gehabt. Nach Genuntersuchung: habe ich 5 Mutationen (MTHFR + PAI Polymorphismus + G- Faktor II + Faktor XII Mutationen + ACE I/D) und Schilddrüsenunterfunktion jetzt zum Problem...... da ich jetzt in der 10. SSW bin ....muss ich durch die Gerinnungsstörungen mir täglich Heparin spritzen....zuzüglich der Hormontabletten für Schilddrüse usw.....vor 4 Wochen habe ich meinem AG meine SS mitgeteilt....da ich im Einzelhandel arbeite und Ware verräumen muss ....teilweise schwere (ab 10 bis 25 kg).....und zusätzlich an der Kasse arbeite (im stehen...im sitzen ist kassieren da unmöglich) ....habe ich seit Bekanntgabe der SS ziemliche Probleme mit Kollegen....es begann zuerst mit "mich wie Luft behandeln" und ging über zu Arbeiten zuteilen die für mich mit schwerem Heben verbunden sind.....Ware verräumen auf großer Höhe (ca....4-5 Meter Höhe) auf normaler Leiter....ich bin zwar nur eine Teilzeit-Angestellte mit täglich 5h Arbeitszeit.....habe aber nur (wenn ich diese überhaupt bekomme was die letzte Zeit nicht passiert) am Tag max 30 Minuten Pause, beim Betreten des Pausenraums ist dieser ständig mit Zigarettenqualm gefüllt, was bei mir sofort das Übergeben auslöst....durch das Heparinspritzen und den nervlichen Stress mit Kollegen habe ich häufig Nasenbluten in der Arbeit (kommt gut vor allem mitten beim Kassieren) und muss häufig durchs Übergeben aufs Klo....was ich manchmal rechtzeitig nicht einmal erreiche weil ich zuerst durch den ganzen Laden rennen muss......werde dann vom Chef oder der Stellvertreterin teilweise vor Kunden angebrüllt ....dass ich gefälligst den Kassenbereich nicht unbeaufsichtigt lassen darf und das nächste mal eine Abmahnung kassiere. Ich habe oft geschwollene Beine vom langen Stehen und mir ist oft Schwindelig, dass ich nicht mal die Zahlen auf der Kasse sehen kann.... Seit 4 Wochen habe ich täglich starke GM-Krämpfe (kein SS-bedingtes Ziehen oder etc) ....meine FA verschreibt mir nur Magnesium und Bettruhe. Beim letzten Besuch bei ihr habe ich sie auf ein Beschäftigungsverbot angesprochen....weil ich es wirklich nervlich nicht mehr packe....nach 3 Fehlgeburten habe ich solche Angst, dass es wieder passiert....und sie weigert sich eins auszustellen (laut ihr: Ich kann sie doch nicht die ganze SS krank schreiben!) ....ich muss seit der Ausbleiben der Menstruation aber alle 2 Wochen bei ihr antreten für die Untersuchungen....und habe erst Ende der 11. SSW einen Termin zur 1. Vorsorgeunters. und bekomme auch da meinen MU-Pass.... Ich bin schon bereit selbst zu künden...ich halts wirklich nicht mehr aus....ich bin heute nicht zur Arbeit gegangen....weil ich gestern (Gott sei Dank bevor ich den Laden verlassen habe) unbezahlte Ware in meiner Tasche gefunden habe.... und das erste Mal überhaupt Taschenkontrollen gemacht wurden ....Soll ich meine FA wechseln? Berechtigt das wirklich alles kein BV oder muss ich selbst zuerst kündigen bevor ich mein 5. Kind verliere?

von Hofmann am 17.12.2013, 16:26



Antwort auf: Risikoschwangerschaft....kein Beschäftigungsverbot

Hallo, 1. hier werden wir sicherlich zwei Situation unterscheiden müssen: das eine ist die Situation ihrer Vorgeschichte mit der jetzigen Schwangerschaft. Die Vorgeschichte alleine berechtigt sicherlich nicht, ohne weiteres ein Beschäftigungsverbot auszusprechen. 2. das andere ist die Situation am Arbeitsplatz. Hier gelten für den Arbeitgeber ganz klar die Vorgaben, wie sie unter anderem im Mutterschutzgesetz in der Arbeitsstättenverordnung und in der Biostoffverordnung niedergelegt sind. 3. sofern offensichtlich am Arbeitsplatz Bedingungen herrschen, die alles andere als mit diesem gesetzlichen Vorgaben konform sind, so bleibt Ihnen die Möglichkeit, sich dazu an das zuständige Ordnungsamt oder Gewerbeaufsicht anzuwenden. Die Mitarbeiter werden dann den Arbeitgeber relativ schnell darauf hinweisen, wie diese Rahmenbedingungen auszusehen haben und werden des Weiteren sicherlich auch auf die Einhaltung achten. Weitere Informationen zu diesem juristischen Thema erhalten Sie über unsere Rechtsanwältin, Frau Bader in ihrem Forum. Liebe Grüße VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 17.12.2013



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