Frage: Pauschale bei Schwangerenbetreuung

Hallo Dr. Bluni, folgende Situation: im Nov. 2014 bin ich zu meinem alten Gynäkologen zwecks möglicher Schwangerschaft. Dieser machte Krebsvorsorge, Ultraschall, Urintest und Blutentnahme. Im Ultraschall sah man nichts und auch der Urintest war negativ (soweit ich mir erinnere, ist ja doch schon etwas her). Blutentnahme ergab einen sehr geringen HCG Wert von (ich glaube) 118?! Jedenfalls wurde mir gesagt das das keine eindeutige Aussage wäre für eine intakte Schwangerschaft. 2 Wochen später bin ich dann zu einem anderen Gynäkologen, dort wurde per Ultraschall die Schwangerschaft festgestellt und mir wurde der Mutterpass ausgehändigt. Jetzt 2 Jahre später ruft mir Gynäkologe Nr. 2 an ich solle bitte vorstellig werden und meinen Mutterpass mitbringen, es bestünden Probleme mit der Abrechnung. Gynäkologe Nr. 1 hat also diese besagte Pauschale abgerechnet, wodurch Gyn Nr. 2 jetzt nicht abrechnen kann für dieses Quartal (wie mir die KV erklärt hat). Jetzt meine Frage: kann Gyn Nr. 2 mich persönlich zur Kasse bitten? Muss ich als Patientin dafür aufkommen?

von Chloe487 am 18.08.2016, 15:53



Antwort auf: Pauschale bei Schwangerenbetreuung

Hallo, Das ist meines Erachtens sehr wohl möglich. Die Krankenkassen haben mit dieser neuen Regelung unterbinden wollen, dass es ein so genanntes Doctor-Hopping der Schwangeren gibt und dann unkontrolliert mehrere Ärzte die Pauschale für die Schwangere abrechnen. Genau aus diesem Grund wird jede neue Schwangere eigentlich mittlerweile auch gefragt, ob sie in dieser Schwangerschaft in dem Quartal bereits bei einem anderen Arzt war, sofern sie gesetzlich versichert ist. Wenn das der Fall ist, dann wäre es völlig berechtigt, wenn der weiter behandelnde Arzt der Schwangeren die Betreuung in dem laufenden Quartal privat in Rechnung stellt. Der Grund ist ganz einfach, das mit großer zeitlicher Verzögerung die Aufsichtsbehörden (kassenärztliche Vereinigung), die für die Abrechnung zuständig ist, im Nachhinein hingeht und die Betreuung nicht vergütet. Auf Deutsch bedeutet das, die Betreuung war umsonst. Herzliche Grüße VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 18.08.2016



Antwort auf: Pauschale bei Schwangerenbetreuung

Ok das ist soweit ja auch in Ordnung aber ich wurde nicht gefragt. So finde ich das nicht ganz korrekt.

von Chloe487 am 18.08.2016, 19:50