Frage: Ist ein ET vordatierbar?

Sehr geehrter Dr. Dr. Bluni, ich bin gerade am Verzweifeln und befinde mich in folgender Situation: ich habe mich zum 31. Oktober selbständig gemacht (aus der Arbeitslosigkeit (ALG1) heraus und mich vorher auch bei meiner KK informiert weg. Mutterschaftsgeld etc. (als der Termin zur Selbständigkeit noch nicht feststand). Hier versäumte man mir zu sagen, dass ich nun keinen Anspruch mehr auf Mutterschutzgeld hätte, sobald ich nicht mehr ALG1 gemeldet wäre. Ein Anspruch dadurch, dass ich freiwillig weiterversichert bin in Form von Krankentagegeld greift alledings erst nach 3 Monaten der Einzahlung, d.h. hier falle ich durchs Raster .... Bezüglich des Bezuges von Mutterschaftsgeldes würde wohl reichen, dass ich noch 1 Tag vor dem 1. Tag der Selbständigkeit ALG1 gemeldet bin, um den Anspruch auf Mutterschutzgeld zu haben, d.h. mein Mutterschutz müsste am 30. Oktober beginnen, wurde mir aber auf den 10.11.2011 datiert. Da ich alleinerziehend sein werde und nun auch selbständig in der Startphase suche ich nun nach Möglichkeiten für mich und das Baby. Gibt es eine Möglichkeit meines Frauenarztes, mich diese 11 Tage im ET vorzudatieren, zumal in SSW 11 mein ET zwischenzeitlch (vom vorhergehenden Frauenarzt, den ich aber dan gewechselt habe) um 6 Tage vordatiert wurde, was aber vom neuen Frauenarzt nicht übernommen wurde und mein Kind beim 2. Screening an der oberen Normgrenze eingestuft wurde, die Größe betreffend (was dann zu einer Untersuchung in Richtung SS-Diabetes führte, dieser war allerdings negativ, also wäre eine Vordatierung nicht völlig aus der Luft gegriffen), d.h, es insgesamt schon um Einiges weiter ist? Ich hoffe, Sie können mir folgen? Ich bin völlig ratlos, was ich tun kann (ich möchte meinen Frauenarzt auch nicht in Teufels Küche bringen, aber auch keine Chance auslassen sofern es eine gibt ...)! Ich bedanke mich! Sabine

von Supikugel1980 am 28.11.2011, 05:02



Antwort auf: Ist ein ET vordatierbar?

Hallo Sabine, das ist offiziell wegen des von Ihnen vorgetragenen Anliegens sicher nicht möglich. Dennoch denke ich, dass Sie vielleicht einmal offen mit Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt zu Ihrem Anliegen sprechen sollten, um zu einer guten Lösung zu kommen. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 28.11.2011