Sehr geehrter Herr Dr. med. Bluni,
ich arbeite als Erzieherin in einer Kita mit 2-6 jährigen. Zusätzlich besitze ich das erste Staatsexamen für das Lehramt an Förderschulen und übernehme Vertretungsstunden sowie pflegerische Tätigkeiten in einer Schule für geistig und körperlich behinderte Kinder.
Nun bin ich (ungeplant) schwanger geworden und befinde mich in der 10ssw. Meinen Arbeitgeber habe ich noch nicht informiert.
Bei einer Routineuntersuchungen vor 3 Monaten wurde keine ausreichende Immunität festgestellt gegen:
- Masern
- Mumps
- Röteln
- Zytomegalie.
Wird mir mein Arbeitgeber aufgrund dessen ein Beschäftigungsverbot aussprechen müssen?
Ich danke Ihnen für Ihre Antwort!
Herzliche Grüsse
von
Klimt
am 07.10.2015, 20:22
Antwort auf:
Erzieherin und keine ausreichende Immunität= Beschäftigungsverbot?
Hallo,
das wird zumindest in den meisten staatlichen Einrichtungen der Fall sein.
Liebe Grüße VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 08.10.2015
Antwort auf:
Erzieherin und keine ausreichende Immunität= Beschäftigungsverbot?
Hallo.
Ich würde es zügig sagen. Du wirst definitiv rausgezogen und bekommst auch weiter Lohn. Zögern nicht, gerade wenn dir so viel fehlt. War bei mir auch so. Kein mumpsschutz und raus...
Lg
von
schmollmund
am 07.10.2015, 21:05
Antwort auf:
Erzieherin und keine ausreichende Immunität= Beschäftigungsverbot?
Hallo
Ich würde es auch sagen
Du bekommt mit Sicherheit ein bv
Werde ich auch bekommen wieder mal!
Du bekommst dein Gehalt weiter!
Genieß die Zeit!
von
Rennmaus
am 08.10.2015, 07:55