Frage: Einnahme von Wehenhemmern

Hallo, ich bin am WE bei 26+4 (mit Zwillingen) stationär aufgenommen worden wegen vorzeitiger Wehen und verkürztem Muttermund (2,4) mit Trichterbildung. Habe dann Lungenreife bekommen und mir wurde Nifedipin 10mg 3x2 verordnet. Da die Wehentätigkeit zurückgegangen ist, wurde ich entlassen und an meinen Frauenarzt verwiesen mit dem Hinweis weiterhin dieses Nifedipin bis zu der 36 ten SSW zu nehmen. Beim Gespräch mit meinem Frauenarzt, lachte mich dieser aus und sagte, dass dieses Adalat nur die ersten 4 Tage einen Sinn geben würde und eine Muttermundverkürzung bei Zwillingen absolut normal ist. " Für meine Beruhigung" verschrieb er mir noch ne kleine Menge von den Tableten und schrieb mich für 10 Tage krank (aber auch nur, weil ich darauf bestand). Meine Fragen sind folgende: wer hat nun Recht? Kann ich das Medikament einfach absetzten? Merke ich in irgendeiner Form, ob sich die Werte verschlechtern? Den Kindern geht es lt. den Ärzten im Krankenhaus gut, Herztöne stabil, beide zwischen 800 und 900 Gr. Ich mach mir furchbare Sorgen, weil ich einfach nichts falsch machen möchte und natürlich auch nicht wegen jedem Pups in der Notfallambulanz stehen möchte... lieben Dank

von twinsmum am 21.06.2012, 15:54



Antwort auf: Einnahme von Wehenhemmern

Hallo, die Leitlinien sind zu dieser Frage sicher eindeutig: "Aufgrund dieser beschränkten Studienlage besteht somit derzeit keine Evidenz, dass eine Dauertokolyse in der klinischen Routine effektiver ist als die kurzfristige Tokolyse über 48 Stunden (LOE IIa). Eine Dauertokolyse sollte somit nur in ausgewählten Einzelfällen (z.B. symptomatische Placenta praevia und frühes Schwangerschaftsalter) erfolgen (LOE IV)." Nachzulesen in den Leitlinen der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe "Medikamentöse Wehenhemmung bei drohender Frühgeburt", Stand August 2012. Im Internet unter der Adresse http://www.dggg.de/fileadmin/public_docs/Leitlinien/3-6-5-wehenhemmung-2010.pdf nachzulesen. Ich denke, dass Sie dieses am besten mit einer erfahrenen Fachärztin/Facharzt in einem Perinatalzentrum noch einmal abstimmen, ob hier bei Ihnen eine Ausnahme vorgesehen ist. Liebe Grüße VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 21.06.2012