Frage: beschäftigungsverbot

Hallo Dr Bluni Mein Mann und ich wollen in wenigen Monaten an die "Produktion" von Baby Nummer zwei gehen. Ich bin vor zwei Wochen 35 jahre geworden. Er wäre mein zweites Kind. Gelte ich durch mein Alter als Risikoschwanger? Kind 1 ist jetzt 13 Monate In der Schwangerschaft hatte ich ab dem 4 monate täglich 14 Stunden Sodbrennen und ab Anfang achter Monat starke ödeme am ganzen Körper, verdacht auf preeklamsie hat sich zum glück nicht bewahrheitet. Habe ich "Anspruch" auf ein Beschäftigungsverbot? War auch in der ersten Schwangerschaft ab Woche 11 zu Hause und habe es sehr genossen die Schwangerschaft so intensiv erleben zu können. Hier hatte mein Chef ds Verbot ausgesprochen da wir alle in kurzarbeit sollten. War seine Art von "Sozialplan" alle schwangeren heim zu schicken. Sprich Frage 1 Bin ich mit 35 als Zweitgebährende Risikoschwanger und Frage 2 darf ich ohne "großes Betteln" ins ärztlich ausgesprochene Beschäftigungsverbot ? Vielen Dank für Ihre Antworten und ein schönes Wochenende.

Mitglied inaktiv - 17.02.2017, 19:54



Antwort auf: beschäftigungsverbot

Hallo, 1. es kann für Schwangere, die älter als 35 Jahre sind, mehr Risiken geben. Prinzipiell werden wir aber nicht alle diese Frauen als Risikoschwangere klassifizieren müssen. 2. daraus und aus der Vorgeschichte lässt sich meines Erachtens kein Beschäftigungsverbot begründen VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 18.02.2017



Antwort auf: beschäftigungsverbot

sorry, finde deine ansichten echt frech. sei froh dass du arbeit hast. du bist schwanger nicht krank. läuft schon fast unter sozialbetrug...

von mellomania am 17.02.2017, 20:31



Antwort auf: beschäftigungsverbot

Geht's noch dreister die Frage zu stellen? Dein Chef hat sich auf Kosten der Gemeinschaft bei Schwangerschaft 1 schon "strafbar" gemacht. Da jetzt besser kontrolliert wird, würde ich nicht mit einem BV rechnen.

Mitglied inaktiv - 17.02.2017, 20:55



Antwort auf: beschäftigungsverbot

ich hoffe auch, dass du kein BV bekommst. wie gesagt, das ist sozialbetrug! ich wünsche dir nicht, dass du solche schwierigkeiten in der schwangerschaft hast, dass du ein bv brauchst..manmann. angezeigt gehörst du

von mellomania am 17.02.2017, 21:11



Antwort auf: beschäftigungsverbot

Nur gut das ihr wisst was ich arbeite. Nur gut das ihr wisst, dass jedes jahr ein bis drei Mitarbeiter bei uns einen stressbedingten Herzinfarkt haben. Nur gut das ihr wisst, dass alle schwangeren bei uns spätestens im sechsten Monat von ihren Ärzten ins bv geschickt werden. nur gut das ihr all dies wisst und verständnis habt wenn eine mama diese bangen monate nicht erleben sondern gleich ins bv möchte. nur gut das ihr wisst, dass das arbeitgeber bv reiner Zufall war, da die firma grad schlecht lief und nun wieder fluriert. nur gut das ihr all dies wisst. Hebt euch bitte in Zukunft eure klugsch... für eure kinder auf und nicht für schwangere oder mamas , den ihr wisst nie ob wirklich alles geschrieben wurde oder nur das wesentliche das die spitze des Eisbergs darstellt !!!!!!! lasst in den Expertenforen die Experten antworten

Mitglied inaktiv - 17.02.2017, 21:31



Antwort auf: beschäftigungsverbot

Zumindest wissen wir, dass ein FA nicht einfach jede Frau eines Betriebes im 6 Monat ins BV schicken darf! Gibt es Gründe die im Arbeitsplatz liegen, ist der AG zuständig, Abhilfe zu schaffen. Den FA geht das überhaupt nichts an. Lies Deine Ausgangsfrage, Du hast doch selbst zugegeben, dass der AG die Frauen, wegen einer Sparmaßnahme heraus, ins BV geschickt hat. Rein rechtlich, hast Du mit den von Dir in der Ausgangsfrage genannten Gründen keine Chance auf ein BV! Dir gefällt scheinbar die Antwort nur nicht.

Mitglied inaktiv - 17.02.2017, 22:15



Antwort auf: beschäftigungsverbot

Also ich muss auch sagen,so wie du hier schreibst, kommt man nicht umhin zu vermuten, dass du dich auf deiner Schwangerschaft ausruhen möchtest! Du bist noch nicht mal schwanger und denkst jetzt schon drüber nach, wie du dich schnellst möglich vor der Arbeit drücken kannst. Frech finde ich das! Relevant ist nur folgendes für ein Beschäftigungsverbot: Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG) § 3 Beschäftigungsverbote für werdende Mütter (1) Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist. Ob das der Fall ist entscheidet der Arzt! Und vorher muss der Arbeitgeber dir einen angemessenen Arbeitsplatz schaffen. Kann er das nicht besteht sicher Chance auf ein Beschäftigungsverbot. Aber wie gesagt...werd erstmal schwanger!

von Amphibia am 17.02.2017, 22:38



Antwort auf: beschäftigungsverbot

Da gebe ich meinen Vorrednerinnen recht, ein BV wird nur ausgesprochen wenn es nicht möglich ist dir nach den Richtlinien eine geeigneten Arbeitsplatz zu verschaffen. Wenn du schwanger bist, rede mit deinem Chef darüber aber dein Frauenarzt wird keine aussprechen.

von Surematu am 18.02.2017, 08:14



Antwort auf: beschäftigungsverbot

Also ich muss mich für dich aussprechen, Denn diese ganzen (hoffentlich Mamas) die meinen Schwangerschaft ist keine Krankheit, sind für mich reine Heuchler, jede ss verläuft anders und jede Frau erlebt eine ss anders. Mir wurde auch ein AV ausgesprochen aus Versch. Gründen, Ruhe ich mich deshalb darauf aus ? Nein ich denke nicht !! Jede Frau reagiert mit unterschiedlichen Symptomen und ich muss ehrlich sagen und das obwohl ich sehr gerne Arbeite und auch sehr angesehen bin auf der Arbeit ich bei der nächsten ss auch wieder ein beschäftigungsverbot möchte. Und das hat rein gar nichts mit Betrug zu tun,Nein den hier geht es grundsätzlich um das Leben einen sich entwickelte Kindes und der Gesundheit der Mutter. Zumal man nicht mehr in jedem Bereich arbeiten darf in der ss und ich darf es nicht und bin im " Lebensmittel Einzelhandel ". Frech ist sich hier ein Urteil über eine Frau zu machen die sich mit Absicht an den Experten Wandte und nicht an oberschlaue übermuttis. LEBEN UND LEBEN LASSEN, da sollten manche mal drüber nachdenken !!

von Lennco am 18.02.2017, 08:42



Antwort auf: beschäftigungsverbot

Nun, Dr. Bluni wird ihr allerdings auch raten sich im Falle einer Schwangerschaft an den Arbeitgeber zuwenden, da der Frauenarzt in dem Falle kein Beschäftigungsverbot aussprechen wird sondern im Falle einiger schwangerschaftsbedingter Symptome die TE krankschreiben wird.

von Surematu am 18.02.2017, 08:48



Antwort auf: beschäftigungsverbot

Nochmal: ist das Leben des Kindes oder der Mutter in Gefahr,dann ist ein ärztliches Beschäftigungsverbot unumgänglich!!!! Und ja...ich denke es ist reine Faulheit wenn jetzt schon, ohne überhaupt schwanger zu sein, darüber nachgedacht wird, wie man so schnell wie möglich zu Hause bleiben kann!!! Dazu stehe ich und das ist keine Heuchelei! Ich bin Erzieherin im Kindergarten und habe bis zum 7. Monat gearbeitet..hätte es auch weiter getan, wäre kein Scharlach in unserer Einrichtung aufgetreten. Und Ich hatte auch so meine "Probleme " ..irrsinnige Ischiasschmerzen, Sodbrennen vom Feinsten.... aber wäre nicht auf die Idee gekommen um ein Beschäftigungsverbot zu "betteln"!

von Amphibia am 18.02.2017, 09:08



Antwort auf: beschäftigungsverbot

Hallo Auch ich bin fassungslos über diese Dreistigkeit! Wenn du meinst schwanger und Arbeit funktioniert bei dir nicht dann spare dir doch bitte genug Geld vorab an, um unbezahlten Urlaub zu nehmen oder in TZ zu gehen oder oder oder oder aber mach das nicht auf unserer Kosten! Ich hätte es auch toll gefunden 10 Monate volles Gehalt für keine Arbeit zu haben aber man muss sich auch mal fragen wie das alles finanziert wird und wenn es dann wirklich notwendig wird kriegt man es noch früh genug.

Mitglied inaktiv - 18.02.2017, 09:23



Antwort auf: beschäftigungsverbot

Könnt ihr euch nicht mal alle um eueren eigenen mist kümmern? Ich habe auch als ich schwanger geworden bin, ein Berufsverbot von meiner ärztin bekommen. OHNE NACHFRAGE oder BETTELN. Sie hatte es mir selbst angeboten, weil ich in der Gastronomie gearbeitet habe und ich “nur“ eine extreme morgen übelkeit hatte und dauernd brechen musste von den Gerüchen dort. Ihr wisst ja überhaupt nicht was sie arbeitet, also redet doch nicht immer so dumm daher. Klar ist man schwanger und nicht krank ABER jede ss verläuft anders und ich fand meine Schwangerschaft alles andere als angenehm, weil ich dauernd nur schmerzen hatte. Wieso sollte man sich denn in der Arbeit quälen??

von Miaa1234 am 18.02.2017, 10:06



Antwort auf: beschäftigungsverbot

Sie ist noch nicht mal schwanger!!!!!!!!

von Amphibia am 18.02.2017, 10:11



Antwort auf: beschäftigungsverbot

Ja und sie macht sich halt im Vorfeld schon Gedanken darüber. Was ist daran jetzt so falsch? Ich mein sie ist jetzt nicht mehr die jüngste um ein kind zu bekommen. ( nicht böse gemeint, du bist nicht ja nicht alt ;)) ). Aber man weiß ja umso älter man ist umso mehr Risiken gibt es. Ist doch klar das sie sich drüber Gedanken macht

von Miaa1234 am 18.02.2017, 10:19



Antwort auf: beschäftigungsverbot

Finde ich jetzt nicht so klar &580; Und gerade weil die Beschäftigungsverbote oft so unsinnig vergeben wurden ( eine Bekannte hat allen ernstes gesagt sie hat das Beschäftigungsverbot nur angenommen um ihre Schwangerschaft zu genießen dabei wäre es medizinisch nicht unbedingt notwendig gewesen, hätte auch umgesetzt werden können im Betrieb hat das einfach nicht publik gemacht ) gibt es jetzt diese strengen Regeln und das ist auch gut so und war längst überfällig !!! Ich kann ja verstehen dass man freigestellt wird von Arbeit aber hier geht es doch um zig 1000 € die da für Leute bezahlt werden die nun mal erst mal nur schwanger sind.

Mitglied inaktiv - 18.02.2017, 10:35



Antwort auf: beschäftigungsverbot

Warum lesen Frauen nicht richtig? Das erste BV gab es nicht weil Gefahr für Mutter oder Kind bestand sondern der Chef sich das Gehalt sparten wollte! Solche Aktionen zahlt letztlich dann jeder von uns. Genau aus diesem Grund sprechen mitterweile einige Frauenärzte gar kein BV mehr aus, weil sie Angst haben was falsch zu machen und paar auf den Deckel bekommen. Es geht also zu Lasten derer, die eigentlich tatsächlich einen Anspruch hätten. Bitte, schaltet doch mal den Kopf ein...

Mitglied inaktiv - 18.02.2017, 11:01



Antwort auf: beschäftigungsverbot

Die oberschlauen Übermuttis haben den Mist vielleicht studiert und kennen die rechtliche Lage. Dr. Bluni ist Arzt... Er wird schreiben, dass das Alter keinen Grund für ein BV darstellt. Es gibt Voraussetzungen für ein BV und Du scheinst null Ahnung zu haben, wann der Arzt und wann der Arbeitgeber für ein evtl. BV zuständig ist. Bitte belies Dich bevor Du Partei ergreifst.

Mitglied inaktiv - 18.02.2017, 11:05



Antwort auf: beschäftigungsverbot

Meine Güte, wenn man sich nicht auskennt, sollte man sich zurückhalten. Dein BV war ja auch gerechtfertigt. Wenn Dir wegen extremen Gerüchen am Arbeitsplatz schlecht war und nicht wegen nur normaler Schwangerschaftsübelkeit und das eben nur in dem extremen Maß am Arbeitsplatz der Fall war, dann ist das BV doch völlig legitim und dafür gemacht!

Mitglied inaktiv - 18.02.2017, 11:10



Antwort auf: beschäftigungsverbot

So spontan finde ich deine Ansichten auch frech. Meine Schwester arbeitet im Krankenhaus ausschließlich im OP. Teilweise wurden Gasnarkosen eingesetzt und sie hatte während ihrer Schwangerschaft mit infektiösen Patienten zu tun. Trotzdem musste sie wochenlang um ein BV kämpfen. Zum Thema Stress: In meiner ersten Schwangeschaft ging es mir sehr gut. Nach der Elternzeit habe ich meinen Job in Teilzeit weiter ausgeführt. Fast die gleiche Arbeit in Teilzeit! Ich bin nun das zweite mal schwanger und im Büro im Dauerstress. Ich habe (wenn es ganz extrem ist) sogar stressbedingte Panikattacken. Trotzdem geht es mir an sich gut und ich verschwende keinen Gedanken an ein BV. Ich habe sogar eine Krankschreibung meiner FÄ abgelehnt. Ich arbeite gerne und versuche, mich in meiner Freizeit viel auszuruhen. Das klappt! Solange es meinem Baby und mir gut geht, sehe ich keinen Grund, weshalb ich nicht bis zum Mutterschutz weiterarbeiten sollte - trotz Stress im Job.

von Tatti87 am 18.02.2017, 14:57



Antwort auf: beschäftigungsverbot

Also jetzt bleibt mal locker und vorsichtig mit dem Begriff Sozialbetrug. Das Mutterschaftsgeld wird von der Krankenkasse an den Arbeitgeber für dessen Ausfall bezahlt und diese Krankenkasse ist weder eine Sozialbehörde noch sonst irgendwie Steuergeld gesponsertes Geld ! Die Krankenkassenbeiträge werden von jedem Versicherten selber bezahlt also wie kommt man da auf Sozialbetrug !

von QueenMum am 18.02.2017, 15:01



Antwort auf: beschäftigungsverbot

Warum man da von Sozialbetrug sprechen kann und wie unser Sozialsystem in Deutschland funktioniert, kannst Du Dir auf folgender Seite einen Überblick verschaffen: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Sozialversicherung_(Deutschland) Ps: Was ist an dem Satz nicht zu verstehen, dass der Chef "alle Frauen" ins BV schickte, als es eng in der Kasse war. Erschließt sich mir nicht. Eindeutiger geht's doch kaum.

Mitglied inaktiv - 18.02.2017, 15:07



Antwort auf: beschäftigungsverbot

ja aber was kann denn Sie dafür du glaubst ja wohl nicht das nicht jeder Arbeitgeber so handeln würde ! Es sind nunmal die Gesetze und auch jeder Arbeitgeber zahlt nicht nur deinen Anteil an der KK sondern auch noch in die der Firmen KK oder meinst du du bezahlst deine KK komplett selber !

von QueenMum am 18.02.2017, 15:15



Antwort auf: beschäftigungsverbot

Nee, stell Dir vor... blöd bin ich nicht. Ich kenne unser System aber dämlich ist wer Sozialbetrug als Kavaliersdelikt hinstellt, das im "anonymen" Internet zugibt und dann noch erboßt ist, dass jegliches Verständnis fehlt.

Mitglied inaktiv - 18.02.2017, 15:29



Antwort auf: beschäftigungsverbot

Dass ihr Chef diesen Weg eines "Sozialplanes" gegangen ist, ist eine Sache für sich. Und ehrlich...da hätte fast jede andere Mutti auch das Beschäftigungsverbot dankbar angenommen. Das jetzt als lapidar hinzustellen find ich auch nicht in Ordnung. Und die Tatsache, dass Diana jetzt schon mal nachhakt wie sie das nächste mal ihre Schwangerschaft von zu Hause aus "genießen " kann, bringt mich ja nur so auf die Palme! Aber Dr. Bluni hat ihr ja jetzt die einzig logische Antwort gegeben. Ich war übrigens auch 35 als ich schwanger war und mein Baby bekam. Es ist ne Einstellungssache wenn ansonsten keine schwerwiegenden Dinge vorliegen, die einer Schwangeren und ihrem ungeborenen Kind schaden können!

von Amphibia am 18.02.2017, 16:01



Antwort auf: beschäftigungsverbot

Diese Frage zu stellen ist der Hohn. Und ich hoffe das der AG so richtig eines auf den Deckel bekommt und die TE erst recht. Ein BV darf und MUSS vom AG ausgesprochen werden WENN die Arbeit nicht mit dem Mutterschutzgesetz vereinbar ist. Und der AG keine geeignete Ersatzarbeit findet - und nur dann!!! Ob andere einen Herzinfarkt bekommen oder andere Ärzte die Schwangeren isn BV schicken tut gar nichts zur Sache. Weil völlig egal. Jede Schwangere ist individuell zu sehen. Wenn die Arbeit derartig stressig ist das die Mitarbeiter reihenweise umkippen ist das eine Sache der Aufsichtsbehörde, aber hat mit einer Schwangerschaft absolut gar nichts zu tun. Wenn der AG sich weigert sich ans Mutterschutzgesetz zu halten muss die Frau zum Gewerbeamt und sich dort eben entsprechend kundig machen. Die werden sich das dann notfalls vor Ort ansehen und entscheiden. oder der Betriebsarzt falls es einen gibt entsprechend anweisen. Handelt der AG dem nicht entsprechend nach, dann macht er sich strafbar. Wie gesagt, in dem Falle das die Arbeit ein BV überhaupt begründet!!! DAVON SCHREIBT DIE TE IM ANFANGSPOST GAR NICHTS!!!. Nur das der Chef Sozialbetrug begannen hat und alle Schwangeren statt in Kurzarbeit wie alle anderen ins BV geschickt hat. Hätte ich als Mitarbeiterin erfahren, ich bekomme Kurzarbeitsgeld, meine schwangere Kollegin aber aufs Staatskosten ein BV, dann wäre ich vor das Gericht gegangen und hätte geklagt. Weil ich nämlich zugunsten einer Schangeren extrem benachteiligt worden wäre. Die andere Sache ist ein BV das von einem Arzt ausgesprochen worden ist. Auch die dürfen das, aber nur in extrem seltenen Fällen. Dann nämlich wenn die Schwangere grundsätzlich arbeitsfähig und -WILLIG ist (was die TE ja scheinbar nicht ist), die Schwangerschaft aber sie und/oder das Kind massiv bedroht. Die TE wünscht sich also das sie oder das Kind derartig schwere gesundheitliche Probleme haben, das eine weitere Schwangerschaft extrem gefährlich ist. DAS !!! muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Dagegen ab kann ein Arzt und sollte es auch, erst das Mittel einer Krankschreibung prüfen. Fälle wegen leichten Blutungen, Übelkeit usw bedeutet nämlich erst einmal AU und eben nicht BV. Und das angeblich "hohe" Alter der TE nicht einmal das. Weil es heute völlig normal ist das viele ERSTgebärende über 35 Jahre sind. Sie ist nicht einmal Erstgebärdende und damit weit weg von Risiko. Zumal Risikoschwangerschaft nur bedeutet das engmaschiger kontrolliert wird und der Arzt besser bestimmte Untersuchungen über die KK abrechnen kann. mehr ist das absolut gar nicht. Risiko ist eben nicht auch BV. Im gegenteil, da heute der überwiegende Anteil der Frauen Risikoschwangere sein dürften. In Fällen wo eine AU greift, darf zudem kein BV gegeben werden, weil eine AU IMMER vor geht. AU bedeutete aber eben nach 6 Wochen Krankengeld und nicht 100% Ersatzzahlung über die KK. Aus dem Grund wollen viele völlig zu Unrecht ein BV. Und da wird es zeit das enger kontrolliert wird damit eben Ärzte kein BV aussprechen das sie nicht dürfen. Davon ab wird schwangerschaftsbedingtes Krankengeld aber keine Minderung des Elterngeldes nach sich ziehen - die Frau hat also auch in der Hinsicht keinen Nachteil. Hier in dem fall ist Kind1 13 Monate alt. Man kann also mutmaßen das die TE nicht einmal bisher überhaupt arbeitet sondern sich wegen EZ daheim befindet, evtl auch in TZ ind EZ arbeitet. Wobei ich sie nicht so einschätze. Warum kann sich denke ich mal jeder ausmalen. Heißt, sie versucht also auf jeden fall Sozialbetrug zu begehen, da es in der EZ kein BV gibt in dem falle das man daheim ist. Sie müsste also wissentlich die EZ beenden um dann ins BV zu gehen. Was der KK wohl auffallen dürfte. Und spätestens dann wird eh auch das erste BV wohl genauer geprüft. Zudem bezweifel ich auch stark das sie überhaupt eine Kinderbetreuung hat - wie also will man dann überhaupt arbeiten? Und das wäre die Mindestvoraussetzung. Für alle die also hier schreien wie ungerecht doch die TE angegangen wird. Stellt euch mal vor euch geht es echt dreckig, ihr habt regelmäßig extreme Nierenschmerzen, ihr kotzt euch die komplette Schwangerschaft die Galle aus dem leib, Luftholen geht nicht weiter als über das absolut notwendigste hinaus und es "normal" das ihr in der 25ten SSW heftigste Frühwehen veratmet mit der Angst das es jeden Tag soweit sein könnte das euer Kind auf die Welt kommt. Mit der Angst das das Kind wegen Frühchen nicht überlebt oder schwere gesundheitliche Probleme davon tragen wird. Und der Arzt schreibt kein BV mehr aus aus Angst weil er mal auf genau so eine Person wie die TE hereingefallen ist. Ein BV dient dem Schutze von Mutter und Kind, nicht dafür das einige sich auf diesen Schutz selbst bereichern. Und da ist es egal ob der AG das macht oder eine Schwangere so lange beim Arzt jammert bis er ein BV ausspricht das ihr so nicht zusteht.

Mitglied inaktiv - 18.02.2017, 16:59



Antwort auf: beschäftigungsverbot

ich arbeite im Einzelhandel, Schwerpunkt Fleisch. heißt schwere Kisten schleppen, heisst tiefe (mehr wie ein Meter) Bedientheke, heißt Ware einräumen, zerlegen usw Ich war bei der ersten Schwangerschaft 37 Jahre alt, damit Risiko. Ich hatte hohen Blutdruck zudem aufgrund eines zu spät erkannten Herzfehlers der auch korrigiert werden musste (sonst hätte ich noch ein Jahr zu leben gehabt im Höchstfall) sogenannte "Aussetzer" und Verzögerungen. Mir droht in ein paar Jahren ein Herzschrittmacher wenn es richtig blöde kommt. I, GVK war eine 43 Jahre alt mit dem ersten Kind - auch die hat nicht wegen des Alters ein BV bekommen - warum auch? Die Gefahr ein Kind mit Down zu bekommen oder anderen Fehlbildungen ist höher, deshalb engmaschigere Kontrolle. das war es aber auch schon fast. Ich bin einer der ersten die einer Schwangeren ein ZU RECHT BEKOMMENDES BV auch gönnt. Aber ich bin nicht bereit für Faulheit zu zahlen. Und ja, auch ich würde im Bereich Gastronomie und Einzelhandel genauer hinschauen und öfters ein BV aussprechen. bekommen aber nicht alle Schwangeren wegen genau solchen Personen wie die TE - weil die alle Schwangeren in Verruf bringen. Wenn der Job es nicht zulässt zu arbeiten, dann OK. das weiß man dann aber nicht erst im 6ten Monat. Sondern in der Regel gilt das ab dem ersten Tag wo die Schwangerschaft bekannt wird. Und sicherlich nicht weil ein AG meint geld sparen zu müssen. Und das was die TE an gesundheitlichen "Problemen" aufgeführt hat sind völlig normale Schwangerschaftsbeschwerden". Soll jetzt jede Schwangere ein BV bekommen? Den genau das wäre die Schlußfolgerung in diesem Fall.

Mitglied inaktiv - 18.02.2017, 17:10



Antwort auf: beschäftigungsverbot

*kopfschüttel* wie können manche Frauen nur leben /überleben, wenn Sie sich nicht hitzig aufgeilen können über andere, was man hier so liest, die Menscheit wird immer unterbelichteter *lach* bin raus, ist mir zu Niveaulos hier. viel Spaß weiterhin beim zerfleischen

von Lennco am 18.02.2017, 19:22



Antwort auf: beschäftigungsverbot

Sie schreibt man in dem Fall klein :-) Schade, dass Dir die Argumente fehlen. Schließlich sprachst Du von z.B. Übermuttis.

Mitglied inaktiv - 18.02.2017, 19:45



Antwort auf: beschäftigungsverbot

Also zu einem Beschäftigungsverbot gehört schon mehr als das Alter von 35 .. Auch wenn du in der Produktion arbeitest müssen z.b. Umstände wie Akkordarbeit abgeschafft werden und dir ein adäquater Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden bei gleicher Bezahlung. Ich selbst habe einen Bürojob und eine Risikoschwangerschaft mit mehreren Faktoren.. ich habe einen Hypophysentumor, zwei Autoimmunerkrankungen, eine Bluterkrankung Herzrhythmusstörung Hyperparathyreoidismus.. mehrere Fehlgeburten zwei Kaiserschnitte nach Geburtsstillstand.. auch das war erst nach 19 Wochen ein Grund für meine Frauenärztin mich dann doch ins Beschäftigungsverbot zu schicken...

von Schnute1988 am 18.02.2017, 19:53



Antwort auf: beschäftigungsverbot

Sehe ich ehrlich gesagt genauso und das ist für Schwangere wie mich, die selbst unter normalen Umständen mit heftigen gesundheitlichen Problemen zu kämpfen haben eine Zumutung ..denn ich muss mich ständig rechtfertigen warum ich in einem Beschäftigungsverbot bin.. ich mich mit Kommentaren herumplagen dass die Schwangeren von heute ja gar nicht mehr arbeiten gehen möchten

von Schnute1988 am 18.02.2017, 19:56



Antwort auf: beschäftigungsverbot

Lennco...bei deiner Wortwahl ist es mir ein Rätsel, wie ausgerechnet du von Niveau sprechen kannst!

von Amphibia am 18.02.2017, 20:00



Antwort auf: beschäftigungsverbot

Zumal, wenn man das Wort Niveau verwendet... sollte man wenigstens wissen, wie man niveaulos schreibt ;-) Nämlich klein :-)

Mitglied inaktiv - 18.02.2017, 20:06



Antwort auf: beschäftigungsverbot

Habt ihr euch die Entwicklung vom mutterschutzgesetz mal angeschaut ??? Nehmen wir mal das stillen. Bisher konnte jede Stillmama eine Pause nehmen um abzupumpen. Unabhängig vom Alter des Kindes. Jetzt nur noch in den ersten 12 Monaten. Wieviele Mütter gehen den vor dem ersten Geburtstag wieder arbeiten? Es gibt doch schon kaum Plätze für einjährige geschweige denn dann für noch jüngere. --->>> dient nur dem Arbeitgeber. Nicht den Müttern oder Kindern. WHO sagt min. 2 Jahre stillen, besser länger. in den USA gibt es Firmen die stillenden Müttern Prämien zahlen, da sie seltener auf Arbeit ausfallen, da ihre Kinder seltener so krank sind das sie nicht in die Tagesstätte können. Und zum Thema Beschäftigungsverbot. Vor ein paar Jahren wurden Erzieher automatisch nach Feststellung der Schwangerschaft ins BV geschickt. Bis eine Kinderkrankheit ausbricht kann man sich als Erzieher längst angeangesteckt und das ungeborene geschädigt haben. auch in der Alten - unfund Krankenpflege galt das sofortige Verbot. Habe jahrelang in der Altenpflege gearbeitet. Mir hätte es mit Sicherheit was ausgemacht im 7. Monat schwanger noch Bettlägrige umzulagern die 90 kg und mehr auf die Waage bringen. Es gilt personaltechnisch Notstand in debeiden angeführten Bereichen. Also wiewird das MiMutterschutzgesetz gelockert. Gilt auch für andere Berufsgruppen. Bevor ihr Schwangeren die Schuld gebt, dass diese sich mit ihren aktuellen und auch subjektiven Lebensumständen ein BV erschleichen senkt lieber mal nach wem die aktuellen Änderungen im Mutterschutzgesetz nutzen. Das war die krasseste Änderung zu Schaden von Schwangeren , ungeborene , Müttern und Stillkindern seit langem. Deutschland ist und bleibt Kinderunfreundlich. Zum Thema Sozialbetrug. Die Schreiberin ist nicht erst 18 sondern arbeitet. Sie hat vermutlich auch schonein paar Jahre was eingezahlt. Wrum sisoll sie sich nicht was zurück holen? Harz IV Empfänger die ein kind nach dem anderen bekommen schaden da viel mehr. Volle Bezahlung und Zuschüsse ohne auch nur in eine Kasse was eingezahlt zu haben. Denkt einfach mal über meinen Post nach.

von lymue92 am 19.02.2017, 14:45



Antwort auf: beschäftigungsverbot

Prust, selten so gelacht. Ich habe erfolgreich 4,5 Jahre gestillt! Und davon 3,5 Jahre gearbeitet. Mit einem absoluten Stilljunkie und auch fast schon Vollzeit. Also nicht mal eben so einen Minijob wo man die Woche 5-10 Std wo putzt. Als mein Sohn mit genau einem Jahr zur TaMu ging hat er nicht eine !!! Mahlzeit komplett ohne Muttermilch gehabt. das war aber gar kein Problem, weil wenn Mama nicht da, hat das Kind problemlos am Tisch mit gegessen. Wie fast alle anderen Stillkinder welche ich kenne ebenso. Schlafen klappte übrigens auch, und das obwohl Kind daheim noch zu einschlafen gestillt hat. ich habe angefangen mit 25-30 Std die Woche, dank langer Fahrstrecke war er aber 35 Std bei der Tagesmutter. Ging alles, wenn man den dann will. Und genau DAS ist das Zauberwort. Die TE will gar nicht arbeiten so wie es scheint. Nicht ihre Arbeit ist das Problem - es gilt da also nichts zu schützen. Sonst würden nicht die Ärzte das BV aussprechen sondern der AG. Eine Erzieherin bekommt das BV vom AG - nicht vom Arzt. Und genau weil die TE auch weiß das die gar keine Chance auf eine BV wegen der Arbeit hat, hat sie es auch erst gar nicht im ersten Posting erwähnt sondern fadenscheinige Gründe wie Alter vorgebracht. Lese also mal richtig bevor du meinst wen in Schutz nehmen zu müssen. Und nein, ich sehe nicht das Hartz4-Enpfänger mehr schaden. Weil ich nämlich Mütter kenne die die Konsequenzen für solche BV-Vorschieber tragen durften. Wenn Dein Kind wegen einer solchen Person schwerst behindert oder gar tot ist, dann kannst Du gerne noch mal weiter reden. Und wenn Du mal RICHTIG lesen würdest, dann wäre dir auch klar das hier ALL, wirklich ALLE ein BV per se als gut und richtig empfinden. Aber dann wenn eben auch angebracht. Nicht als Ausrede damit Frau auf anderer Kosten sich einen faulen Lenz macht obwohl sie arbeitsfähig ist. Weder sie noch ihr Kind also in irgendeiner Form überhaupt gefährdet ist. Und spätestens die Antwort von Dr. Bluni hätte dir auch zu denken geben sollen. Die Änderungen im Mutterschutzgesetz sind WEGEN solcher Frauen - bedank dich also bei der TE für die Verschärfung. Genau die Erschleichung dieser Sozialleistung hat zur Verschärfung geführt. Würden nur die Frauen ein BV erhalten denen es auch zusteht, hätten wir das eben jetzt nicht so verschärft. Wenn Du mal quer lesen würdest, dann wüstest Du zudem das die TE nicht einmal arbeiten KANN. Weil ihr Kind nämlich scheinbar noch nicht erfolgreich in einem KiGa eingewöhnt ist. Ich vermute also mal der Wunsch nach Kind2 und im Idealfall BV ist eher dem gemünzt das sie sonst wieder arbeiten MÜSSTE. Was sie nicht kann, und eben dann kündigen müsste.

Mitglied inaktiv - 19.02.2017, 18:17



Antwort auf: beschäftigungsverbot

Voll am vorbei meine Liebe .. und nur weil man jahrelang einzahlt hat weder der AG noch der AN aus den vollen der Kassen zu schöpfen denn so geht unser Sozialstaat erstrecht den Bach runter. Schön Arm pauschal den Hartz Iv Empfängern zu unterstellen sie bekämen ein Kind nach dem anderen und schöpfen aus den Kassen .. und ich bin selbst Arbeitnehmerin.. solche Kommentare kotzen mich an und lassen nur unschwer erahnen aus welcher politischen Gesinnung so ein scheiß kommt. Über deinen Post braucht kein Mensch nachdenken

von Schnute1988 am 21.02.2017, 20:03



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