Beschäftigungsverbot im Sicherheitsdienst

Dr. med. Vincenzo Bluni Frage an Dr. med. Vincenzo Bluni Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Frage: Beschäftigungsverbot im Sicherheitsdienst

Sehr geehrter Hr.Dr.Bluni, ich bin fast 27j. in der 7.SSW und arbeite im Sicherheitsdienst im Kaufhaus. Die Frage die ich mir und somit auch Ihnen stelle: Inwieweit sollte ich weiter arbeiten, wenn -ich sogut wie täglich 10-12h arbeite -mehr im stehen als im sitzen -mit Dieben zu tun habe,die nicht immer alle freundlich sind -im Winter in der kälte stehe -über Nacht bereitschaft habe(bei Alarmauslösung zur Arbeit muß) -Kassen der Kassierer hin und her tragen muß?? Wenn ich täglich nur 8Std. arbeiten würde, würde mir wahnsinnig viel Geld durch die Lappen gehen,da ich pro Std.bezahlt werde. Mein Chef ist erst anfang Oktober wieder in Deutschland. Bislang weiß seine Sekretärin von meiner Schwangerschaft. Sollte die Sekretärin die Schwangerschaft noch nicht gemeldet haben,kann ich dann trotzdem für mich entscheiden das ich wenigstens keine Bereitschaft mehr mache und auch nicht an Verkaufsoffenen Sonntagen arbeite? Mit freundlichen Grüßen Chrissy0815

von Chrissy0815 am 23.09.2012, 13:04



Antwort auf: Beschäftigungsverbot im Sicherheitsdienst

Liebe Chrissy, so, wie Sie es beschreiben, gibt es hier wohl mehrere Rahmenbedingungen, die gegen die Vorgaben des Mutterschutzgesetzes verstoßen. Dieses bedeutet, wenn Ihr Arbeitgeber dieses nicht abstellen kann, bzw. nicht in der Lage ist, Ihnen einen alternativen Arbeitsplatz - z. B. im Büro - zur Verfügung zu stellen, dass dann entweder er oder Ihre Frauenärztin/Frauenarzt ein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellen kann. In dem Fall wären Sie sofort freigestellt und erhielten das komplette Gehalt für den Rest der Schwangerschaft. Fragen Sie dazu doch bitte auch unsere Juristin, Frau Bader. Liebe Grüße VB Quelle http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html (Mutterschutzgesetz, Stand:20.12.2011, letzter Abruf: 24.9.2012) http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/muscharbv/gesamt.pdf (Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz, Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV), Stand: 26.11.2010, letzter Abruf: 24.9.2012)

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 24.09.2012



Antwort auf: Beschäftigungsverbot im Sicherheitsdienst

Hallo! ich weiss nur das du keine nachtschicht mehr machen muss,überstunden und wochenende und feiertage. wie es ausieht mit bereitschaft zu irgend einem davon punkten deiner seitz kan ich leider nicht beantworten. LG

von Wali79 am 24.09.2012, 07:49



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