Hallo Dr. Bluni,
seit einigen Wochen habe ich ein Beschäftigungsverbot wegen Schwindel. Einmal war ich auch ohnmächtig. Seit einer Woche fühle ich mich wieder besser. Natürlich könnte es auch sein, dass es mir besser geht, weil ich jetzt so viel Ruhe habe. Am Arbeitsplatz würde ich durch meine Kollegen keine Unterstützung erwarten können - eher Anfeindung wegen meiner langen Fehlzeit. Es wäre mir daher auch etwas Angst wieder zu arbeiten. Psychischen Stress halte ich leider auch nicht aus, da ich in der Schwangerschaft mein Antidepressivum nicht nehme. Kann/sollte man das Beschäftigungsverbot wieder aufheben?
Vielen Dank vorab.
Mit freundlichen Grüßen
von
Kristen
am 30.08.2011, 19:02
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot aufheben
Hallo,
das kann ich leider nicht entscheiden, denn ein solches wird normalerweise nicht wegen einer Erkrankung ausgestellt, sondern wegen Gefährdung am Arbeitsplatz.
Bei Krankheit gibt es eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Bitte sprechen Sie sich aus diesem Grund zum weiteren Vorgehen mit Ihrer behandelnden Frauenärztin/Frauenarzt ab.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 31.08.2011
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot aufheben
Darf ich fragen in welchen Bereich du tätig bist und wer BV ausgestellt hat, dein Gyn.???? und wann dieser ausgestellt wurde, also in welcher ssw?
Danke vorab.
PS: Ich bin auch nicht auf der Arbeit willkommen und habe große Angst davor wie es sein wird (war gekündigt/wurde nun über Gericht als nichtig erklärt und mein AG muss mich nun bis zum Ende beschäftigen). Bleib lieber zuhause, so gehst du dem Streß aus dem Weg und ist auch besser für dich und dein Baby.
LG Nadja
Mitglied inaktiv - 30.08.2011, 20:47
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot aufheben
Hallo,
mache eigentlich wenig anstrengende Büroarbeit, wenn ich nicht von meinen Kollegen als Laufbursche benutzt werden würde. Mein Frauenarzt hat mir in der 21. Woche BV erteilt. Grüße
von
Kristen
am 31.08.2011, 15:05