Frage: Beschäftigungsvebot

Hallo Hr. Dr. Bluni, ich bin jetzt in der 24. SSW (23+6) und bin seit dem 28.02.17 krankgeschrieben mit Folgebescheinigung bis zum 01.04.17. Ich arbeitete bis zu meiner krankmeldung im EH (Lebensmittel) 32 Std/Woche. Ich habe seit dem 3 Monat starke Schmerzen am Steißbein beim sitzen stehen und liegen das arbeiten fiel mir immer schwerer da ich fast nur noch an der Kasse eingesetzt werde und im Markt nicht mehr sehr nützlich bin weil ich ja nicht mehr schwer heben und tragen darf. Das stundenlange sitzen an der Kasse schmerzt nicht nur am Steißbein sondern auch am Bauch.Daraufhin bin ich zu meiner FÄ die mich krankgeschrieben hat und mir KG verschrieb, leider mit keiner Aussicht auf besserung meiner beschwerden das dies normal sei in einer Schwangerschaft. Ich habe mir einen Schwangerschaftsgurt gekauft doch der hilft mir leider auch nicht viel weiter. Ich habe auch zu Hause diese beschwerden und kann manchmal gar nicht richtig aufstehn oder laufen. Ich bin dann wieder 7 Tage arbeiten gegangen bis 28.02 trotz der schmerzen und auch meinem erhöhten Blutdruck (durchschnitt etwa 150/90). Ich bin mit einigen Kollegen aneinander geraten und fühle mich ungerecht behandelt, ich hatte auch immer wieder mal Überstunden. Meine FÄ ist über alles informiert und hat mir angeboten mich 2x 3 Wochen krankzuschreiben und mir dann ein Beschäftigungsverbot zuschreiben. Jetzt ist sie anderer Meinung und sagte mir das sie das in diesem Falle nicht dürfte sondern das dass BV vom Arbeitgeber kommen müsste...ich bin jetzt etwas verwirrt da ich darüber nicht genug informiert bin. Das ist meine erste Schwangerschaft und ich kann so einiges schließlich nicht wissen. Was kann ich tun um ein BV zuerhalten, reichen meine Gründe nicht dafür aus? Mein Chef kann mich nicht mehr wirklich einsetzen da ich nicht lange stehen oder sitzen kann durch meine Schmerzen! Kann ich mich vom HA weiter krankschreiben lassen? Bekomm ich dann Krankengeld? LG die verwirrte und überforderte Schwangere! ;-)

von jl86 am 20.03.2017, 13:34



Antwort auf: Beschäftigungsvebot

Hallo, 1. solange eine Krankheit vorliegt, dass nicht möglich ein Beschäftigungsverbot auszustellen 2. für das Beschäftigungsverbot müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie sie in unserer Stichwortsuche unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot beschrieben sind. 3. ein solches kann unter bestimmten Voraussetzungen sowohl vom Arbeitgeber aber auch der betreuenden Frauenärztin ausgestellt werden. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 20.03.2017