Habe eine Frage zum bv. Wer bestimmt den bv, wer muss oder kann ihn ausstellen? Das klingt hier sehr oft kompliziert, wobei ich auch immer wieder höre, das man ohne Probleme gleich ein bv bekommen hat.
Also ist es so kompliziert??
Schöne Ostern euch allen
Lieben Gruß Denise Böhm
von
DeniseBöhm
am 18.04.2014, 18:24
Antwort auf:
Berufsverbot?
Liebe Denise,
1. zunächst einmal reden wir vom Beschäftigungsverbot und nicht vom Berufsverbot.
2. sehr ausführlich finden Sie die Voraussetzungen für ein solches Beschäftigungsverbot in unser Stichwort unter der Adresse
http://www.rund-ums-baby.de/schwangerschaftsberatung/beschaeftigungsverbot.htm
beschrieben.
3. diesen Ausführungen können sie dann auch erkennen, dass für das ausstellen eines derartigen Beschäftigungsverbot ist immer ganz bestimmte Voraussetzungen vorliegen müssen.
Ausstellen kann dieses entweder die behandelnde Frauenärztin/Frauenarzt oder auch der Arbeitgeber selbst.
Herzliche Grüße
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 19.04.2014
Antwort auf:
Berufsverbot?
Hallo Denise,
Nein, das ist nicht kompliziert. Ich musste direkt zum Betriebsarzt und der hat das ausgestellt. Der Arbeitgeber macht danach noch eine Gefährdungsbeurteilung und das wars. Auch der Gyn kann das BV ausstellen. Wo arbeitest du denn?
Lg
von
Hasenbande
am 18.04.2014, 22:22
Antwort auf:
Berufsverbot?
Ich bin Kauffrau im Einzelhandel, habe sehr viel schwere Arbeit und sehr viel Stress. Dazu habe ich dann noch eine Führungsposition :-(
von
DeniseBöhm
am 22.04.2014, 15:38