Frage: Arbeitsverbot Bescheinigung?

Hallo, Ich war heute bei meinem FA, weil mir das Arbeiten immer schwerer fällt und ich oft nach dem arbeiten richtige Schmerzen habe. (Arbeite als Verkäuferin, nur noch an der Kasse) Mein FA würde mir gerne ein AV erteilen, sagt das er dies aber nicht kann, solang mein Arbeitgeber mir nichts schriftliches geben kann, dass er keine "erlaubte" arbeit für mich hat?! Er hat mir eine "Fachärztliche Bescheinigung" ausgestellt das ich nicht mehr als 5kg heben darf! War damit bei meinem Filialleiter und dieser hat mir jemandem aus der Zentrale telefoniert. Laut diesem darf ich ganz normal an der Kasse arbeiten und wenn etwas schweres vorbei kommt (z.b. 6er Pack getränk) solle ich nach ner Kollegin klingeln, da ich dies ja nicht heben darf. Aber mal ehrlich, das ist praktisch doch gar nicht umsetzbar?!?! Seit wann ist das mit nem AV so kompliziert? Kenn es von ner Freundin, das die vom FA direkt ein AV bekommen hat und nicht erst ein schreiben vom Arbeitgeber brauchte... möchte ja nicht jammern, aber sobald ich arbeite hab ich immer direkt schmerzen!

von BellaMaus18 am 23.04.2014, 13:44



Antwort auf: Arbeitsverbot Bescheinigung?

Hallo, Es ist in der Tat so, dass für das ausstellen eines Beschäftigungsverbotes ganz besondere juristische Voraussetzungen vorliegen müssen. Und dazu gehören Arbeitsbedingungen, die zu einer Gefährdung des Lebens des ungeborenen Kindes oder der Mutter führen und bei denen der Arbeitgeber nicht in der Lage ist, einen alternativen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Ausführlich beschrieben finden sie dieses in unserer Stichwortsuche unter der Adresse http://www.rund-ums-baby.de/schwangerschaftsberatung/beschaeftigungsverbot.htm 2. das bedeutet, dass wir für eine Mitarbeiterin im Einzelhandel an der Kasse sicherlich nicht prinzipiell ein solches Verbot aussprechen müssen. Jedoch ist auch hier der Arbeitgeber gehalten, sich an die entsprechenden Vorgaben in den Gesetzen zu halten, die klare Aussagen zur Belastung, den Pausenzeiten und den Möglichkeiten, sich auch gegebenenfalls mal hinzulegen, beinhalten Liebe Grüße VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 23.04.2014