Dezember 2012 Mamis

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Geschrieben von bibo am 30.07.2013, 7:34 Uhr

Betreuungsgeld

Hallo ihr lieben.

Ich weiß, die Meinungen darüber gehen auseinander aber ich persönlich finde es gut, dass das Betreuungsgeld kommt da ich meinen kleinen sowieso Zuhause behalten möchte-mindestens bis er 2,5 ist, noch lieber bis zum Kindergarten.

Nun scheinen die sich ja selber noch nicht einig zu sein wie genau das laufen soll-überall liest man es anders. Hat einer von euch Ahnung? Und zwar geht es darum, ob man das Betreuungsgeld gleichzeitig mit dem Elterngeld bekommen kann? Ich habe nämlich gehört das ginge nicht-wäre in meinen Augen aber eine Frechheit den sicher lassen sich viele(so wie ich) das Elterngeld auf 2 Jahre auszahlen. Denn als man den Antrag ausgefüllt hat ist man ja noch davon ausgegangen das es im 2 Jahr Zuhause sonst außer dem Kindergeld nichts gibt?!

Was wisst ihr darüber? Danke für eure Antworten. Lg

 
7 Antworten:

Re: Betreuungsgeld

Antwort von mami2312 am 30.07.2013, 10:41 Uhr

ich schicke dir mal ein link

http://www.betreuungsgeld-aktuell.de/betreuungsgeld/fragen.html

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Re: Betreuungsgeld

Antwort von bibo am 30.07.2013, 11:09 Uhr

Also ist es tatsächlich so-das ist doch eine Frechheit. Das konnte doch vorher keiner ahnen-dann hätte ich das Elterngeld nur für ein Jahr beantragt und mir eben jeden Monat die Hälfte zur Seite gelegt. Dann würde ich es bekommen-so erst nach 2 Jahren. Wer hat sich das tolle denn wieder ausgedacht? Über sowas kann man sich doch nur aufregen-finde ich jedenfalls :( ...?

Aber natürlich trotzdem danke :)

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Re: Betreuungsgeld

Antwort von mami2312 am 30.07.2013, 12:35 Uhr

ich finde sowieso, dass man es als berufstätige frau schwer hat. wenn man das elterngeld auf zwei jahre aufteilt eher ein witz, zum vorherigen gehalt. wenn man wieder arbeiten will muss man eine menge geld für die krippe bezahlen....

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Re: Betreuungsgeld

Antwort von Dezemberbaby2012 am 30.07.2013, 15:04 Uhr

Hallo,

soweit ich gelesen habe, bekommen Mamis, die das E-Geld auf 2 Jahre aufteilen schon nach dem ersten Jahr das B -Geld, also gleichzeitig, da bin ich mir ganz sicher. Genauso wenn jemand gleichzeitig E-Geld mit dem Partner hatte, der bekommt dann nicht nach dem 14. (12 und 2) sondern eben z.B. schon nach dem 12. Monat. An der Gesamtsumme des auszuzahlenden Betreuungsgeldes ändert das aber nichts, es läuft dann eben kürzer als bei den anderen, bei denen es erst nach dem 14. Monat beginnt. Also finanziell weder Vorteil noch Nachteil, außer dass keine "Finanzierungslücke" entsteht. Wobei das B-Geld ja eigentlich auch nur für ein großes Eis für unsere Kleinen reicht ;-)

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Re: Betreuungsgeld LINK

Antwort von Dezemberbaby2012 am 30.07.2013, 15:12 Uhr

Hier nochmal ein Link dazu:
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/themen-lotse,did=199290.html#fragment

Falls er nicht funktioniert: Homepage "bmfsfj" (Ministerium), dann "Fragen und Antworten zum B-Geld", dann Frage "Können EG und BG gleichzeitig bezogen werden?"

LG

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Re: Betreuungsgeld

Antwort von Bekki24 am 01.08.2013, 10:26 Uhr

Hi,
ich habe von meiner Elterngeldstelle (l-Bank BW) schon ein Schreiben bekommen, dass ich ab Dez. B-Geld bekommen könnte und sie mir dann einen entsprechenden ANtrag zuschicken, da sie die meisten Daten schon übers E-Geld haben. Schrieben dazu, ich soll mich melden wenn ich Fragen hab oder ich bis 16.12. keinen weiteren Brief von ihnen.
Vielleicht kannst du da bei deiner Stelle mal anrufen?
Kann mir nicht vorstellen, dass du beim Auszahlungsmodus zwei Jahre benachteiligt wird. Denn du hast ja nicht Anspruch auf zwei Jahre, sondern lediglich deine Auszahlungszeiten verändert.
lg
Rebekka

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Re: Betreuungsgeld

Antwort von bibo am 02.08.2013, 12:12 Uhr

Vielen Dank für die ganzen Antworten...Mittlerweile hat sich geklärt das ich das B-Geld bekomme, weil wie Du schon sagst der Anspruchzeitraum des Elternegeldes ja nur 1 Jahr ist.
Mein Gott, die müssen das ja aber auch immer kompliziert machen ;)

Lg an alle

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