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von mala  am 12.01.2014, 7:10 Uhr

Antrag auf Erziehungsurlaub

Hallo zusammen

frage zu erziehungsurlab
eine bekannte von mir hat am 30 Dezember ihr Kind bekommen und wann kann sie spätestens den Antrag beim Arbeitgeber stellen. der Geburtstermin war 6. Janaur hat. verlängert sich damit auch das mutterschagt?

wünsche euch Schöne Wochenende

 
1 Antwort:

Re: Antrag auf Erziehungsurlaub

Antwort von Jola0407 am 12.01.2014, 10:22 Uhr

Da der eigentliche Geburtstermin 8 Tage später gewesen wäre, werden diese Tage hinten an den Mutterschutz dran gehängt. Da bekommt Sie aber auch eine Info von der Krankenkasse. Den Antrag auf Elternzeit sollte man, aus Fairness dem Arbeitgeber gegenüber, eigentlich frühzeitig (am besten schon vor der Geburt) stellen. Rein theoretisch hat Deine Freundin aber bis zum letzten Tag des Mutterschutzes Zeit den Antrag zu stellen. Bzw. wenn sie jetzt gar keine Elternzeit nimmt, hat sie jederzeit Anspruch auf drei Jahre Elternzeit bis zum 7. Lebensjahr des Kindes. Anspruch auf Elterngeld besteht allerdings nur max. innerhalb der ersten 14. Monate.

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