November 2012 Mamis

November 2012 Mamis

Mein Postfach

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von M.S., 31. SSW am 21.09.2012, 18:14 Uhr

Elternzeitantrag Muster

Hallo ihr Lieben!

Ich schreibe hier eher selten, habe aber mal eine Frage an euch.

Ich habe im Netz mal nach Musteranträgen für die Elternzeit geschaut. Bei den meisten Mustern steht bei "Beginn Elternzeit": 7 Wochen in der Zunkunft liegend... und das verstehe ich nicht...
Muss ich bei "Beginn" nicht den ET angeben?? Und Ende dann ein Jahr später??
Menno, ich blicke da echt nicht durch

 
6 Antworten:

Re: Elternzeitantrag Muster

Antwort von El-li am 21.09.2012, 18:36 Uhr

Der Elternzeitantrag muss 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit dem Arbeitgeber vorliegen. Meist wird sie im Anschluss an die Mutterschutzfrist genommen. Trotzdem hast Du dann nicht 8 Wochen Mutterschutz + 12 Monate Elternzeit, sondern sie läuft bereits am ET.

Habe meinen Antrag auch bereits so weit fertig und werde ihn vorher schon an meinen AG schicken, da steht dann alles mit dem errechneten Termin drin und mit der Bitte, die Elternzeit dann nach dem tatsächlichen Termin entsprechend anzupassen. Will nämlich auch eine Freigabe vom Chef, während der Elternzeit etwas arbeiten zu können. Vor dem Mutterschutz hat er sich nämlich nicht mit uns Angestellten über die Zukunft gesprochen, immer nur: "Wird schon alles seinen Gang gehen". Deswegen gebe ich den Antrag nächste Woche schon mal ab...

Ansonsten kann Sonni bestimmt weiterhelfen, sie ist da super fit in solchen Sachen!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elternzeitantrag Muster

Antwort von Sonni74LS, 31. SSW am 21.09.2012, 19:12 Uhr

Huhu zusammen,

also, die Elternzeit beginnt eigentlich immer mit dem Geburtstermin des Kindes. Als Frau hat man dann direkt in der ersten Woche nach der Geburt Zeit um den Elternzeitantrag schriftlich fertig zu machen und an den Arbeitgeber zu senden (am besten nachweisbar mit Einschreiben/Rückschein), somit hält man auch die 7-Wochen-Frist nach §16 BEEG ein, da ja die Mutterschutzfrist 8 Wochen läuft.

Also einfach in den Brief reinschreiben, dass man vom ET z.B. xx.11.2012 bis xx.11.2014 Elternzeit nehmen möchte. Bitte auch genaue Daten nennen und nicht einfach nur sagen, "ein Jahr Elternzeit".

Laut BEEG gilt: "Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll."

Das ist für die Papas wichtig, denn die müssen im Grunde (wenn sie ab Geburt zwei Monate zu Hause bleiben wollen) schon 7 Wochen vor ET dem Arbeitgeber Bescheid geben.

Wer weniger als zwei Jahre EZ in Anspruch nimmt und z.B. nur ein Jahr EZ angibt, verzichtet automatisch auf die Verlängerung der EZ (weil man ja nur ein Jahr nehmen möchte). Da kann der Arbeitgeber einen drauf "festknallen". Also bitte unbedingt von Anfang an für zwei Jahre EZ nehmen und (wer ab dem 1. Geburtstag des Kindes wieder arbeiten will) ab dem zweiten Jahr dann Teilzeitwunsch angeben (bis 30 Std./Woche darf man in EZ arbeiten). Problematisch wird es nämlich, wenn das Kind mit einem Jahr keinen Krippenplatz/Betreuung hat und frau dann wieder arbeiten gehen muss und nicht die EZ verlängern darf.

Ansonsten geht eine Verlängerung der EZ nur, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Bitte nicht vergessen.

Wenn man von Anfang an zwei Jahre Elternzeit angibt, darf man das dritte Jahr Elternzeit sogar ohne Zustimmung des Arbeitgebers dranhängen. Dazu muss man dann wieder die 7-Wochen-Frist vor Ablauf beachten.

Der Anspruch auf Elternzeit besteht übrigens bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Das ist Euer Rechtsanspruch gemäß BEEG.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elternzeitantrag Muster

Antwort von M.S. am 21.09.2012, 19:25 Uhr

Wow, super!! Danke für die Antworten

Könnte ich in den Antrag für die Elternzeit auch direkt schon 3 Jahre angeben, oder geht das nicht? Oder ist es vorteilhaft für mich, wenn ich das erst 7 Wochen vor Ende der 2 Jahre angebe?

So viele Fragezeichen im Kopf! Aber ihr habt mir schon sehr weiter geholfen!!!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elternzeitantrag Muster

Antwort von Sonni74LS, 31. SSW am 21.09.2012, 19:32 Uhr

Das kommt ganz drauf an... möchtest Du denn wirklich die kompletten drei Jahre in EZ gehen? (Denn verkürzen geht auch nur mit Zustimmung des Arbeitgebers, falls Du doch eher wieder voll arbeiten möchtest).

Ansonsten gib erstmal nur die zwei Jahre an und dann bleibt es dir immer noch offen, ob Du das dritte Jahr problemlos anhängst oder nicht. Ich z.B. hab das beim ersten Kind auch so gemacht... erstmal zwei Jahre genommen und dann hab ich ein halbes Jahr vor Ablauf der Elternzeit schon auf drei Jahre verlängert.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elternzeitantrag Muster

Antwort von M.S. am 21.09.2012, 19:38 Uhr

Ich wollte eigentlich immer 2 Jahre nehmen und dann Teilzeit wieder arbeiten gehen. Jetzt bin ich mir doch unsicher, ob ich nicht doch 3 Jahre nehmen soll.
Aber das die Option besteht, noch zu verlängern, ist ja super.
Ich glaube echt, ich reiche zwei Jahre ein und schau, wie es mit dem Kleinen läuft. Dann kann ich ja immernoch verlängern.
Und der Arbeitgeber muss das wirklich genehmigen? Wir sind eine sehr kleine Praxis mit nur 4 Angestellten.

Und danke nochmal!!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elternzeitantrag Muster

Antwort von Sonni74LS, 31. SSW am 21.09.2012, 20:06 Uhr

Wenn Du jetzt zwei Jahre nimmst und dann verlängerst... dann kann er noch nicht mal genehmigen, es ist einfach dein gutes Recht, er muss es als AG so hinnehmen. Er darf da nix gegen sagen.

Dann kannst auch gleich sagen, 3 Jahre EZ und ab dem 2ten Jahr in TZ arbeiten... die TZ muss er dir dann eh genehmigen (da ihr zuwenige Arbeitnehmer seid) und wenn er dir keine TZ gibt, dann bleibste halt in EZ.

BEEG sagt:

(7) Für den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gelten folgende Voraussetzungen:

1.
Der Arbeitgeber beschäftigt, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen,
2.
das Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen besteht ohne Unterbrechung länger als sechs Monate,
3.
die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit soll für mindestens zwei Monate auf einen Umfang zwischen 15 und 30 Wochenstunden verringert werden,
4.
dem Anspruch stehen keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen und
5.
der Anspruch wurde dem Arbeitgeber sieben Wochen vor Beginn der Tätigkeit schriftlich mitgeteilt.

Teilzeit in kleinen Betrieben kann also schwierig werden, wenn der AG nicht mitspielt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzen 10 Beiträge im Forum November 2012 - Mamis
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.