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Geschrieben von tanzmit am 26.02.2014, 20:18 Uhr

Das geliebte Nachbarschaftsrecht

Hallo ihr Lieben.

Wer hat zufällig Ahnung? Wir haben ein Haus gekauft, soweit sehr schön und alles. Nun gehört zu unserem Grundstück ein winziger Stichweg, vielleicht einen oder anderthalb Meter breit, der zum Hof eines anderen Hauses führt. Dieses Haus hat einen weiteren Eingang zur Straße. Die Nachbarn renovieren derzeit nur, es wohnt keiner dort, nur später soll da jemand einziehen.
Nun hatten wir uns den Nachbarn vorgestellt und per Handschlag (weil man ja hier im Dorf und unter ehrlichen Leuten keinen Vertrag machen muss) ausgemacht, dass wir unsere und die ihre Mülltonnen auf diesen Stichweg stellen können. (Wenn die Tonnen richtig stehen, kommt man da auch gut dran vorbei)
Es handelt sich um ein Wege-, Schürge- und Leitungsrecht. Nun standen unsere Tonnen mehrfach auf dem Bürgersteig, einmal war unsere Biotonne eine gute Woche "verschollen" (man sah sie auf dem fremden Hof). Wir hatten gedacht, die wären beim Renovieren zufällig vergessen worden, wieder reinzustellen bzw für die eigene gehalten worden.
Nun haben wir den Nachbarn aber heute gesehen. Er teilte uns mit, dass er diese Vereinbarung widerrufe, da wir angeblich nur von einer Tonne statt aller gesprochen hätten und wir diesen Weg jetzt freizuhalten hätten.
Das wir dem derzeit nachkommen müssen, ist klar, aber wir fragen uns, ob man so ein Wegerecht nicht loswerden kann? Insbesonders, wenn das Haus doch einen normalen Zugang zur Straße hat? Ist ja nicht so, als wäre dieser Weg der einzige Zugang zu ihrem Grundstück...
Leider gibt es keinen Vertrag mehr zu diesem Wegerecht (zumindest gab es bei den Verkäufern keinen mehr), so dass wir nur wissen, dass eben im Grundbuch ein Wege- Schürge- und Leitungsrecht steht.
Loswerden wollen wir das Wege- und Schürgerecht, das Leitungsrecht wird wohl bleiben müssen (die haben da ihre Gasleitung gelegt).
Also, wer Ahnung hat, ist gerne gesehen.
Wir werden die Tage auch versuchen, mal im Grundbuchamt eine Kopie des Vertrages zu bekommen (der müsste da ja hinterlegt sein, oder?), nehmen aber gerne schon Tips.

Rege mich gerade ziemlich auf...darf dann jetzt die schweren Tonnen mit dickem Babybauch und Kleinkind bei uns zwei hohe Stufen hochwuchten und dann durch die Diele auf unseren Hof und dann da über die Schwelle wuchten. Ganz davon abgesehen, dass der Hof eh schon sehr winzig ist und dann für Kinder zum Spielen kaum noch geeignet ist...

Danke schon mal.

 
1 Antwort:

Re: Das geliebte Nachbarschaftsrecht

Antwort von mango12 am 27.02.2014, 10:43 Uhr

Also soweit ich weiß wird man solche Wegerecht kaum noch los. Ihr habt ja auch davon beim Notar erfahren, seid aufgeklärt worden etc. Allerdings ist auch eine Abmachung per Handschlag bindend. Daher mein Tipp: Macht euch beim Juristen schlau!

Mir tut das alles sehr leid für euch, ihr wollt schließlich Freude an eurem Haus/Grundstück haben! Dir auch alles Gute für die weitere Schwangerschaft!

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