von nina1508 am 26.04.2014, 21:04 Uhr |
resturlaub...
Huhu Mädels
Ich hab da auch mal wieder eine Frage^^
Ich wollte mal wissen, ob man, wenn man wieder anfängt zu arbeiten, noch resturlaub hat..
Hatte ja Anfang der ss ein Beschäftigungsverbot bekommen und dann 2 Jahre Elternzeit. Muss im August wieder anfangen.
Habe ich noch resturlaub???
Re: resturlaub...
Antwort von shade1983 am 26.04.2014, 21:20 Uhr
Hey!
Wenn du zu dem Zeitpunkt für 2012 noch Urlaubstage hattest, dann sind sie nicht verfallen und du hast noch Anspruch drauf. Konnte meine übrigen auch noch nehmen.
LG
Re: resturlaub...
Antwort von ZooeyLila am 27.04.2014, 9:54 Uhr
Ja hast du. Habe ich auch:)
Re: resturlaub...
Antwort von rosamupfel am 28.04.2014, 8:01 Uhr
Schau mal, was auf auf dich passt:
(1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet.
(2) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.
(3) Endet das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder wird es im Anschluss an die Elternzeit nicht fortgesetzt, so hat der Arbeitgeber den noch nicht gewährten Urlaub abzugelten.
(4) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin vor Beginn der Elternzeit mehr Urlaub erhalten, als ihm oder ihr nach Absatz 1 zusteht, kann der Arbeitgeber den Urlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin nach dem Ende der Elternzeit zusteht, um die zu viel gewährten Urlaubstage kürzen.