Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Jaschi22 am 15.08.2017, 7:45 Uhr

Urlaubsanspruch

Hallo Zusammen,

ich habe ET nun fest stehen, 19.03.2018

wie viel Urlaubstage habe ich dann?

Wie genau muss ich das rechnen. Mutterschutz ja 6 Wochen vorher....

Danke für eure Hilfe

Wollte nämlich im neuen Jahr mit vlt Resturlaub gar net mehr arbeiten
gehen^^

 
7 Antworten:

Re: Urlaubsanspruch

Antwort von Lausemaus13 am 15.08.2017, 8:03 Uhr

Wieviel Urlaubsanspruch du hast kommt
Ja auf deinen generellen vertraglichen Anspruch an und auf die Stundenzahl die du arbeitest.
Bei sowas würde ich mich immer in der Personalabteilung informieren.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Urlaubsanspruch

Antwort von Sandra_1990 am 15.08.2017, 8:05 Uhr

Hallo.

Herzlichen Glückwunsch
Wird die das nicht vom Lohnbüro ausgerechnet?
Ich hab von meinem FA eine Bestätigung der Schwangerschaft bekommen, die dann ins Lohn-Personalbüro geschickt und die hat mir dann gesagt ab wann MuSchu ist und wieviel Urlaub ich habe.

Würde ich mal nachfragen wied bei euch läuft.

Lg

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Urlaubsanspruch

Antwort von Jaschi22 am 15.08.2017, 8:11 Uhr

kann dort nicht nachfragen weil es in der Firma ja noch niemand weis^^

30 Tage habe ich im Jahr normal.

ich hab es laut Internet so gelesen das mir dann 16 Tage zu stehen würden

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Urlaubsanspruch

Antwort von MAMAundPAPA2013 am 15.08.2017, 8:16 Uhr

Wie kommst du denn auf 16??

Du hast 30 Tage.
Es sind 12 Monate.
30:12=2,5 Tage Urlaub pro Monat.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Urlaubsanspruch

Antwort von Jaschi22 am 15.08.2017, 8:29 Uhr

Na bis 8 Wochen nach ET ....das heist bis Mitte Mai....
also 5x 2,5 und das gibt 13 Tage ....SORRY nicht 16 hab mich vertippt

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Urlaubsanspruch

Antwort von Silene am 16.08.2017, 9:34 Uhr

Der Urlaub wird für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit um 1/12 gekürzt. Wenn du also nach der Geburt bis Ende des Jahres nicht mehr arbeiten willst, könntest du 1/4 deines Jahresurlaubs vor der Geburt nehmen und ggf. Resturlaub von diesem Jahr.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Urlaubsanspruch

Antwort von Geisterfinger am 18.08.2017, 23:06 Uhr

Es kann nie schaden die Personalabteilungen zu kontrollieren. Genaue Regelungen stehen im mutterschutzgesetz. Ich meine man hat auch im Mutterschutz Anspruch auf Urlaub, dh Mitte märz plus zwei Monate macht Mitte Mai, also 5 Monate (im Gesetz steht auch was zum aufrunden von Monaten bzw. Urlaubstagen). Ich bin nicht mehr so im the,a drin, aber lies mal im Gesetz nach, da steht das alles.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.