Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Engelchen14, 9. SSW am 14.02.2015, 12:50 Uhr

Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot..

Hallo Ihr Lieben,

habe da mal eine Frage an euch:

Aufgrund meiner 1.SS, wurde ich ab dem 04.11.2014 krankgeschrieben..da es Komplikationen gab und ich letzten Endes das Kind durch eine Fehlgeburt in der 9. SSW verloren hatte..hielt meine Krankschreibung an.
Seit dem 16.12.2014 erhalte ich Krankengeld.
Am 16.02.2015 gehe ich wieder arbeiten..

Nun bin ich erneut schwanger (heute SSW 8 + 0).
Am 17.02.2015 habe ich einen Termin bei meiner FÄ, ein Beschäftigungsverbot wird höchstwahrscheinlich ausgesprochen..

Wie sieht es demnach mit meiner Lohnfortzahlung aus?
Denn ich habe immer iwas von dem Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate vor Beginn des Monats in dem die SS eintritt gelesen..

Da die Fehlgeburt damals für mich psychisch schwer zu verkraften war..soll mir nun ein Nachteil entstehen?

Hat jemand Erfahrungen?

 
7 Antworten:

Re: Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot..

Antwort von Sugarmaus am 14.02.2015, 13:03 Uhr

Hey,

...bei beschäftigungssverbot bekommst du ganz normal deinen
lohn vom chef.
der holt sich das dann von der Krankenkasse. ...

lg

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Re: Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot..

Antwort von nita83, 13. SSW am 14.02.2015, 13:06 Uhr

Hallo,
also nach meiner Kenntnis bekommst du das volle gehalt wenn du jetzt ein bv bekommst.
aber ob eine fg allein dafür ausreichend ist weiß ich nicht.
Bei mir war das erst nach 4 fg und Komplikationen in dieser ss bekommen und das auch nur weil ich auf Arbeit alleine wäre und den ganzen Tag stehen müsste.
Plus die schweren Sachen rein und raus räumen. Das erste geld bekomme ich erst im März von daher kann ich dir dann auch erst mehr sagen.
Ich drück dir die Daumen das diesmal gut geht.

Lg nita

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Re: Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot..

Antwort von Tollpatsch83, 10. SSW am 14.02.2015, 14:22 Uhr

Hallo!
Also mir wurde von meinem Chef gesagt, dass ich meinen Durchschnittsgehalt bekommen würde, bei einem BV (ich bekomme Stundenlohn)! Mir wurde auch gesagt, wenn ich merke, dass ich nicht mehr kann, solle ich zu meinem Chef gehen und ich bekomme sofort mein BV!
Ich muss dazu sagen, ich arbeite bei Mc Donald und da ist es schwierig, alles für eine werdende Mutter zu tun! Sprich ich stehe 8 Stunden und mit den Pausen, das ist immer etwas schwierig!
Meinem Chef ist es lieber mir ein BV auszusprechen, als wenn ich ständig krank bin! Mich beruhigt dieses Wissen!

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Re: Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot..

Antwort von Sugarmaus, 25. SSW am 14.02.2015, 14:31 Uhr

...wenn du im bv bist bekommst du sicher dein gehalt weiter. ..
ich bin seit 1.1. Im bv.
ich arbeite in der Küche im seniorenheim.

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Re: Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot..

Antwort von Lovie, 21. SSW am 14.02.2015, 16:52 Uhr

Soweit ich weiß zählt tatsächlich der durchschnittliche verdienst der letzten 3 Monate. Und: Krankengeld ist kein verdienst. Würde also als nullrunde gewertet werden. Wie das aber nun in deinem Fall konkret ist weiß ich natürlich nicht.

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Re: Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot..

Antwort von hubbabubba, 34. SSW am 14.02.2015, 17:11 Uhr

Ich habe nach 7 FG ein BV ausgesprochen bekommen. Normalerweise bekommst du dein Gehalt bezahlt, der AG erhält dies von der KK zurück. Das Krankengeld war ja keine Zahlung deines AG, von daher glaube ich nicht, dass dies als Durchschnittslohn betrachtet werden kann. Zur Sicherheit ruf doch einfach mal bei deiner KK an!

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Re: Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot..

Antwort von Shyra, 39. SSW am 16.02.2015, 14:15 Uhr

Hallo,

war vor dem Mutterschutz auch noch 2,5 Monate im BV. Daher kann ich nur bestätigen, was hier schon geschrieben wurde. Du erhältst dein Gehalt ganz normal bis zum Mutterschutz weiter vom Arbeitgeber, danach das Mutterschaftsgeld von der KK und ggf. noch ergänzend einen Zuschuss vom Arbeitgeber, bis dein durchschnittliches Gehalt erreicht ist (das sich aus dem Einkommen der letzten 3 Monate bei monatlicher Zahlweise bzw. der letzten 13 Wochen bei wöchentlicher Bezahlung errechnen lässt - und zwar der Monate/Wochen vor Beginn des Mutterschutzes, nicht vor Schwangerschaft...)

LG Sonja

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