Geschrieben von amylinn, 9. SSW am 31.10.2014, 8:17 Uhr |
könnt ihr mir sagen
ob man wenn man ein Beschäftigungsverbot hat Weihnachtsgeld bekommt?
Re: könnt ihr mir sagen
Antwort von Marienkäfer78, 5. SSW am 31.10.2014, 8:55 Uhr
Das wüsste ich auch gerne...bin nämlich auch seit Dienstag im BV.
Hab mal gelesen, dass man wohl Weihnachtsgeld bekommt, weiß aber nicht mehr, wo.....
LG Marienkäfer
Re: könnt ihr mir sagen
Antwort von Baby013 am 31.10.2014, 9:09 Uhr
Ob man Weihnachtsgeld bekommt weiß ich nicht, aber ich wurde damals für meinen kompletten Urlaub, der mir in der Zeit zustand, ausgezahlt. Da kam einiges zusammen.
Re: könnt ihr mir sagen
Antwort von M.S. am 31.10.2014, 9:23 Uhr
Bei mir war es nicht vertraglich festgelegt, dass ich Weihnachtsgeld bekomme und man sagte mir, dass es wohl dann eine freiwillige Leistung sei. Hab nichts bekommen
Re: könnt ihr mir sagen
Antwort von amylinn am 31.10.2014, 9:25 Uhr
Hab jetzt grade nochmal gesucht und man bekommt tatsächlich Weihnachtsgeld
Es steht so geschrieben das durch das Beschäftigungsverbot keine Nachteile bestehen und man (wenn man sonst auch Weihnachtsgeld bekommen hat) es auch bekommt!
Re: könnt ihr mir sagen
Antwort von Aramia am 31.10.2014, 9:25 Uhr
Mir wurde gesagt, dass mir alles so zusteht wie normal. Also auch das Weihnachtsgeld. Schliesslich habe ich ja auch bis Mitte Oktober gearbeitet.
Ueberstunden und Urlaubstage, die noch nicht festgelegt und genehmigt waren werden aufgehoben und verfallen nicht. Die kann man dann gleich nach dem Mutterschutz-oder Elternzeit anhängen.
Ich werd den Resturlaub wohl für die 6 Wochen vor Geburt brauchen, da ich nur einen 400 Euro-Job habe und somit keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der KK. Der AG muss auch nur 30Cent pro Tag zuzahlen. Das würde dann in einem Monat grad mal ca. 70 Euro machen. (Iinkl. Mutterschaftgeld von der Mutterschaftsgeldstelle) Damit kommen wir nicht über die Runden. Und trotz BV vor der Geburt wieder arbeiten gehn, damit man die Rechnungen bezahlen kann ist ja auch Unsinn.
Re: könnt ihr mir sagen
Antwort von Taki16, 22. SSW am 31.10.2014, 11:37 Uhr
Beim Weihnachtsgeld muss man schauen was das für eine Leistung ist. Wenn sie vertaglich oder laut Tarifvertrag geregelt ist gilt das. Wenn es eine rein freiwillige Leistung des Arbeitgebers ist, kann er frei entscheiden. Ist ja freiwillig.
@Aramia
Auch als Minijobberin hast du anspruch auf Mutterschaftsgeld. Bekommst du dann von der Bundesknappschaft (Minijobzentrale).
Also eigentlich bekommst du den gleichen Betrag wie vor dem Mutterschutz.