Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Sara199 am 29.08.2017, 19:01 Uhr

Keine HILFE!!!!Beschäftigungsverbot, 7. schwangerschaftsmonat

Hey ihr lieben,
Ich habe ein Riesen großes Problem.
Vielleicht kennt sich ja jemand von euch damit aus. Denn ich bin ratlos.

Ich kriege keine Unterstützung vom Amt und von der Krankenkasse weil mein Arbeitsvertrag vor dem Mutterschutz beendet wurde und ich ein generelles Beschäftigungsverbot seit dem 28.07. habe. Es sind Komplikationen in meiner Schwangerschaft aufgetreten.
Mein Arbeitsvertrag endete am 22.08.
(Ich bin Friseurin und wir kriegen nach der Ausbildung beschriftete Arbeitsverhältnisse für 6 Monate. Das war meine 2. Verlängerung. Als sie erfahren haben das ich schwanger bin hat mein Chef mich nicht verlängert)
mein Mutterschutz fängt an 12.10.
Ab dem 23.08. bin ich nicht mehr krankenversichert. Hat mir meine Krankenkasse mit geteilt.
Im Prinzip müsste ich jetzt eine private Versicherung abschließen was mich im Monat 175€ kostet. Wenn ich es nicht freiwillig mache muss ich 700€ im Monat zahlen.Obwohl ich kein Einkommen besitze.
Es bleiben also nur 2 Möglichkeiten. Ich muss mein Partner heiraten, damit ich mich über ihn versichern lassen kann. Was ich aber nicht möchte da wir nur streiten oder
Das Beschäftigungsverbot aufheben lassen, was gesundheitlich nicht machbar ist. Ich kann doch nicht ohne Geld bleiben. Habe Kopfschmerzen wenn ich darüber nachdenke und mich einfach jeder weg schickt. Ich habe jahrelang Sozialversicherung und Steuern gezahlt. Es kann doch nicht sein das mich jeder weg schickt und mir keiner hilft?!?!

 
15 Antworten:

Re: Keine HILFE!!!!Beschäftigungsverbot, 7. schwangerschaftsmonat

Antwort von ArwenAbendstern am 29.08.2017, 19:14 Uhr

Sobald du als Arbeitslos gemeldet bist sollte doch das Arbeitsamt deine Krankenversicherung übernehmen, oder irre ich mich da?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Keine HILFE!!!!Beschäftigungsverbot, 7. schwangerschaftsmonat

Antwort von Sara199 am 29.08.2017, 19:21 Uhr

Ist das so?
Ich habe mich Anfang Juni arbeitslos gemeldet.
Da ich ein Beschäftigungsverbot habe und für die Arbeitswelt nicht verfügbar bin habe kein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 und 2.
Dazu kommt das meine Krankenkasse mir mitgeteilt hat das ich nicht mehr versichert bin. Da kann doch was nicht stimmen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Keine HILFE!!!!Beschäftigungsverbot, 7. schwangerschaftsmonat

Antwort von kati1976 am 29.08.2017, 19:23 Uhr

Gehe zu pro Familia oder Caritas oder was es sonst bei euch gibt. Die können dir helfen,die kennen sich auch damit aus.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Keine HILFE!!!!Beschäftigungsverbot, 7. schwangerschaftsmonat

Antwort von mf4 am 29.08.2017, 19:37 Uhr

Bist du aufgrund der Schwangerschaftsprobleme allgemein arbeitsunfähig und kannst keinen anderen Beruf ausüben?
Dann wäre das Sozialamt zuständig.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Keine HILFE!!!!Beschäftigungsverbot, 7. schwangerschaftsmonat

Antwort von mf4 am 29.08.2017, 19:37 Uhr

Bist du aufgrund der Schwangerschaftsprobleme allgemein arbeitsunfähig und kannst keinen anderen Beruf ausüben?
Dann wäre das Sozialamt zuständig.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Keine HILFE!!!!Beschäftigungsverbot, 7. schwangerschaftsmonat

Antwort von Sara199 am 29.08.2017, 19:43 Uhr

Ja genau.
Ich darf nicht arbeiten.
Das Leben meines Babys gilt als gefährdet :(((

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Keine HILFE!!!!Beschäftigungsverbot, 7. schwangerschaftsmonat

Antwort von Danyshope am 29.08.2017, 19:57 Uhr

Die Frage ist ob das BV rechtens war. Wenn es dir gesundheitlich so dreckig geht wäre eine AU das richtige Mittel gewesen. EIN BV gibt es nur dann wenn die Arbeit ein Problem ist. Arbeit kann ja kein Thema mehr sein - weil du keine hast. wenn Du trotzdem nicht arbeitsfähig bist, hättest du wie gesagt eine AU benötigt. Und wärst damit eben auch entsprechend angesichert gewesen.

Blöde gelaufen. ich würde also schauen ob du nicht doch eine AU bekommst. Allerdings wird der Arzt der dir dieses ausgestellt hat dann evtl Probleme bekommen und du evtl auch. Jedenfalls dann wenn du evtl schon ins Krankengeld gerutscht wärst.

Und ja, es ist das übliche Problem wenn ein BV über das Ende des Arbeitsvertrages hinaus ausgestellt bist. Für ALG1 musst Du grundsätzlich arbeitsfähig sein - was du eben mit einem individuellen BV nicht bist. Krank bist du ja auch nicht - nur eben schwanger - sonst hättest du ja wie gesagt kein BV bekommen dürfen sondern eine AU. Also schieben sich KK und AA den Buhmann zu.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Keine HILFE!!!!Beschäftigungsverbot, 7. schwangerschaftsmonat

Antwort von Danyshope am 29.08.2017, 20:01 Uhr

Und genau das ist das Problem. Um ALG1 zu bekommen muss man arbeitsfähig sein - grundsätzlich. Ein individuelles BV eines Arztes schließt dieses aus. Es sagt aus, sie ist nicht in der Lage IRGENDEINE Arbeit auszuüben.

Ein BV des AG wäre mit Ablauf der Vertrages ausgelaufen. Genauso wenn der Arzt gesagt hätte, sie darf nur bestimmte Tätigkeiten nicht machen. Scheint aber eben genau nicht der Fall zu sein.

Übliches Problem wenn ein zweifelhaftes BV bzw dieses zu ungenau ausgestellt wird. Mit der entsprechenden wohl angemesseneren AU wäre das Problem jetzt nicht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Normalerweise...

Antwort von Banu28 am 29.08.2017, 20:05 Uhr

ALG I und II sind ja sehr unterschiedlich. Meine Schwester ist krankheitsnbedingt auch nicht für den Arbeitsmarkt verfügbar, erhält aber gerade deshalb ALG II, also Hartz IV. Auch die Krankenkassenbeiträge werden übernommen.

Bitte gehe doch mal zur ARGE oder zum Jobcenter und erkundige Dich nochmal eingehend. Oder folge dem Rat, zur Caritas oder Diakonie zu gehen und Dich beraten zu lassen. Es gibt hier eine Lösung, vor allem für Schwangere! Bitte lass Dir helfen!

LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Normalerweise...

Antwort von Tina_33 am 29.08.2017, 20:56 Uhr

Hängt das nicht auch vom Einkommen des Kindsvaters ab (also im Fall der Fragestellerin?).

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Normalerweise...

Antwort von Minimina88 am 29.08.2017, 21:18 Uhr

Also soweit ich weiß müsstest du ab dem Zeitpunkt an den dein arbeitsv endet einen Anspruch auf Harz 4 haben. Und dann bezahlt das Amt deine Versicherung...ich würde dir auch raten zur Caritas o. ä zu gehen, die beraten einen und helfen auch bei Anträgen, begleiten einen zum Amt usw.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Normalerweise...

Antwort von Danyshope am 29.08.2017, 21:28 Uhr

ALG2 ja, da wird das Einkommen als Bedarfsgemeinschaft von allen in einem Haushalt lebenden Personen angefragt. Ob verheiratet oder nicht spielt da keine Rolle. Gleiches für Sozialgeld.

Für ALG1 nein.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Keine HILFE!!!!Beschäftigungsverbot, 7. schwangerschaftsmonat

Antwort von Sara199 am 29.08.2017, 21:42 Uhr

Meine Ärztin hat mich vorhin angerufen da ich sie gebeeten hätte mich zurück zu rufen.
Ich habe ihr meine Situation erklärt.
Sie hat gesagt sie wird sich auch nochmal informieren.
Ich danke euch aber für die schnellen Antworten.
Ich werde auf jeden Fall zu einer Beratungsstelle gehen.
Genau dasselbe haben die Mitarbeiter vom Arbeitsamt zu mir gesagt. Wenn dieser BV nicht wäre würde ich Arbeitslosengeld 1 kriegen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Keine HILFE!!!!Beschäftigungsverbot, 7. schwangerschaftsmonat

Antwort von Danyshope am 29.08.2017, 22:04 Uhr

Du kannst es höchstens noch damit probieren: https://www.haufe.de/personal/entgelt/das-ist-bei-beschaeftigungsverboten-zu-beachten_78_297016.html

Arzt muss also wohl eh neu begutachten.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Keine HILFE!!!!Beschäftigungsverbot, 7. schwangerschaftsmonat

Antwort von Sara199 am 30.08.2017, 22:46 Uhr

Habe mich heute bei einer Schwangerenberatung informiert. Die nette Dame hat alles für mich geklärt. Die Krankenkasse muss mir Krankengeld zahlen. Ich bin auch noch versichert. Sie war sehr wütend darüber was mir erzählt wurde.. dass ich nicht mehr versichert sei und ich mir Kopfschmerzen darüber machen musste.
Mit der Beendigung meines Arbeitsverhältnisses, gilt mein BV nicht mehr und es liegt eine AU vor.
Dementsprechend steht mir krankengeld zu. Ich kann ja schließlich nichts dafür wenn ich nicht arbeiten darf.

Ich wollte mich Nochmal bei euch für die guten Ratschläge bedanken.

Liebe Grüße

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.