Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Nenilein am 12.01.2016, 22:17 Uhr

Kein Berufsverbot bei Arbeit mit behinderten Kindern?

Hallo,

also mittlerweile bin ich in der 8ten Woche, beim FA zuletzt einen Tag vor Silvester gewesen, da wurde Blut genommen, Ergebnisse bekomm ich dann beim nächsten Termin.

Arbeitet man mit Kindern U3 bekommt man ja in der Regel sofortiges BV, wie ist das aber bei Kindern mit Behinderung? Die Kinder sind zwischen 3 und 21 (ich weiß, keine Kinder mehr ).
Sie sind schwer-mehrfachbehindert. Alle werden gewickelt, bzw. speicheln auch viel, mit Körperflüssigkeiten könnte man also wirklich leicht in Kontakt kommen.

Wie ist das in dem Bereich? Ich arbeite sehr gerne weiter (Elternzeit würde ab 19.7. beginnen). Vom Heben her soll ich mir laut Ärztin keine Sorgen machen, das mit dem Heben wird überbewertet und ich kann ruhig heben sagt sie.

Danke schon mal

 
8 Antworten:

Re: Kein Berufsverbot bei Arbeit mit behinderten Kindern?

Antwort von iTüpfli am 12.01.2016, 22:34 Uhr

Bei der Arbeit im U3 Bereich ist das Problem der Ansteckung mit Cytomegalie. Wenn man diese Antikörper hat ist die Arbeit mit Krippenkindern erlaubt. Ab 3 ist Cytomegalie wohl kein Thema mehr. Mit den Ü3-Kids sind dann wieder andere Antikörper ein Thema bei denen aber die höhere Wahrscheinlichkeit besteht die Antikörper zu haben wie z.B. Ringelröteln.

Ist das mit dem Heben wirklich so unbedenklich? Könnte es nicht auch sein dass du mal aus Versehen einen Schlag in den Bauch bekommst oder so?

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Re: Kein Berufsverbot bei Arbeit mit behinderten Kindern?

Antwort von Nenilein am 12.01.2016, 22:44 Uhr

Ja, cytomegalie, da übertragbar durch Urin. Deswegen die kleinen Wickelkinder, da man da eben leicht in Kontakt kommt. Aber ich muss ja auch wickeln und komme evtl mit Urin in Kontakt. Deswegen bin ich nur gerade so ins nachdenken gekommen.

Das mit dem Schlag eher nicht. Ich habe wirklich sehr schwer behinderte Kinder, die wenigstens davon bewegen sich überhaupt selbstständig. Aber dafür wird eben wiederum der Pflegeaufwand und das Heben umso mehr.

Mh. Leider ist meine Ärztin nicht sonderlich offen für solche Fragen. Als ich wegen dem Heben gefragt hab wurde ich angepampt: "natürlich dürfen sie das, sie sind schwanger und nicht krank. Und außerdem wird das nur im deutschen Raum so dramatisiert."

Jetz bau ich eben auf Erfahrungen von euch :)

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Re: Kein Berufsverbot bei Arbeit mit behinderten Kindern?

Antwort von mellomania am 13.01.2016, 5:36 Uhr

doch. du bekommst ein bv ODER die anweisung, dass du eben diese tätigkeiten wie wickeln un begleiten zur toilette nicht mehr machen sollst. das BV gilt dann bis zum ablauf der 20. SSW. danach bis mutterschutz weiter arbeiten. dein arzt stellt das beschäftigungsverbot aus.

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Re: Kein Berufsverbot bei Arbeit mit behinderten Kindern?

Antwort von 2.Schlumpf am 13.01.2016, 7:25 Uhr

Das BV muss vom AG kommen. Mit dem musst du die Gefährdungsanalyse machen. Der muss auch d Immunitäten überprüfen lassen, z.B. durch den Betriebsarzt. Dann wird entschieden, wie du noch arbeiten darfst.
Dein Gyn. gibt dir ein BV,wenn es Probleme in der SS gibt. Blutungen, vorzeitige Wehen und Co.
So hatte ich es verstanden.

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Re: Kein Berufsverbot bei Arbeit mit behinderten Kindern?

Antwort von lanti am 13.01.2016, 10:02 Uhr

Hallo,

Deine Frauenärztin würde ich bei starken Blutungen oder vorzeitigen Wehen etc. ein Beschäftigungsverbot erteilen.

Ob und in welchem Maße Du Deine Arbeit weiter ausüben kannst, muss der Betriebsarzt nach Kenntnis der Schwangerschaft einschätzen. Dazu ist ein Gefährdungsbogen auszufüllen, in dem angegeben wird, mit welchen Gefährdungen Du in Deinem Arbeitsalltag konkret zu tun hast.

Also sprich mit Deinem Arbeitgeber ;)

Alles Gute

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Re: Kein Berufsverbot bei Arbeit mit behinderten Kindern?

Antwort von Jule4321 am 13.01.2016, 12:00 Uhr

Bist du denn immun gegen die ganzen Sachen? Wenn ja, kannst du arbeiten, wenn Nein, bekommst du ein BV
Ich bekomme eines

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Re: Kein Berufsverbot bei Arbeit mit behinderten Kindern?

Antwort von Aramia am 13.01.2016, 12:49 Uhr

Solange keine Probleme in der Schwangerschaft auftreten muss die der AG ein BV geben, wenn er dich nicht nach den Mutterschaftsrichtlinien einsetzen kann.

Erst wenn konkrete Probleme in der SS auftreten, wie vorzeitige Wehen, Blutungen oder sonstwas, dann stellt dir der FA eins aus.

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Re: Kein Berufsverbot bei Arbeit mit behinderten Kindern?

Antwort von DasBabY85 am 13.01.2016, 20:11 Uhr

Dein arbeitgeber wird dich zum betriebsarzt schicken zur blutabnahme bzg diverser immunitäten. Und muss eine gefahrenbeurteilung ausfüllen.
Bei cmv negativ, gabs bei mir leider direkt ein bv.
Urin und schnodder überträgt es halt.
Und das immunsystem behinderter menschen ist unter umständen halt anfälliger.
Ich hab gut 15 jahre u3 kinder oder behinderte menschen betreut und bin negativ.

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