Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Schnuppi22, 30. SSW am 27.01.2015, 15:06 Uhr

Frage zu Elterngeld (Partnermonat)

Hallo,
ich hatte geplant für zwei Jahre Elternzeit zu nehmen. Mein Mann wird die zwei Partnermonate nehmen und dafür ja ebenfalls Elterngeld bekommen. Meine Frage: Ich werde für die ersten züwei Monate nach Geburt Mutterschaftsgeld bekommen und dann für die Monate 3 bis 12 Elterngeld. Mein Mann nimmt den ersten Monat und den 14. Lebensmonat. Ist das so möglich, obwohl dann der 13. Lebensmonat von uns beiden ausgelassen wird oder müsster er statt dem 14. Kebensmonat den 13. nehmen, um Elterngeld zu erhalten?
Gruss Schnuppi

 
9 Antworten:

Re: Frage zu Elterngeld (Partnermonat)

Antwort von wir6 am 27.01.2015, 15:12 Uhr

man kann auf jeden Fall das Elterngeld teilen. Hat mein Mann auch gemacht

erst 3 Monate und dann noch einmal 4 Monate.

dieses Mal haben wir es so gemacht, dass ich ja eh daheim war wegen Mutterschutz und dann Urlaub und er erst ab dem 19.01 (da war mein Junge genau 3 Monate alt)in Elternzeit gegangen ist, dafür aber Elterngeld bis zum 14. Lebenesmonat eingereicht hat (12 Lebensmonate insgesamt) obwohl er da schon längst wieder arbeitet, aber nur Teilzeitbeschäftigt mit 19,5 Wochenstunden. Da bekommt er den Mindestsatz von 300 Euro und bei uns noch Geschwisterbonus.

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Re: Frage zu Elterngeld (Partnermonat)

Antwort von Apydia, 19. SSW am 27.01.2015, 17:29 Uhr

Hi,

ja das geht, ohne Splitten des Betrages kannst du das Geld nur nicht nach dem 14. Monat nehmen, das passt also.

Gruß Apydia

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Re: Frage zu Elterngeld (Partnermonat)

Antwort von karamell-keks am 27.01.2015, 23:44 Uhr

Muss man nicht auch während des Mutterschutzes Elterngeld beantragen? Mir wurde das so gesagt. Am Ende bekommt man da dann so gut wie nichts, aber beantragen muss man es trotzdem und die Zeit wird abgezogen...

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Re: Frage zu Elterngeld (Partnermonat)

Antwort von Neumami2013, 10. SSW am 28.01.2015, 9:08 Uhr

Elterngeld erhält man pro Lebensmonat des Kindes. D.h. auch schon während der Zeit des Mutterschutzes. Wird dann aber mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Kann also sein, dass man für die Zeit in Mutterschutz kein Elterngeld ausgezahlt bekommt.

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Machbar, aber: Warum verschenkt ihr zwei Monate?

Antwort von tanzmit am 28.01.2015, 9:35 Uhr

Hallo Schnuppi22.

Euch stehen, wenn dein Mann zwei Monate nimmt, 14 Monate zusammen zu. Diese können frei verteilt werden bis zum 14. Monat einschließlich, es gibt aber ein oder zwei Haken an der Sache.
Nimmst du die ersten zwei Monate, wird das Elterngeld mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet, du bekommst also nichts 'raus.
In eurer Rechnung nimmst du 10 Monate und dein Mann zwei Monate. Sprich, ihr verzichtet auf das Elterngeld für zwei Monate?
Für euch (und so ziemlich jeden, der Mutterschftsgeld bekommt) wäre es vermutlich finanziell klüger, bei zwei gewollten Vätermonaten die beide am Anfang zu nehmen. Ihr könnt auch Monate zeitgleich beziehen. Jede Menge Infos findest du hier: http://www.elterngeld.nrw.de/elterngeld/haeufigeFragen/

Liebe Grüße

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Re: Machbar, aber: Warum verschenkt ihr zwei Monate?

Antwort von keinnamemehrfrei am 28.01.2015, 21:35 Uhr

Nein. Man kann als Frau nur ab erstem Monat nehmen. Mutterschutz ist Pflicht. Sie nimmt also 12 Monate (bekommt aber in den ersten zwei Monaten nahezu nix da es angerechnet wird) und der Partner nimmt seine zwei Monate. Das im 13. Monat keiner Geld bekommt ist total egal.

Mein Mann hat nie die ersten beiden Monate genommen und wir hatten trotzdem alle 14 Monate ausgekostet. Diesmal hat er den ersten Monat genommen, den 4. und den 14. Ich hatte den ersten bis elften.

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Unterschied Nicht-Verdienende?

Antwort von tanzmit am 28.01.2015, 23:36 Uhr

Also, ich habe kein Einkommen, aber bei uns war es so, dass wir ganz frei waren (mangels Mutterschutz) und ich auch ab dem dritten nehmen konnte?

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Re: Frage zu Elterngeld (Partnermonat)

Antwort von Schnuppi22, 30. SSW am 29.01.2015, 10:36 Uhr

Vielen Dank für die vielen Antworten.
Das System, dass Elterngeld in den ersten zwei Monaten mit dem Mutterschaftszuschuss verrechnet wird, ist eigentlich nicht ganz fair, aber unumgänglich.

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Re: Frage zu Elterngeld (Partnermonat)

Antwort von Schnuppi22, 30. SSW am 29.01.2015, 10:36 Uhr

Vielen Dank für die vielen Antworten.
Das System, dass Elterngeld in den ersten zwei Monaten mit dem Mutterschaftszuschuss verrechnet wird, ist eigentlich nicht ganz fair, aber unumgänglich.

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